Donnerstag, 19. September 2019

Unterfinanzierung kirchlicher Kindergärten - Könnten Konsequenzen drohen?

Unter dieser Überschrift berichtet das DOMRADIO (Köln) über die Novellierung des Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen.
"Aus der Sicht der konfessionellen Träger von Kindertageseinrichtungen ist die Auskömmlichkeit der zur Verfügung stehenden Mittel nicht erreicht", heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme des Katholischen Büros an den Düsseldorfer Landtag. Dort wird derzeit eine umfassende Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beraten. Die katholische Kirche unterhält in Nordrhein-Westfalen 2.456 Kindergärten.

Wir haben über die Befürchtungen schon früher informiert und dabei festgestellt, dass vor allem die "Zweckentfremdung der Mittel aus dem sogenannten "Gute KiTA-Gesetz" des Bundes ursächlich für die Problematik ist. Denn diese Mittel sollen nicht für die Verbesserung der KiTA-Qualität verwendet werden, wie das im Bundesgesetz vorgesehen ist, sondern überwiegend zur Entlastung der Elternbeiträge führen. Auch in anderen Bundesländern - wie etwa in Bayern - dürften so "Wahlgeschenke verteilt" werden.

Die Förderung freigemeinnütziger Träger wird zusehends von der freiwilligen Unterstützung der Kommunen bestimmt, die Ausfälle von Elternbeiträgen auffangen müssten. Das erscheint aber mit dem Subsidiaritätsgrundsatz nicht vereinbar. Denn danach muss die öffentliche Hand freigemeinnützige Träger, die eine Pflichtaufgabe von Staat oder Kommune übernehmen, entsprechend fördern. Und zwar so, dass die freigemeinnützigen Träger die gleiche Qualität erreichen können, den diese bei eigenen Einrichtungen zugrunde legen.
Die Realität ist zunehmend (insbesondere bei der Pflege) anders. Und es ist am Beispiel NRW abzusehen, dass diese Realität auch in anderen Branchen wie im Sozial- und Erziehungsdienst einkehrt. Danach fördert der Staat nicht mehr freie Träger, sondern er "kauft die Sozialleistungen, zu denen er verpflichtet ist", ein. Und die Preise, die der Günstigstbieter fordert, werden dann für die Refinanzierung aller anderen Träger zugrunde gelegt. Im Dienstleistungsbereich, in dem die sogenannten "Personalkosten" über 80 % des Finanzierungsaufwandes verursachen, führt diese Praxis zwangsläufig zum Druck auf das Personal. Dumpinglöhne von nicht tarifgebundenen Unternehmern einerseits und Arbeitsverdichtung andererseits sind die Folge. Durch diese Schmutzkonkurrenz werden auch tariftreue Anbieter "unter Druck gesetzt".

Frank Bsirske hat nun für die Gewerkschaft ver.di gefordert, dass Öffentliche Aufträge nur an Firmen mit Tarifvertrag erteilt werden dürfen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15. September 2019, 10:09 Uhr)
Eine Bindung öffentlicher Aufträge an die Tarifbindung wäre "angesichts von mehr als 400 Milliarden Euro jährlich an öffentlicher Auftragsvergabe" in der Wirkung nicht zu unterschätzen, sagte Bsirske.
"Wichtig wäre zudem, dass Arbeitgeber die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen in den paritätisch besetzten Tarifausschüssen nicht mehr bei einem Stimmenpatt blockieren können, sondern es künftig einer Mehrheit bedarf, damit ein Antrag abgelehnt werden kann"

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