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Sonntag, 21. Mai 2023

Sonntagsnotizen zum Subsidiaritätsgrundsatz - ist die jetzige Finanzierung der Sozialbranche wie etwa mit Fallpauschalen verfassungswidrig?

Wir haben schon vor Jahren auf den Subsidiaritätsgrundsatz als elementaren Grundsatz der deutschen Verfassung hingewiesen. Dabei haben wir unter Bezug auf entsprechende Fundstellen unter anderem den Rechtswissenschaftler Joseph Listl zitiert:
Die grundsätzlich beste und letztlich allein befriedigende Lösung für dieses Abgrenzungsprobleme (Anm.: zwischen dem Staat, der nach dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet ist, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen - und den religiösen Wohnfahrtsverbänden, die caritative Tätigkeit als Bestandteil ihres religiösen Auftrags sehen) bildet der aus dem Wesen des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats abgeleitete Subsidiaritätsgedanke, der, wie E.Friesenhahn hervorhebt, einen >Grundsatz des objektiven Verfassungsrechts< darstellt, kraft dessen der Staat Einrichtungen finanziell zu fördern hat, die ihn unter Einsatz eigener Mittel von Aufgaben entlasten, die er andernfalls allein erfüllen und finanzieren müßte, und zwar bis zu dem Grad, daß die Träger der freien Wohlfahrtseinrichtungen den Standard erreichen können, den der Staat nach den jeweiligen Umständen für notwendig erachtet und erforderlichenfalls auch bei den von ihm selbst getragenen Einrichtungen verwirklicht.

Der Subsidiaritätsgrundsatz hat danach drei Auswirkungsbereiche:

Freitag, 13. Juni 2014

Hanebüchen oder blühend? Wer gibt den Standard vor ....

Anonym hat gestern einen neuen Kommentar zu unserem Post >Hanebüchen oder blühend? Wohlfahrt intern bringt neuen Tarifvergleich: "Diakonie vor allen - Warum die Konkurrenz nicht mithalten kann" < hinterlassen:
Hallo,
ihr beanstandet: "Der TVöD wurde in die Wertung ohne Angabe von Gründen nicht mit aufgenommen."

Nennt mir doch mal in Süddeutschland ein paar Altenhilfeeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft, die den TVöD noch 1:1 umsetzen. Die mir von früher bekannten sind sämtlich vom Markt verschwunden, haben sich also aus dem TVöD schleichend verabschiedet. Wo gibt es denn bitte den so schön als "Standard" beschriebenen TVöD im öffentlichen Dienst bei sozialen Einrichtungen??
Die Frage ist gut. Ich möchte Sie zum Anlass nehmen, unsere Reihe am Beispiel der Altenheime um einen weiteren Punkt zu erweitern.

WER GIBT DEN STANDARD VOR ?

Dienstag, 1. Oktober 2013

CARITAS gegen die WELT

Unter der Überschrift „Aus reiner Nächstenliebe“ erschien am 22.9. in der Welt am Sonntag ein Artikel, der sich kritisch mit Caritas und Diakonie beschäftigt. Nahezu identisch erschien der Artikel am 23.9. in der Online-Fassung der „Welt“, diesmal unter der Überschrift „Die Barmherzigen beherrschen den Markt“ *) und mit einem leicht veränderten Teaser.

Dienstag, 4. November 2014

"Flächentarife sind Planwirtschaft"

So wird Bernd Meurer, der Chef des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in der Ausgabe 11/2014 von Wohlfahrt Intern zitiert. "Im Interview", so heißt es weiter, erklärt er, "dass er in solchen gewerkschaftlichen Vereinbarungen einen Ausdruck von Planwirtschaft statt von Gerechtigkeit sieht."

Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln, wer in der "Sozialbranche" alles aktiv ist. Wer den Unterschied zwischen einem "Tarifvertrag zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern auf Augenhöhe" und "staatlich angeordneter Planwirtschaft" nicht kennt, stellt sich schon fachlich selbst ein miserables Zeugnis aus.

Dienstag, 7. Januar 2025

Kirchengemeinden im Bistum Trier wollen Kita-Immobilien an kommunale Träger übergeben

berichtet katholisch.de und verweist auf die Abgabe der Baulasten:
Kirchengemeinden im Bistum Trier haben im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz und dem Saarland weitere 13 Bauträgerschaften für Kindertageseinrichtungen abgegeben. Seit dem Jahr 2020 sind es damit insgesamt 60 katholische Bauträgerschaften weniger, wie eine Bistumssprecherin auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Ende des Jahres 2024 gab es damit noch 223 katholische Bauträgerschaften von Kitas im Bistum Trier. Diese Bauträgerschaften werden von den Kirchengemeinden geführt.
Im Bistum sollen rund ein Drittel der Gebäude für Kindertagesstätten abgeben werden, die Einrichtungen selbst aber weiterhin kirchlich betrieben und dafür die Betriebsträgerschaften fortgeführt werden. Für die Familien ändert sich durch den Wechsel einer Bauträgerschaft in der Regel nichts. Der reguläre Betrieb der Kindertagesstätten und die Angebote der Einrichtungen bleiben unberührt.

