Freitag, 25. Januar 2019

"Gutes KiTA-Gesetz" - Geld für Personal oder KiTA-Gebühren?

Wir haben hier unter der Überschrift "Gute-Kita-Gesetz noch nicht da – Geld schon weg" bereits auf die unterschiedlichen Vorstellungen zur Verwendung der Mittel aus dem sogenannten "Gute-Kita-Gesetz" hingewiesen. *)

Die Problematik ist nicht unwichtig.
In Bayern wie auch in Nordrhein-Westfalen betreiben die beiden großen Kirchen die meisten Kindergärten. Und obwohl in Deutschland hunderttausende von KiTA-Plätzen fehlen übernehmen diverse Bistümer (z.B. Münster) - auch aus finanziellen Gründen - keine weiteren KiTA-Trägerschaften.

Die Lücke wird - wie bei den Altenheimen und Krankenhäusern auch - zunehmend von privaten Anbietern geschlossen. (Nicht nur) in Dortmund wird der Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder zur Geschäftsidee.
Die gemeinnützige Gesellschaft Step Kids Kitas arbeitet unter dem Dach des Bildungskonzern Academedia, dem mittlerweile ein Drittel aller Kindergärten in Nordeuropa gehört.

Der Bildungskonzern befindet sich zu 100 Prozent in den Händen des schwedischen Finanzinvestors EQT. Das ist wiederum eine vor allem in Nordeuropa und Asien tätige Investitionsgruppe (Risiko- und Beteiligungskapital) Als EQT mit dem Engagement in Deutschland begann, sprach der Konzern das Ziel aus, dass ein Drittel aller Kindergärten die ihm mittlerweile in Nordeuropa gehören, auch in Deutschland zu erreichen, bei einer Rendite von 5 bis 6 Prozent, weil besonders der öffentliche Sektor ihm enormes Wachstum bietet.

Derzeit gibt es außer in NRW Kitas der Gruppe auch in Bayern und Brandenburg und EQT möchte der größte Anbieter in Deutschland werden.
Hier zeichnet sich ab, was bereits im Pflegebereich (Pflegenotstand) zu massiven Problemen geführt hat. Gewinne lassen sich nur erwirtschaften, wenn Personalkosten gedrückt werden - mit Ausgliederungen, Dumpinglöhnen und/oder Arbeitsverdichtung. Und der nächste Schritt ist dann, dass Kommunen und Staat die Refinanzierung auf die Kosten der "Billigstbieter" ausrichtet **). Damit geraten dann auch die tariftreuen Anbieter unter Druck.
Die Kürzung der Elternbeiträge verstärkt den Druck auf die Arbeitsbedingungen und Löhne der Beschäftigten. Denn die fehlenden Einnahmen müssen durch Kürzung von Ausgaben kompensiert werden. Da kann ein Kirchenverwaltungsvorstand nicht anders handeln als der Geschäftsführer einer GmbH.
Und diese "Kosten-/ Preiskonkurrenz" unter den verschiedenen Trägern führt zu zunehmend zersplitterten tariflichen Regelungen, womit die "Abwärtsspirale" verstärkt wird. Wir brauchen daher für alle Träger gemeinsame Mindestbedingungen.

Und:
Soziale Dienstleistungen dürfen nicht kommerziellen Interessen geopfert werden



Anmerkungen:
*)
Auf Wunsch von Lesern möchten wir aus dem zitierten Hintergrundpapier für die einzelnen Bundesländer die folgende Zusammenfassung wiedergeben:
Baden-Württemberg
Leitungsfreistellung geplant  KiQuTG vorgesehen
Pakt für gute Bildung beschlossen  KiQuTG möglich

Bayern
Elternbeitragsbefreiung im Koalitionsvertrag  KiQuTG möglich
Qualitätsverbesserungen im Koalitionsvertrag  KiQuTG möglich

Berlin
Anleitungsstunden seit 1.2.2018 verbessert  KiQuTG vorgesehen
Verbesserung Leitungsschlüssel ab 1.8.2019  KiQuTG möglich
Elternbeitragsfreiheit für sieben Stunden seit 1.8.2018  KiQuTG fraglich

