Mittwoch, 1. Oktober 2014

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in der Tarifrunde 2014/2015 - Update 1. Oktober 2014

Tarifrunden 2012 bis 2014
Wegstreckenübersicht 2. Weg/3. Weg
Update 1. Oktober 2014

Seit unserer Übersicht vom 1. September 2014 ist folgendes passiert: die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat sich am 27. September mit dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses vom 21. August befasst. Dieser Vorschlag wurde verworfen, stattdessen wurde durch die Bundeskommission ein neuer Beschluss gefasst mit folgenden Inhalten (Angaben aus www.caritas-dienstgeber.de)
Eckpunkte des Abschlusses zur Tarifrunde 2014/2015
• Insgesamt mindestens 5,4 Prozent mehr Lohn für die Caritas-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ab 1. Juli 2014 werden alle Gehälter um 3 Prozent erhöht. Im März 2015 wird die Gehaltssteigerung zunächst auf mindestens 90 Euro angehoben (Mindestbetragsregelung), bevor die zweite Tarifsteigerung um weitere 2,4 Prozent erfolgt.
• Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 60 Euro ab dem 1. September 2014
• 30 Tage Urlaub für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Im nächsten Schritt werden sich die sechs Regionalkommissionen mit dem Beschluss der Bundeskommission befassen und ihn umsetzen. Die ersten Sitzungen stehen bereits in den nächsten Tagen an.
Dh. Es gibt wie im öD eine zeitlich gestreckte Gesamttariferhöhung von mindestens 5,472 %. Die Erhöhungsschritte und auch die Zuweisung des Sockelbetrags von 90 Euro erfolgen gegenüber dem TVöD verzögert, sodaß sich im Ergebnis auf die Tarifrunde 3/2014-2/2016 in der Summe Verschlechterungen ergeben, die in den unteren Lohngruppen stärker ausfallen.
Der Hinweis auf die Umsetzung in den Regionalkommission besagt: dort können die Beschlüsse im Ergebnis im  Rahmen der Bandbreiten erhöht oder auch abgesenkt werden oder die Übernahme unterbleibt vollständig. Der Entscheidungsrahmen der Regionalkommissionen (Bandbreiten bei Vergütung und Umfang von Arbeitszeit und Urlaub) ist juristisch nicht ohne Haken (Erhöhungszeitpunkt, Sockelbetrag u.ä.). Die Begrenzung der Bandbreiten auf 15 %, die zum 1.3.2015 vorgesehen ist, hat eher symbolische Bedeutung. Die Bandbreite nach oben ist eher nur ein (schlechter) paritätischer Scherz (weil ohne realistische Bedeutung), die Begrenzung der Bandbreite nach unten hindert nicht das Verharren auf einen schlechten status quo.

Ab dem 1.3.2015 sind die Tabellen dann wieder (sofern sie es zuvor gewesen sind) identisch mit denen des TVöD, weil die Erhöhungsarithmetik identisch ist.

Die folgende Übersicht stellt in Spalten die letzten Tarifrunden dar. Darunter folgen in denselben Spalten die Entsprechungen der AK auf Bundesebene sowie in den Regionalkommissionen.

Die Situation in der Region Ost ist nicht wirklich darstellbar. Diese ist schlicht ein Skandal, mit dem sich nun eine AK-interne Kommission befaßt.

Tarifrunde TVöD
2014/2015
Tarifrunde MB/TV-Ärzte/VKA 2013/2014Tarifrunde TVöD
2012/2013
Einigung 1.4.2014 (1)*
Erklärungsfrist**: 30.4.2014
Laufzeit 1.3.2014-29.2.2016
Einigung: 6.3.2013 (1)*
Erklärungsfrist**: 23.3.2013
Laufzeit: 1.1.2013-30.11.2014
Einigung 31.3.2012 (1)*
Erklärungsfrist**: 30.4.2012
Laufzeit 1.3.2012-28.2.2014
Lineare Erhöhungen:
1.3.2014: + 3,0 %, mind. 90 €
1.3.2014: + 2,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, einheitlicher Jahresurlaub 30 Tage...)
Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.4.2013...)
Lineare Erhöhungen:
1.3.2012: + 3,5 %
1.1.2013: + 1,4 %
1.8.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)



AVR Caritas Bundeskommission


AVR Caritas BundeskommissionAVR Caritas BundeskommissionAVR Caritas Bundeskommission
BK-Beschluss:BK-Beschluss: 13.6.2013 (2)BK-Beschluss: 28.6.2012 (2)
Beschluss am 27.9.2014
1.7.2014: 3,0 %
1.3.2015: Im Fall dass die 3%ige Erhöhung niedriger als 90 Euro ausgefallen ist: Aufstockung auf 90 Euro, dann Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013...)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)