Die Verantwortung für die Gebäude soll jedoch an kommunale Träger übergeben werden. Geplant ist dabei langfristig, die Zahl der katholischen Bauträgerschaften von Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier im Zeitraum von 2020 bis 2029 von einst 283 auf dann maximal 183 zu reduzieren.
Damit werden die Belastungen durch die Übernahme einer kommunalen Pflichtaufgabe auch wieder den Kommunen übertragen - was im Hinblick auf die unzureichende Investitionsförderung der öffentlichen Hand im Grundsatz nicht zu kritisieren ist.
Was aber Kritikwürdig ist, wäre die weitere Betriebsführung durch die Kirchengemeinden - unter Fortgeltung des kirchenspezifischen Arbeitsrechts. Wenn eine Kommune schon die Investitionsbelastung übernimmt, dann sollte auch darauf geachtet werden, dass die rechtliche Situation der Mitarbeitenden in den so finanzierten Einrichtungen dem üblichen Standard der kommunalen Kindertagesstätten entspricht. Das heißt dann, dass es keine Beschränkungen durch das kirchliche Arbeitsrecht geben darf - weder bei gewerkschaftlicher Betätigungsfreiheit, noch bei der innenbetrieblichen Mitbestimmung, bei der Geltung von Tarifverträgen, beim (auch kollektivne) Rechtsschutz der Beschäftigten und erst recht nicht bei besonderen Loyalitätsanforderungen.

Ja, grundsätzlich gilt der verfassungsrechtliche Subsidiaritätsgrundsatz. Wer eine kirchlich geprägte Erziehung für seine Kinder will, muss dazu auch die Möglichkeit haben - und umgekehrt. Aber die Rechte der Mitarbeitenden haben mit einer religiös geprägten Erziehung nichts zu tun.

Donnerstag, 13. Dezember 2018

Gewinne statt Gemeinwohl

unter diesem Titel berichtete die Tagesschau gestern über den "Profit mit der Pflege". Als Leitgedanke wurde dem Bericht die folgende Aussage vorangestellt:
Jahrhundertelang war die Pflege Sache der Familie, der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände. Inzwischen drängen internationale Kapitalanleger in den Markt. Auf Kosten der Pflegebedürftigen?

Sonntag, 25. Juni 2023

Sonntagsnotizen - Das Kreuz mit den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden

Mit diesem Beitrag setzen wir unsere kleine Reihe der (vielfach sonntäglichen) Literaturhinweise fort. Dr. Robert Hinke, Landesfachbereichsleiter für Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft hat in einem aktuellen Zeitschriftenbeitrag *) Fragen angesprochen, denen wir uns unter dem "Stichwort Dienstgemeinschaft" seit Jahren immer wieder widmen.
Hinke erläutert insbesondere, wie es unter dem Subsidiaritätsgrundsatz zur Bildung der kirchlichen Wohlfahrtskonzerne unter gleichzeitiger Insanspruchnahme von Sonderregelungen (keine Geltung des Betriebsverfassungsrechts) kam, und wie mit der wettbewerblichen Neuausrichtung in Richtung eines "nationalen Wettbewerbsstaates" und dem Umbau der kirchlichen Einrichtungen zu Sozialunternehmen die kirchlichen "Sozialeinrichtungen" in die Falle der "Verbetriebswirtschaftlichung" geraten sind.
Die tätige Verkündigung der "frohen Botschaft" ist längst den Handbüchern des BWL zum Opfer gefallen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die kirchlichen Sozialunternehmen - welcher Rechtsform auch immer - noch den Voraussetzungen für die Befreiung vom Betriebsverfassungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz oder den Personalvertretungsgesetzen unterliegen. Denn diese Befreiung gilt - so etwa das Betriebsverfassungsgesetz - für (Zitat) "Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform. (§ 118 Abs. 2 BetrVG)" (Zitat Ende).
Eine privatrechtlich konstituierte Einrichtung die nicht mehr karitativ, also selbstlos, sondern nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bzw. gewerblich tätig ist, unterliegt damit dem Betriebsverfassungsrecht.
Gewerblich tätig - da kommt es nicht einmal auf die Gewinnerzielungsabsicht an, sondern lediglich auf die Betätigung am Markt (vgl. unser Beitrag vom 01.08.2015 unter Bezug auf Hanau / Thüsing, »Grenzen und Möglichkeiten des Outsourcings aus dem kirchlichen Dienst« in KuR 2002, RNr. 350, S. 119 ff).
Und dass auch für gewerbliche tätige Betriebe eines öffentlich-rechtlich konstituierten Trägers keine Befreiung vom Personalvertretungsgesetz vorliegt, hat die Rechtsprechung anhand der Klosterbrauerei Andechs längst entschieden (vgl. unser Beitrag "Countdown" vom 30.07.2020 unter Bezug auf VGH München: Entscheidung vom 13.09.1989 - 17 P 89 00759)

Der Aufsatz von Hinke passt in die aktuelle Diskussion zum "Gleichen Recht für kirchlich Beschäftigte". Es kann wohl als "Pflichtlektüre auch für diejenigen bezeichnet werden, die sich für einen Erhalt der kirchlich beanspruchten Sonderrechte einsetzen.

