Leo XIV. nimmt Gehaltskürzungen für Vatikan-Mitarbeiter zurück(siehe auch katholisch.de)
An diesem Montag ist bekannt geworden, dass Papst Leo XIV. die während der Pandemie eingeführten Gehaltskürzungen für die Mitarbeiter der Römischen Kurie und des Staates der Vatikanstadt aufgehoben hat. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen eines sogenannten Motu proprio.
In dem Dekret verweist der Papst auf die Sparmaßnahmen, die sein Vorgänger Papst Franziskus im März 2021 unter dem Titel „Un futuro sostenibile“ (Eine nachhaltige Zukunft) beschlossen hatte. Diese Schritte waren damals notwendig geworden, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begegnen. Nachdem bereits im Juni 2025 erste Anpassungen vorgenommen wurden, sieht die Kirchenleitung die Voraussetzungen gegeben, um die Einschränkungen nun vollständig zu beenden. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der vatikanischen Institutionen soll künftig mit anderen Instrumenten sichergestellt werden.
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Katholisch.de weist zudem darauf hin, dass nur ein Teil der Mitarbeitenden - insbesondere der Klerus - von den Kürzungen betriffen waren:
Vor allem habe er eine Überprüfung der Ausgaben gefordert, um noch drastischere Maßnahmen wie die Entlassung von Mitarbeitenden, insbesondere von Laien und von Vätern und Müttern, zu vermeiden, so das Portal Vatican News.Was so sozial gemeldet wird, lässt dann schon Fragen aufkommen. Denn - mit ziemlicher Sicherheit - können wir davon ausgehen, dass auch die vorhergehenden Gehaltskürzungen vom März 2021 nicht tarifvertraglich vereinbart sondern per "hoheitlicher Order" festgelegt worden waren.Soweit die Kürzungen den Klerus betrafen ist das keine Frage der Soziallehre. Denn der Klerus steht in einem besonderen (für Laien: beamenähnlichen) Dienstverhältnis, das die Alimentation der Kleriker für ihren Dienst verpflichtend vorschreibt. Bedenklich wird diese Praxis aber, wenn auch Mitarbeitende betroffen sind, die eben nicht "ihr Leben der Kirche geweiht" sondern ihre Leistung auf Grundlage eines Arbeitsvertrages zur Verfügung gestellt haben. Dort verbieten sich einseitige Eingriffe in die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Und das betrifft alle Vertragspartner, auch diejenigen "ab der vierten Gehaltsstufe". "Pacta sunt servanda" - „Verträge sind einzuhalten“, wie schon ein alter lateinischer Rechtsgrundsatz sagt. Gemeinschaftliche Änderungen, die nicht nur einzelne Arbeitnehmer betreffen, können jedenfalls im weltlichen Recht nur gemeinsam mit einer Gewerkschaft für deren Mitglieder vereinbart werden - mittels eines Tairfvertrages, und eben nicht durch einseitige Vertragsänderungen.
Franziskus habe die Gehälter der Kurienkardinäle gekürzt, und zwar um zehn Prozent. Von den Kürzungen betroffen waren auch Leiter und Sekretäre der Dikasterien. Für alle Kleriker und Ordensleute wurde eine pauschale Kürzung um drei Prozent eingeführt. Ebenso wurden die zweijährlichen Gehaltserhöhungen für alle Mitarbeiter gestoppt. Bei den Laien betraf es laut Vatican News jedoch nur Beschäftigte ab der vierten Gehaltsstufe, nicht aber niedrigere Gehälter. Rückwirkende Änderungen an den erfolgten Maßnahmen wird es demnach nicht geben, auch Dienstalterszulagen bleiben eingefroren, wie es hieß. (KNA)
Nun muss man zugestehen, dass der Vatikan für seine Angestellten ein beamtenähnliches Verhältnis pflegt. Es gibt immer noch viele Interessenten - nicht wegen der Nähe zum Papst, sondern wegen der enormen sozialen "Nebenleistungen" für die Arbeitnehmer beim "Heiligen Stuhl".
Aber trotzdem - glaubwürdig sind solche Eskapaden für die eigene Verkündigung nicht. Wer "Wasser predigt" und selbst "Wein trinkt", tut seiner eigenen Lehre keinen Gefallen. Der Papst erweist sich als ganz normaler Arbieitgeber, der die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse vor den Interessen seiner Mitarbeitenden stellt, die auch einen Anspruch auf auskömmliche und zuverlässige Bezahlung ihrer Leistungen haben. Gemeinsam getragene Verantwortung sieht anders aus.
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