AVR Caritas Regionalkommissionen


RK BawüRK BawüRK Bawü
RK-Beschluss:RK-Beschluss: 18.2.2014 (7)RK-Beschluss: 16.11.2012 (6)
keinen Beschluß gab es am:
8.5.2014
23.7.2014
Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(Erhöhungen von 1/2013 bis 2/2014 sind in 3/2014 auszuzahlen; zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013; als Kompensation für die verpätete Erhöhung des BD-Entgelts gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €...)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
Die Tabellen der abgesenkten unteren Lohngruppen nehmen an der Erhöhung teil, bleiben aber weiterhin bis 31.12.2016 bestehen
RK BayernRK BayernRK Bayern
RK-Beschluss:RK-Beschluss: 2.7.2013 (3)RK-Beschluss: 27.7.2013 (4)
keinen Beschluß gab es am:
10.4.2014
17.7.2014
Lineare Erhöhungen:
1.7.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch 125 € Einmalzahlung)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)

RK MitteRK MitteRK Mitte
RK-Beschluss:RK-Beschluss: 29.10.2013 (6)RK-Beschluss: 6.2.2013(7)
keinen Beschluß gab es am:
30.4.2014
10.7.2014
Lineare Erhöhungen:
1.11.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.11. durch verschiedene Einmalzahlungen)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)

Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: + 3,5 %
1.1.2013: + weitere 1,4 %
1.1.2013: + weitere 1,4 %
(+ Kompensation für die verzögerte Erhöhung 9/2012-12/2012)
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
RK NordRK NordRK Nord
RK-Beschluss:RK-Beschluss: 25.9.2013 (5)RK-Beschluss: 20.9.2012 (5)
keinen Beschluß gab es am:
3.4.2014
18.6.2014
23.7.2014

Lineare Erhöhungen:
1.10.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.10. durch 1100 € Einmalzahlung)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)

Lineare Erhöhungen:
1.10.2012: + 3,5 %
1.1.2013: + 1,4 %
1.8.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
RK NRWRK NRWRK NRW
RK-Beschluss:RK-Beschluss: 11.9.2013 (4)RK-Beschluss: 4.7.2012 (3)
keinen Beschluß gab es am:
11.4.2014
13.6.2014
1.7.2014

Lineare Erhöhungen:
1.7.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch verschiedene Einmalzahlungen)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)

RK OstRK OstRK Ost
RK-Beschluss:RK-Beschluss: 27.2.2014 (8)RK-Beschluss: -
keinen Beschluß gab es am:
28.5.2014
28.8.2014

Lineare Erhöhungen:
1.4.2014: +2,6 %
1.8.2014: +2,0 %
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Es gibt hier kein Kommissionsergebnis, sondern nur ein ohne Beteiligung der Mitarbeiter durchgeführtes Vermittlungsverfahren am 17.12.2013. Im Vergleich zu den anderen Regionen erfolgt zusätzlich zum wachsenden Abstand zu den anderen Regionen eine heftige Differenzierung innerhalb der Region nach Bundesländern, sogar noch innerhalb der einzelnen Anlagen (z.B. Anlage 33: "Kita"/"Nicht-Kita"). Die Ergebnisse sind hier nicht darstellbar.
vgl. RK-Info 23.12.2013


Anmerkungen:

In die Tabelle aufgenommen sind nur die wesentlichen Tarif- und Kommissionsergebnisse. Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch, die Tarife und die Situation in ihrer ganzen Differenziertheit darzustellen. Die Tendenz wird aber deutlich: der 3. Weg folgt den Ergebnissen des 2. Weges immer verzögert (oder nie) und in den meisten Fällen verschlechternd.

* die in Klammer gesetzte Zahl hinter dem Einigungstermin bzw. Beschlusstermin bezeichnet die zeitliche Rangfolge
** Stichwort „Erklärungsfrist“.
Bei den Kommissionsbeschlüssen ist die Erklärungsfrist nicht angegeben; eine solche gibt es eher nicht. Die Inkraftsetzung erfolgt vielmehr gemäß der „Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe“. Die Billigung der Einigung, die im 2. Weg üblicherweise paritätisch durch beide Seiten erfolgt, ist im 3. Weg nicht vorgesehen.

PS. Korrekturen, Anmerkungen, Kritik nehmen wir gerne entgegen, sowohl über die Kommentarfunktion als auch per Email an die Redaktion caritasverdiblog@gmail.com

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