Donnerstag, 23. Oktober 2014

Heute gießt die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission ihren Eckpunktebeschluss vom 27. September 2014 in AVR-Text-Gestalt

Über die Umsetzung in den Regionen haben wir bereits ausführlich berichtet.
Umsetzungen gab es

- am 2. Oktober in der Region Mitte mit Einbussen gegenüber dem BK-Beschluss
- am 8. Oktober in der Region Bawü die 1:1-BK-Übernahme mit irritierender Darstellung

Verhandeln oder weiterverhandeln müssen noch:


  • Region Bayern
  • Region NRW
  • Region Nord
  • Region Ost

Die heutige Bundeskommissionssitzung dürfte eher wenig spannende Ergebnisse versprechen.

Wir nutzen die Gelegenheit zu einem kleinen Rückblick auf den Vermittlungsvorschlag vom 23. August und widmen uns Spekulationen, woran der Vermittlungsvorschlag gescheitert sein könnte.

Der Vorschlag sah Erhöhungen von 1 % ab 1.3.2014, von 2,5 % ab 1.10.2014 und 2,4 % ab 1.3.2015 vor. Die Sockelbetragserhöhung (90 Euro) sollte vor der 2,4 %-Erhöhung am 1.3.2015 erfolgen. Die Sockelerhöhung sollte bei einem Teil der Tabellenwerte auch wieder auf 7 % gekappt werden und in der Anlage 32 sollte die Stufenstruktur bei den unteren Lohngruppen (Beschäftigte ohne Ausbildung) teilweise deutlich verschlechtert werden (bei Neueingestellten) und bei den Fachkräften leicht verbessert.
Die Tabellenstruktur hätte dann so ausgesehen: die Tabellen im oberen Bereich wären besser gewesen als im öD, die Tabellen im mittleren Bereich identisch und die Werte im unteren Bereich schlechter. In keinem Fall wären im Zeitraum 1.3.2014 bis 29.2.2015 die Vergütungstabellensummen für einzelne Beschäftigte besser gewesen als im öD. In den oberen Vergütungsgruppen wären die Tabellenwerte aber ab 1.3.2015 teilweise leicht über den öD-Tabellen gelegen.

Ein eher positives Element des Vermittlungsvorschlags war die Begrenzung der sachgrundlosen Befristung auf maximal ein Jahr. (Bekanntlich ist auch in der Dienstgemeinschaft das Instrument der sachgrundlosen Befristung in zahlreichen Einrichtungen Standard dort, wo es rechtlich möglich ist. - Damit die Beschäftigten der Caritas ihre Leidensfähigkeit schon bei Dienstbeginn unter Beweis stellen können?)

Von Seiten der Beteiligten gibt es keine expliziten öffentliche Informationen, woran der Vermittlungsvorschlag gescheitert ist. Bedauern muss man das Scheitern nicht.

Gerüchten zufolge beinhaltete der Vermittlungsvorschlag auch eine Anregung zur Förderung beruflicher Qualifikationen in der Pflege.
Mit der Abschaffung der tariflichen Anerkennung des Pfegehelferkurses ist man in die andere Richtung gegangen (was ist eigentlich das Gegenteil von "Förderung"?)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.