Donnerstag, 3. Oktober 2019

Schwierige Finanzierung der katholischen Kitas

Unter diesem Titel gibt das DOMRADIO (Köln) gestern ein Interview mit dem Stellvertrtender Generalvikar, Leiter der Hauptabteilung Seelsorgebereiche im Erzbistum Köln, Msgr. Markus Bosbach wieder. Neben dem Fachkräftemangel und den Auswirkungen auf die Personalaquise (jetzt muss man im Einzelfall schon nichtkatholische Erzieherinnen und Erzieher einstellen)
Der Fachkräftemangel ist ein drängendes Thema für alle Kita-Träger. In der Tat, der Markt ist relativ leer.

Wir haben hier und da auch Ausnahmegenehmigungen von der Grundordnung, wenn wir Erzieherinnen oder Erzieher einstellen, die zum Beispiel nicht katholischen Glaubens sind. Da schauen wir uns dann jeden Einzelfall an. Da wird dann auch vom Generalvikar oder von mir immer im Einzelfall entschieden. Da ist auch jeder Einzelfall anders, das kann man nicht pauschal sagen.

Die Tendenz steigt, dass wir mehr Ausnahmegenehmigungen geben müssen, weil die Arbeitsmarktsituation so ist, wie sie ist.
kommt auch die finanzielle Situation in den katholischen Kitas zur Sprache:
DOMRADIO.DE: Zum 1. August 2020 soll in Nordrhein-Westfalen die Kita-Finanzierung neu geregelt werden. 1,3 Milliarden Euro will das Land dann investieren, die drei evangelischen Landeskirchen und die fünf katholischen Bistümer in NRW mahnen dennoch eine Finanzierungslücke an. Worum geht es da genau?

Bosbach: Wie immer sind Gesetze oft sehr kompliziert und der Teufel steckt da manchmal im Detail. Wir haben den jetzt vorliegenden Entwurf hochgerechnet und durchgerechnet. Und wir stellen unter dem Strich fest, dass leider auch nach dem neuen Gesetz der Betrieb von Kindertageseinrichtungen immer noch nicht wirklich auskömmlich ist. Da sind wir als Kirchen besonders betroffen. Wir haben viele kleinere Träger, das heißt eine Kirchengemeinde oder ein Gemeindeverband hat vielleicht zwei, drei oder vier Einrichtungen. Wir haben oft aus der Historie heraus, weil wir eben auch zum Beispiel in kleineren Dörfern präsent sind, auch kleinere Einrichtungen mit ein, zwei oder drei Gruppen. Die sind auch mit dem neuen Gesetz dann nicht wirklich wirtschaftlich zu betreiben.

Das stellt uns als Kirche vor gewaltige Herausforderungen. Wir müssen dann auch irgendwann die Frage stellen, ob wir unser Engagement in dem Umfang wie jetzt auch noch werden beibehalten können. Wir hoffen aber, dass es mit den weiteren politischen Befassungen im Landtag gelingen wird, dass wir doch noch in dem Gesetz Nachbesserungen hinbekommen, die es dann auch erlauben, dass wir als Kirche auch auskömmlich unsere Kitas betreiben.

Dazu kommt aber auch, dass der Gesetzentwurf in unseren Augen Tendenzen hat, ein Prinzip etwas auszuhöhlen, das für unsere Gesellschaft sehr wichtig ist: das Prinzip der Subsidiarität. Das meint: Dinge, die freie Träger machen können, sollen nicht der Staat oder die öffentliche Hand selber machen. Das neue Gesetz aber stellt jetzt die Kommunen finanziell besser, oder gleich oder fast gleich kirchlichen Trägern. Da muss noch nachgebessert werden.
Quelle: Domradio

Zum Thema "Subsidiaritätsgrundsatz" und den daraus geforderten Finanzierungsverpflichtungen einerseits und den sich aus der Finanzierung ergebenden (Mindest-)Anforderungen an die Qualität der subsidiär erbrachten Leistungen haben wir uns schon mehrfach geäußert.
Wenn also - wie Listl unter Bezug auf Friesenhahn ausführt - der Staat freigemeinnützige Träger bezuschusst, damit sie in ihren Einrichtungen den Standard der öffentlichen Einrichtungen erreichen können, dann ergibt sich um Umkehrschluß doch die Folgerung, dass die freigemeinnützigen Träger diesen Standard auch garantieren müssen. Und das fängt bei "A" wie Arbeitsbedingungen an und geht über "U" wie Urlaub bis "V" wie Vergütung und "W" wie Wochenarbeitszeit des Personals, denn gute Arbeitsbedingungen und ethisch verantwortliche Löhne sind für die Qualität der Einrichtung ebenso wichtig wie die Erholung der Beschäftigten. Vielleicht sogar wichtiger, als überbordende Dokumentationsbürokratie.

Damit ist also zugleich begründet, dass der Staat über seine Einrichtungen den "Referenztarif" vorgeben muss. Und das ist der TVöD und nicht irgendeine Regelung, die private Träger über Haustarifverträge oder Wohlfahrtsverbände über "allgemeine Geschäftsbedingungen" oder auch "Mindestlöhne" vorgeben wollen.
(Quelle: Blogeintrag vom Juni 2014)

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