*)
Sozialismus.de - Heft Nr. 6 | Juni 2023 | 50. Jahrgang | Heft Nr. 484

Montag, 11. November 2024

Bistum Speyer: gemeinsame Trägergesellschaft für alle KiTAs

Das Bistum Speyer möchte seinem Kita-Personal Arbeit abnehmen. Dafür sollen katholische Kindertagesstätten in der Pfalz und der Saarpfalz ab Januar 2025 unter dem Dach einer gemeinsamen Trägergesellschaft zusammengefasst werden.
berichtet das Domradio. und fühhrt aus:
Mit der Reform sollen die Pfarreien und die dort tätigen Haupt- und Ehrenamtlichen von Verwaltungsarbeit entlastet werden, wie das Bistum Speyer am Samstag mitteilte. Für die organisatorische Neuaufstellung und die Eingliederung aller 230 katholischen Kitas auf Bistumsgebiet in die neue "Kita gGmbH Bistum Speyer" sind zwei Jahre vorgesehen.

Vorbilder Mainz und Trier
Die katholischen Kindergärten in der Pfalz und in den zum Bistum Speyer gehörenden Orten des Saarlandes mit ihren 3.500 Beschäftigten betreuen aktuell rund 16.000 Kinder. Ähnliche Trägerverbände wie den vom Bistum Speyer geplanten existieren bereits in den Bistümern Trier und Mainz.
als "primär bayrischer Blog" möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufzählung des Domradio unvollständig ist. Eine entsprechende große Trägerstruktur gibt es auch im Bistum Eichstätt. Darüber hinaus sind auch in anderen (Erz-)Diözesen entsprechende Verbünde gebildet. So bestehen überpfarrliche Verbünde im Erzbistum München-Freising, soweit die Erzdiözese nicht sogar selbst den Betrieb (= Trägerschaft) von pfarrlichen KiTAs übernommen hat. Im Bistum Augsburg sind auf Dekanats-Ebene (in etwa den Landkreisen vergleichbare kirchliche Strukturen) solche Verbünde gebildet.
Hintergrund ist, dass bei zunehmenden Priester- und Pfarrermangel die örtlichen Seelsorger mit dem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand für pfarrliche Kindergärten überlastet sind. Und auch die Bereitschaft, ehrenamtlich tätiger Mitglieder der Kirchenverwaltungen diese Aufgaben zu übernehmen, mit immer mehr ab.

Der neue Kita-Träger im Bistum Speyer nimmt am 1. Januar die Arbeit auf, wie das Bistum auf seiner homepage berichtet.
„Wir schaffen damit Freiräume für die Pastorale Arbeit in unseren Kitas, indem wir unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort von Verwaltungsarbeit für die Kitas entlasten. Gleichzeitig werden auch die vielen ehrenamtlichen Mitglieder in den Verwaltungsräten Entlastung erfahren, da die Kirchengemeinden nicht mehr in der Trägerfunktion sind. Nicht zuletzt erwarten wir aber auch deutliche Synergieeffekte durch eine einheitliche zentrale Kita-Verwaltung in der künftigen Kita gGmbH. Bei allen Veränderungen ist es uns aber sehr wichtig, dass die Kitas auch unter der neuen Trägerschaft pastorale Orte, Segensorte, in unseren Pfarreien und Gemeinden bleiben.“
...
Wenn man die Verwaltung der (eigentlich kommunalen Pflichtaufgabe) Kindertagesstätten nicht den säkulären Kommunen anbieten möchte - möglicherweise noch in Verbindung mit einer finanziellen Zusage durch die Kommune, ein Defizit zu übernehmen - liegt die Bildung entsprechender Verbünde mit professioneller Verwaltung nahe. Ob damit aber die im Subsidiaritätsgrundsatz artikulierte Pluralität von Kindertagesstätten erreicht wird, ist eine andere Frage. Was unterscheidet eine "Kita gGmbH" mit nur noch nomineller kirchlicher Trägerschaft von einem gewerblichen KiTA-Konzern "Mc Kita"?. Ist das nur die Umsetzung traditionell kirchlich geprägter Festlichkeiten wie Martinsumzug, Nikolausbesuch oder eine Weihnachtskrippe in einer Ecke des Eingangs?

Wir vermissen bei beiden Meldungen über Allgemeinplätze hinausgehende konkrete Aussagen, wie eine christliche, katholische Erziehungsethik in solchen Verbünden umgesetzt werden soll. Aber vielleicht gibt es - insbesondere angesichts der vielen Mißbrauchsskandale - eine solche speziell christlich geprägte Erziehungsethik gar nicht. Auch das Bistum Speyer bleibt in seiner o.g. Pressemeldung nur bei rationalen Zahlenangaben konkret:
Die Gesellschaft wird am 1. Januar 2025 gegründet; Die ersten Kindertageseinrichtungen werden dann zum 1. Januar 2026 in die neue Gesellschaft übergehen. Bis zum 1. Januar 2027 soll dieser Prozess des Übergangs für alle Einrichtungen abgeschlossen sein. Im Bistum Speyer gibt es rund 230 Kitas, in denen rund 16.000 Kinder betreut werden. In den Kitas sind insgesamt 3.500 Personen beschäftigt, davon 2.700 pädagogische Fachkräfte und 800 Kräfte im Bereich Hauswirtschaft und Reinigung.

