unter diesem Titel hat "DER PARITÄTISCHE" zusammen gestellt, wie die Länder die Gelder aus dem Gesetz der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiGuTG, BT-Drucksache 19/4947) verwenden wollen. Mit dem - als "Gute-KiTa-Gesetz" bekannten Werk will der Bund ausdrücklich "bundesweit gleichwertige qualitative Standards" in den Kindertagesstätten erreichen.
In dem Hintergrundpapier wird deutlich, dass die meisten Länder die Mittel in die Beitragsfreiheit stecken wollen, bzw. diese schon verplant haben und nicht in mehr Personal und mehr Qualität.
Für Bayern ist z.B. festgestellt:
Vor der Landtagswahl hatte sich das Bayerische Familienministerium positioniert: Man lege den Fokus darauf, mit dem zusätzlichen Geld vom Bund die Qualität der einzelnen Kitas zu verbessern. Die Gebühren zu senken oder gar alle Kitas beitragsfrei zu stellen, sei in Bayern kein Thema. *)
Der Koalitionsvertrag mit den Freien Wählern **) sieht nun aber Beitragsbefreiungen vor.
In einigen Ländern laufen die Verhandlungen zwischen Bund und Land schon, denn zur Nutzung der Mittel ist eine Bund-Länder-Vereinbarung notwendig. Im Gesetz ist aber geregelt, dass die Sozialpartner, also auch ver.di, am Prozess beteiligt werden sollen.
Auch wenn diese Beteiligung keine Mitbestimmung, sondern nur ein Mitberatungsrecht enthält: die Gewerkschaft ver.di wird darauf drängen, dass die Bundesmittel zweckgebunden verwendet werden.
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