Brandenburg
Elternbeitragsbefreiung seit 1.8.2018  KiQuTG fraglich
Personalkosten für Betreuungszeiten über 7,5 Stunden  KiQuTG möglich

Bremen
Bremen Elternbeitragsbefreiung ab 1.8.2019  KiQuTG vorgesehen

Hamburg
Verbesserter Betreuungsschlüssel ab 1.1.2021  KiQuTG möglich

Hessen
Elternbeitragsbefreiung seit 1.8.2018  KiQuTG fraglich
Erhöhung Qualitätspauschale bis 2020  KiQuTG möglich

Mecklenburg-Vorpommern
Elternbeitragsbefreiung ab 1.1.2019 und 1.1. 2020  KiQuTG vorgesehen

Niedersachsen
Elternbeitragsbefreiung seit 1.8.2018  KiQuTG fraglich (aber vorgesehen)
Sprachbildung und –förderung seit 1.8.2018  KiQuTG fraglich

Nordrhein-Westfalen
Kita-Rettungspaket ab 1.8.2019  KiQuTG vorgesehen

Rheinland-Pfalz
Elternbeitragsbefreiung ab 1.1.2020  KiQuTG möglich

Saarland
Elternbeitragsbefreiung ab 1.8.2019  KiQuTG vorgesehen

Sachsen
Mittelbare pädagogische Arbeitszeit ab 1.1.2019  KiQuTG möglich

Sachsen-Anhalt
Elternbeitragsbefreiung  KiQuTG wird geprüft
Verbesserung Personalschlüssel ab dem 1.8.2019  KiQuTG möglich

Schleswig-Holstein
Elternbeitragsbefreiung ab 1.8.2020  KiQuTG möglich
Entlastung der Kommunen und Qualitätssteigerung bis 2022  KiQuTG vorgesehen

Thüringen
Elternbeitragsbefreiung ab 1.8.2019  KiQuTG vorgesehen
Verbesserter Personalschlüssel ab 1.8.2019  KiQuTG möglich
Wieviel Mittel aus dem Bundesprogramm zur Qualitätsverbesserung für politische Wahlgeschenke (Beitragsfreiheit) verwendet werden könnte, ist allerdings nicht genau spezifizierbar. Denn aufgrund der unterschiedlichen landesrechtlichen Vorgaben sind schon die Kita-Gebühren sehr unterschiedlich.
Große Unterschiede bei Kita-Gebühren
Von Beitragsfreiheit bis mehrere hundert Euro: Die Gebühren für Kindertagesstätten fallen abhängig vom Wohnort sehr unterschiedlich aus.

berichtet https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/grosse-unterschiede-bei-kita-gebuehren.html?cid=ivnewsl


Weitere Informationen
www.iwkoeln.de
Download des IW-Report 50/18 auf den Internetseiten des IW Köln

**)
vgl. drei.67 "Jetzt haben wir die Chance" mit dem Bericht:
Hauptsache billig. Das scheint das Motto der Stadt Mannheim bei der stationären Pflege zu sein. Laut Beschluss des Gemeinderats sollen Menschen, die sich den Eigenanteil am Heimentgelt nicht oder nur teilweise leisten können, ihre Pflegeeinrichtung nicht mehr frei wählen können. Die Stadt zahlt keine Zuschüsse, wenn sie in eines der zehn teuersten Heime der Stadt ziehen wollen. Das sind freilich diejenigen Einrichtungen, die ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag oder guten Arbeitsvertragsrichtlinien bezahlen – also unter anderem die kommunalen Heime, die die Stadt Mannheim selbst betreibt. Der Beschluss sei »in vielerlei Hinsicht unsozial«, kritisiert ver.di-Sekretär Michel Zimmer. Die Bevorzugung der Heime, die nicht nach Tarif zahlen, führe zu Niedriglöhnen und erzeuge so neue Altersarmut. ver.di fordert den Gemeinderat auf, die Entscheidung zurückzunehmen. 2010 war es durch Proteste schon einmal gelungen, einen solchen Beschluss zu kippen – das soll auch dieses Mal gelingen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.