Als Blog zum kirchlichen Arbeitsrecht möchten wir noch eine Anmkerung machen und daraus folgend Fragen stellen:
Es wird spannend, wie die kirchlichen Mitarbeitervertretungen in dem Übergangsprozess eingebunden und die sich ergebenden Rechtsfragen geregelt werden. Beispielsweise:
Was passiert mit einer bestehenden Mitarbeitervertretung (MAV), wenn deren Mitglieder durch den Trägerwechsel zur gGmbH - mit oder ohne einer dort gebildeten MAV - gehören?
Was passiert mit den in den Pfarreien verbleibenden Beschäftigten, wenn durch die Ausgliederung der KiTA nicht mehr genügend Mitarbeitende zu Bildung bzw. Erhaltung einer eigenen Mitarbeitervertretung verbleiben?

Wetten, dass sich die Akteure im bischöflichen Entscheidungsgremium, das die Bildung der "Kita gGmbH Bistum Speyer" beschlossen hat, darüber am Wenigsten Gedanken gemacht haben? Wenn denn die bestehenden MAVen oder zumindest eine Diözesane Arbeitsgemeinschaft überhaupt eingebunden wurden ...

Sonntag, 21. Juni 2020

Sonntagsnotizen - Marienhaus GmbH: uneigennützig und caritativ?

Den Kliniken der Marienhausgruppe *) haben wir schon mehrfach einen Blogbeitrag gewidmet. Jetzt mach dieser katholische Krankenhauskonzern erneut Schlagzeilen. Der SWR berichtet aktuell:
Krankenhaus Rodalben soll schließen
(Sendung vom Mi, 17.6.2020 12:00 Uhr, Am Mittag, SWR4 Radio Kaiserslautern)

Wie war das doch gleich wieder mit den kirchlichen Krankenhäusern?
Sie sind caritativ, also uneigennützig und ohne die Absicht der Gewinnerzielung tätig. Caritas sei nämlich eine "Wesensäußerung" der Kirche. Und deshalb sei der Staat verpflichtet, den Kirchen weitestgehende Freiheiten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu lassen **).

Aber was ist, wenn die Kirchen diese Freiheiten nutzen, um mit ihren Einrichtungen möglichst viel Gewinn zu erwirtschaften? Ist das dann immer noch christlich fundierte "Wesensäußerung der katholischen Kirche"?
Und lässt sich aus dem Subsidiaritätsgrundsatz nicht auch eine Verpflichtung zum Gemeinwohl ableiten? ***)

Wer wie ein privater, rein auf Gewinn orientierter Konzern agiert, der muss sich auch gefallen lassen, dass er wie ein rein auf Gewinn orientierter Konzern behandelt wird.

Donnerstag, 3. Juli 2014

Neue Anlage 25 AVR - Caritas ebnet den Weg zur TVöD Anwendung

Allgemein verbindlicher Sozialtarifvertrag in Sicht?

Wir fordern es schon lange: nur ein allgemein verbindlicher Sozialtarifvertrag kann den Preisdruck und die Lohndrückerei im Sozialbereich beenden. Und das kann dann nur auf Grundlage der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes geschehen.
=> Siehe unser Bericht: "Hanebüchen oder blühend? Wer gibt den Standard vor ...." vom 13. Juni 2014

Im Streit um die Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst ist es nun fast untergegangen. Mit der neuen Anlage 25 AVR Caritas "können Träger, die zwar die Grundordnung des kirchlichen Dienstes übernommen haben, aber nicht die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas anwandten, auch weiterhin Arbeitsverträge nach Tarifverträgen für die kommunalen Arbeitgeber (TVöD-VKA bzw. TV-Ärzte-VKA und diese ergänzende Tarifverträge) anstatt nach AVR abschließen."
Im Dienstgeberbrief wird dazu geschrieben:
... Einführung einer neuen Anlage 25 zu den AVR (Übergangsregelung für caritative Träger, die das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes anwenden)
So, wie hier die "Übergangsregelung" bezeichnet wird, sieht das so aus, als ob auch diese Träger zur Anwendung der AVR Caritas wechseln sollen. Das allerdings wäre der falsche Weg. Der Kreis derjenigen Einrichtungen, die das Tarifvertragsrecht des öffentlichen Dienstes anwenden, muss vielmehr ausgeweitet werden.
Nur so wird dem verfassungsrechtlichen Auftrag aus dem Subsidiaritätsgrundsatz auch Rechnung getragen.
Wir meinen ergänzend: auch auf die Entscheidung der Träger sollte es nicht ankommen. Es gibt zwei Vertragspartner im Arbeitsvertrag - Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da die Arbeitnehmer, deren ganz persönliche Einkommenssituation vom "richtigen Tarifvertrag" abhängt, ein existentielles Interesse "am richtigen Bezug" haben, muss deren Interesse sogar vorrangig sein. Aufgrund der Anlage 25 können auch die die ver.di Betriebsgruppen, Mitarbeitervertretungen und vor allem die Beschäftigten selbst aktiv werden, und den entsprechenden Tarifverweis in ihren Arbeitsverträgen fordern. Vor allem neue Arbeitsverträge und Änderungen sollten nur noch mit dem Bezug auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden. Damit die unwürdige Bettelei um Vergütungserhöhungen ein Ende hat. Und jede einzelne Vereinbarung des TVöD ebnet den Weg zum allgemein verbindlichen Sozialtarifvertrag, zum Ende der Preiskonkurrenz und zu einer besseren Refinanzierung.

