Donnerstag, 9. Oktober 2014

Regionalkommission Baden-Württemberg: RK-Info erschienen - die Irritationen scheinen geklärt

Heute ist das gestrige RK-Info BaWü erschienen. 
Die Darstellung dort unterscheidet sich von der gestrigen in der gemeinsamen Presseerklärung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die wir problematisiert haben.


Der Eckpunktebeschluss der Bundesebene scheint nun doch 1:1 umgesetzt. 

Die bis 2016 befristete Verbesserung der Caritasmarktsituation, die durch die - gegenüber den vergleichbaren Tabellen in den Westregionen - verschlechterten Werte in der Anlage 32, Entgeltgruppen 3a/3//4 (es handelt sich um untere) realisiert ist, wurde nicht angetastet. (Anlage 32, § 12, Abs. (3)ff)

Der Anschluß an den TVöD, auch das soll nicht unerwähnt bleiben, den die AK im Eckpunktebeschluß der Bundesebene realisiert sieht, verursacht aufgrund der späteren Erhöhung der Prozentwerte und der Sockelerhöhung monetäre Verluste bei den Caritas-Beschäftigten.

Der Stolz darauf, sich tariflich im "oberen Segment der Sozialwirtschaft" zu befinden, irritiert etwas, weil von beiden Seiten der AK üblicherweise der TVöD als Bezugsnorm herangezogen wird.Und da liegt man definitiv drunter.

Ist die Feststellung "es gibt schlechtere Tarife als den TVöD" das neue tarifpolitische Leitbild der Caritas?

4 Kommentare:

  1. Bleibt es somit jeder Einrichtung frei wann sie die Rückrechnung bucht? Wird durch den Beschluss somit auch die Jahressonderzahlung (anders wie in der RK Mitte), rückwirkend erhöht?

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  2. Die erste Frage verstehe ich nicht. Zweite Frage: ich würde sagen ja.
    Allerdings die Regionalkommission die bessere Quelle für Informationen zu Inhalt und Bedeutung der von ihnen gefaßten Regelungen. Wir in der Blog-Redaktion können auch nur lesen und zur Kenntnis nehmen, was wir zum Thema finden. Und das verstehen wir auch nicht immer. Manchmal vielleicht aber sogar besser als die Verfasser der von uns gelesenen Infos.

    o.

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    1. Allerdings fehlt im ersten Satz ein "ist" nach dem "allerdings".
      o.

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  3. Zur ersten Frage: Bei der RK Mitte war klar, dass die 18% im Dez. und dann ab Jan. normal der gesteigerte Lohn gebucht wird.
    Jetzt ist die Frage ob der Beschluss der RK BW je nachdem wie schnell die einzelnen Lohnbüros sind, umgesetzt werden kann oder ob es da nen Stichtag gibt. Werde aber hierzu einfach mal die RK selber anschreiben :) Vielen Dank für ihre schnelle Berichterstattung!!!

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