Aus der Enzyklika: "MATER ET MAGiSTRA":
...
92. .... Zweifellos muß ein Unternehmen, das der Würde des Menschen gerecht werden will, auch eine wirksame Einheitlichkeit der Leitung wahren; aber daraus folgt keineswegs, daß wer Tag für Tag in ihm arbeitet, als bloßer Untertan zu betrachten ist, dazu bestimmt, stummer Befehlsempfänger zu sein, ohne das Recht, eigene Wünsche und Erfahrungen anzubringen; daß er bei Entscheidungen über die Zuweisung eines Arbeitsplatzes und die Gestaltung seiner Arbeitsweise sich passiv zu verhalten habe.
...

97. Offenkundig erleben die Arbeiterorganisationen in unserer Zeit einen mächtigen Aufschwung und haben ganz allgemein auf nationa1er und internationaler Ebene eine anerkannte Rechtsstellung. Sie treiben die Arbeiter nicht mehr in den Klassenkampf, sondern leiten sie zu sozialer Partnerschaft an. Dazu dienen vor allem die Gesamtarbeitsverträge zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden.
...
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Freitag, 22. Januar 2016

Caritas - Sozial- und Erziehungsdienst Bawü - Konkretisierung des "Eckpunktebeschlusses" vom Dezember 2015

Die Mitarbeiterseite der Caritas-Regionalkommission Baden-Württemberg hat vorgestern über die am 20. Januar 2016 beschlossene Konkretisierung des Eckpunktebeschlusses vom 11. Dezember 2015 informiert. Der Beschluss ist vom Bemühen getragen, den BK-Beschluss so umzusetzen, dass ein "wertgleiches" Ergebnis zustande kommt. Geringfügige negative und positive Differenzen werden aber wohl nicht zu vermeiden sein, weil etwa die Berechnung der Zeitzuschläge oder Urlaubs-/Krankenlohnaufschläge der Beschlusslogik folgen müssen.

Freitag, 14. August 2015

Der Einsatz geht weiter - gemeinsam für angemessene und faire Arbeitsbedingungen, angemessene und faire Löhne

- und eine dementsprechend hohe Refinanzierung durch den Staat!
Seitens der Gewerkschaften war die Schlichtungsempfehlung für den Sozial- und Erziehungsdienst aus mehreren Gründen abgelehnt worden:

Samstag, 24. Januar 2015

"Wieviel Wettbewerb verträgt die Solidarität?"

Unter diesem Motto haben am Donnerstag bei der 4. ordentlichen Landesbezirksfachbereichskonferenz unseres Fachbereichs u.a. Eugen Münch, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rhön-Klinikum-AG und der "Stiftung Münch", Fritz Schösser - Versichertenvertreter in der GKV und Sylvia Bühler vom ver.di Bundesvorstand diskutiert.

Mein Eindruck:
Zum Subsidiaritätsgrundsatz gehörte früher auch der Gedanke, dass der Staat die freigemeinnützigen Träger, die ihn bei der Erfüllung des Anspruchs "Sozialstaat" unterstützen, so hoch subventionieren musste wie es nötig war, um den Standard zu erreichen, den der Staat auch bei eigenen Einrichtungen zugrunde legte.

Montag, 22. Mai 2023

Gesetzliche Tarifbindung gefordert - KAB fordert: Tariftreuegesetz muss aus christlicher Überzeugung eingeführt werden

Bereits am 2. Mai hatten wir auf die Entstehung eines "Bundestariftreuegesetzes" hingewiesen. Diese ständige Forderung "gegen Lohndumping" nimmt nun auch auf Länderebene "Fahrt auf".
CSU sollte jetzt aus christlicher Überzeugung Tariftreuegesetz in Bayern einführen
Forderung der KAB Bayern aus Anlass der Gesetzesinitiative des Bundesarbeitsministers


Die KAB Bayern fordert die CSU auf, so bald wie möglich ihren Einfluss als christliche Regierungspartei geltend zu machen. Die CSU solle dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge des Landes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens Tariflöhne zahlen. Mit Blick auf die laufende Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dürfe Bayern nicht Schlusslicht in Deutschland werden.
und
„Mit einem bayerischen Tariftreue- und Vergabegesetz könnten ihre führenden Politikerinnen und Politiker nun demonstrieren, dass sie dieses Bekenntnis ernst meinen und sich für die arbeitenden Menschen einsetzen – so, wie die kirchliche Soziallehre und christliche Werte es fordern.“ Eine der eindrücklichsten Stellungnahmen dazu habe Papst Johannes XXIII. Anfang der 1960er Jahre in seiner Enzyklika ‚Mater et magistra‘ festgehalten. „Menschliche Arbeit darf nicht als eine ‚bloße Ware‘ behandelt werden, heißt es dort“, so KAB-Landespräses Wagner. „Und wortwörtlich weiter: ‚Darum darf die Höhe ihrer Vergütung nicht dem Spiel der Marktgesetze überlassen werden‘.“
Weitere Infos: https://www.kab-bayern.de/arbeit/faire-loehne

Das ist eine klare Ansage: öffentliche Mittel nur, wenn die rechtliche, soziale und wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmer durch Tarifverträge mit starken Gewerkschaften ausreichend und umfassend gesichert sind (vgl. unseren gestrigen Beitrag zum Subsidiaritätsgrundsatz).
Angebliche Tarifverträge mit Pseudogewerkschaften, die besonders christlich zu den Arbeitgebern sind - oder gar Allgemeine Geschäftsbedingungen - reichen jedenfalls nicht aus.

Dienstag, 29. Dezember 2020

Corona legt Jahrzehnte der falschen Gesundheitspolitik offen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft schlägt angesichts der coronabedingten Betriebseinschränkungen Alarm:
"Wenn die Bundesregierung die Hilfen nicht deutlich erhöht, werden flächendeckend Kliniken bereits im ersten Quartal 2021 nicht mehr die Gehälter ihrer Mitarbeiter zahlen können", sagte der Präsident der Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
"Das Geld aus der Regelversorgung fehlt", so Gaß. Die Krankenhäuser verfügten nur noch begrenzt über finanzielle Mittel.
(Quelle: Tagesschau - siehe auch die WELT online und die nachfolgend zitierte ZEIT online)
Darüber hinaus sorgt auch der Fachkräftemangel für Probleme. Fast jede zweite Klinik habe in diesem Jahr offene Stellen in Operationssälen nicht besetzen können. Bundesweit seien 3.000 Vollzeitstellen im nichtärztlichen OP-Dienst und Anästhesiedienst vakant.
Den deutschen Kliniken droht außerdem ein Personalmangel. Zuvor hatte bereits der Chef der Intensivmediziner-Vereinigung Divi, Uwe Janssens, im ZDF-Morgenmagazin vor einem wachsenden Mangel an Pflegekräften in Krankenhäusern gewarnt.
Die Tagesschau legt noch einen weiteren Finger in die Wunde:
Intensivmediziner warnt
"Könnten unter der Last zusammenbrechen"
Die angespannte Situation auf den Intensivstationen könnte sich bald weiter verschärfen. DIVI-Präsident Janssens warnt vor Ausfällen wegen der immensen Arbeitsbelastung. Politisch brauche es einen größeren Plan.


Der Mangel an Pflegekräften in Krankenhäusern infolge der Corona-Pandemie könnte sich aus Sicht der Intensivmediziner noch verstärken. "Wir befürchten durch die monatelangen Belastungen, die die Pflegekräfte jetzt mitgemacht haben auf den Intensivstationen, dass wir Anfang kommenden Jahres Leute haben werden, die unter der Last zusammenbrechen und nicht mehr resilient genug sind und tatsächlich dann ins Aus gehen", sagte der Chef der Intensivmediziner-Vereinigung DIVI, Uwe Janssens, im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF.
"Die Lage auf den Intensivstationen ist nach wie vor wirklich sehr angespannt." Man kämpfe weiter mit den Folgen der hohen Infektionszahlen der vergangenen Wochen.
Und der Münchner Merkur assistiert:
Mangel an Pflegekräfte und die Bezahlung sowie Arbeitsbedingungen der Pflegenden sind schon lange ein Problem: „Diesen Notstand gibt es im Prinzip seit den 90er-Jahren“, sagte etwa Christian Reischl, bei ver.di in München für den Bereich Gesundheit zuständig, unlängst Merkur.de*

Sonntag, 27. Dezember 2020

Sonntagsnotizen - kann nur noch Gott die Kirche retten?

 kommentierte die Neue Züricher Zeitung (NZZ) am 24. Dezember. Der Kommentar endete mit dem Satz:

Wenn sich Gott in den Kirchen nicht mehr finden lässt, bleiben sie leer. Nur Gott kann die Kirchen retten.

Ein bemerkenswertes Wort:  es erinnert an den Aufruf von Papst Benedikt in der Freiburger "Konzerthausrede" gegenüber der Nomenklatur der deutschen katholischen Kirche.

Entweltlicht Euch

Denn wo das weltliche Bemühen den sakralen und spirituellen Geist überlagert, da lässt sich Gott in den Kirchen nicht mehr finden. 

Lassen Sie mich im Gedenken an den Heiligen Stephanus etwas "Störenfried" sein.

Donnerstag, 19. September 2019

Unterfinanzierung kirchlicher Kindergärten - Könnten Konsequenzen drohen?

Unter dieser Überschrift berichtet das DOMRADIO (Köln) über die Novellierung des Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen.
"Aus der Sicht der konfessionellen Träger von Kindertageseinrichtungen ist die Auskömmlichkeit der zur Verfügung stehenden Mittel nicht erreicht", heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme des Katholischen Büros an den Düsseldorfer Landtag. Dort wird derzeit eine umfassende Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beraten. Die katholische Kirche unterhält in Nordrhein-Westfalen 2.456 Kindergärten.

Wir haben über die Befürchtungen schon früher informiert

Donnerstag, 3. Oktober 2019

Schwierige Finanzierung der katholischen Kitas

Unter diesem Titel gibt das DOMRADIO (Köln) gestern ein Interview mit dem Stellvertrtender Generalvikar, Leiter der Hauptabteilung Seelsorgebereiche im Erzbistum Köln, Msgr. Markus Bosbach wieder. Neben dem Fachkräftemangel und den Auswirkungen auf die Personalaquise (jetzt muss man im Einzelfall schon nichtkatholische Erzieherinnen und Erzieher einstellen)
Der Fachkräftemangel ist ein drängendes Thema für alle Kita-Träger. In der Tat, der Markt ist relativ leer.

Wir haben hier und da auch Ausnahmegenehmigungen von der Grundordnung, wenn wir Erzieherinnen oder Erzieher einstellen, die zum Beispiel nicht katholischen Glaubens sind. Da schauen wir uns dann jeden Einzelfall an. Da wird dann auch vom Generalvikar oder von mir immer im Einzelfall entschieden. Da ist auch jeder Einzelfall anders, das kann man nicht pauschal sagen.

Die Tendenz steigt, dass wir mehr Ausnahmegenehmigungen geben müssen, weil die Arbeitsmarktsituation so ist, wie sie ist.
kommt auch die finanzielle Situation in den katholischen Kitas zur Sprache:

Freitag, 18. September 2020

Arbeitgeberverband BVAP und ver.di gemeinsam gegen Dumpinglöhne - Tarifvertrag soll auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden

mit einer aktuellen Medieninformation teilt ver.di den Abschluss eines Tarifvertrages über Mindestbedingungen für die Altenpflege mit:
Berlin, 17.09.2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) einen wichtigen Schritt in Richtung eines flächendeckenden Tarifvertrags in der Altenpflege getan. Am Mittwochabend einigten sich beide Seiten auf ein vorläufiges Tarifergebnis, das vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden soll. "Wir, die Tarifparteien, kommen unserer Verantwortung nach", sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist. Die politische Entscheidung, die Altenpflege dem wirtschaftlichen Wettbewerb zu überlassen, habe einen Verfall der Löhne verursacht. "Heute ist die Altenpflege der Mangelberuf schlechthin. Mit einem Tarifvertrag, der bei der Bezahlung aller Altenpflegerinnen und Altenpfleger ein Mindestniveau sichert, indem er über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamte Pflegebranche erstreckt wird, soll der Beruf wieder attraktiver werden", erklärte Bühler. "Die vorgesehenen Mindestentgelte können sich sehen lassen. Sie sind eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisherigen Pflegemindestlohn."

Dienstag, 13. Oktober 2020

Marienhaus-Gruppe: Wie ein katholischer Krankenhausbetreiber seine Kliniken kaputtspart

Unter dieser Überschrift widmet sich das (sicher nicht gewerkschaftsnahe) HANDELSBLATT der Marienhaus-Gruppe im Bistum Trier:
Im Bistum Trier nutzt die Marienhaus-Gruppe die Coronakrise, um sich zu sanieren. Zu leiden haben offenbar Patienten und Personal – trotz gefüllter Kassen.

Düsseldorf Die Hilferufe waren laut und deutlich, sie kamen aus Kliniken in St. Wendel, Ottweiler und Kohlhof. „Ich gehe heute mal wieder arbeiten mit Bauchweh (...) hab' das Gefühl, ich mache da bei diesem Verbrechen mit“, textete ein anonymer Absender im Mai. Ein anderer schrieb: „Seit Jahren wird die Belegschaft (…) geknechtet, wo es nur geht.“ Ein Dritter berichtete von einem „Massenandrang“ der Patienten, „psychisch kaum mehr auszuhalten“. ...

Es herrsche ein Klima der Angst in dem Klinikunternehmen, heißt es immer wieder. Berichtet wird von Arbeitsbedingungen, die das Wohl von Personal und Patienten beeinträchtigen, von einem harten Sanierungskurs und einem ausgedünnten Dienstplan, der sich den coronabedingt veränderten Pflegeschlüssel zunutze macht. Um die Vorgänge bei Marienhaus aufzuklären, wurde dem saarländischen Pflegebeauftragten Jürgen Bender im Mai Akteneinsicht gewährt. Sein abschließender Bericht ist noch nicht veröffentlicht. Ein Fragenkatalog, der dem Handelsblatt vorliegt, deutet jedoch auf massiven internen Druck der Geschäftsleitung, auf unzumutbare Dienstpläne und auf einen laxen Umgang mit dem Coronaschutz von Mitarbeitern hin.
...
Gespräche des Handelsblatts mit Mitarbeitern zeigen zudem, dass die eingeschränkte Pflege offenbar in einigen Häusern weiterging. Von den schlechten Arbeitsbedingungen berichtet eine Pflegerin aus St. Wendel. Sie und viele Kollegen, auch in Ottweiler, hätten sich zwischenzeitlich krankmelden müssen. „Man sieht die Menschen da liegen und leiden. Das war nicht mehr verantwortbar.“ Marienhaus dagegen spricht von „Kommunikationsproblemen“ an einigen Standorten.

Unter welchem Druck die Mitarbeiter bei Marienhaus standen, deutet auch der Fragenkatalog des Pflegebeauftragten Bender an. Dort heißt es unter anderem: „Was hat es mit der Anordnung auf sich, dass eine Intensivstation nur mit 4:1 zu besetzen sei, egal, welches Krankheitsbild vorliege? Wer zwingt wen in welcher Weise dazu, Patienten zu vernachlässigen? Wer droht, wenn man sich dem widersetzt, mit Abmahnung?“

Können Nächstenliebe und Sanierung nicht Hand in Hand gehen? Die finanzielle Situation der Marienhaus-Gruppe hat sich in den vergangenen Jahren verbessert. 2017 schrieb sie einen Bilanzverlust von knapp sieben Millionen Euro. 2019 rechnet man dank der Zusammenarbeit der Geschäftsführung mit Wolfram sowie der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Ernst & Young nun mit einem Überschuss von zwölf Millionen Euro.

Auch beim Bistum Trier sind die Mittel da: 2019 nahm es mehr als 332 Millionen Euro Kirchensteuer ein. In der letzten einsehbaren Bilanz von 2017 ist das Vermögen der Kircheneinrichtung mit 900 Millionen Euro ausgewiesen. Warum sie nicht für die Bewältigung der Krise ausreichen, wollte das Bistum nicht erklären. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann wollte sich auf Anfrage „nicht zu laufenden Vorgängen“ äußern.

Gleichzeitig geht der wirtschaftliche Aufwärtstrend von Marienhaus mit vielen Schließungen einher. Noch 2018 hatte der Träger für den Krankenhausstandort in Losheim eine Bestandsgarantie bis 2022 abgegeben – kassierte dafür 5,8 Millionen Euro öffentliche Fördergelder aus einem Krankenhausstrukturfonds. Doch seit September heißt es von Marienhaus, der Standort müsse aus der Notfallversorgung ausscheiden, stattdessen werde er in ein „altersmedizinisches Zentrum umgewandelt“.
...
Interne Finanzflüsse

Losheim ist der bisherige Höhepunkt in einer Reihe von geschlossenen Krankenhäusern der Marienhaus-Gruppe. Schon 2017 schlossen die Häuser in Wadern und Flörsheim, 2019 in Dillingen. Nach Angaben des Unternehmens stehen die Loreley-Kliniken in den rheinland-pfälzischen Gemeinden St. Goar und Oberwesel ebenso auf der Streichliste wie das saarländische Klinikum Ottweiler. Marienhaus gibt an, die Krankenhäuser hätten keine Perspektive und begründet das mit den politisch veränderten Rahmenbedingungen.

Die Bilanzen der Unternehmensgruppe zeigen, dass aber auch interne Faktoren eine Rolle spielen. Die Kliniken müssen nämlich gleichzeitig Gelder an die Kirche abführen, ein Grund ist die Altersvorsorge der Ordensschwestern bis 2031. Einst hatten sie die Marienhaus-Stiftung gegründet.

Für die weniger als 200 noch lebenden Franziskanerinnen sind in der Bilanz zwischen 2,1 und 2,7 Millionen Euro jährlich vermerkt. 2014 zog die Holding zudem einen Betrag von 21 Millionen Euro aus der Kliniksparte ab, zur „unternehmensinternen Kapitalkonsolidierung“, wie es heißt.
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Wir stellen unsere Sonntagsnotizen - zu "Fratelli tutti" - von letzter Woche gegenüber.


Weitere Blogbeiträge zur Marienhausgruppe - z.B.:
Sonntag, 21. Juni 2020 Sonntagsnotizen - Marienhaus GmbH: uneigennützig und caritativ?
Mittwoch, 30. Dezember 2015 Katholisch - evangelisch - ökumenisch - ökonomisch
Wie war das doch gleich wieder mit den kirchlichen Krankenhäusern?
Sie sind caritativ, also uneigennützig und ohne die Absicht der Gewinnerzielung tätig. Caritas sei nämlich eine "Wesensäußerung" der Kirche. Und deshalb sei der Staat verpflichtet, den Kirchen weitestgehende Freiheiten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu lassen.

Aber was ist, wenn die Kirchen diese Freiheiten nutzen, um mit ihren Einrichtungen möglichst viel Gewinn zu erwirtschaften? Ist das dann immer noch christlich fundierte "Wesensäußerung der katholischen Kirche"?
Und lässt sich aus dem Subsidiaritätsgrundsatz nicht auch eine Verpflichtung zum Gemeinwohl ableiten?

Wer wie ein privater, rein auf Gewinn orientierter Konzern agiert, der muss sich auch gefallen lassen, dass er wie ein rein auf Gewinn orientierter Konzern behandelt wird.