Dienstag, 4. November 2014

"Flächentarife sind Planwirtschaft"

So wird Bernd Meurer, der Chef des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in der Ausgabe 11/2014 von Wohlfahrt Intern zitiert. "Im Interview", so heißt es weiter, erklärt er, "dass er in solchen gewerkschaftlichen Vereinbarungen einen Ausdruck von Planwirtschaft statt von Gerechtigkeit sieht."

Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln, wer in der "Sozialbranche" alles aktiv ist. Wer den Unterschied zwischen einem "Tarifvertrag zwischen gleichberechtigten Vertragspartnern auf Augenhöhe" und "staatlich angeordneter Planwirtschaft" nicht kennt, stellt sich schon fachlich selbst ein miserables Zeugnis aus.



Nun muss man vom "Chef des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste" keine soziale oder gar eine christliche Einstellung verlangen, erst recht keinen Bezug zur katholischen Soziallehre, denn dort wäre das von Meurer attackierte Gewerkschaftsprinzip und das Bekenntnis zum sozialen und gerechten Lohn durch Tarifvertrag (Mater et Magistra) verankert.

Allerdings wirft sein Interview noch weitere Fragen auf - und das ist nicht nur die Frage der Tarifautonomie, die von den Tarifvertragspartnern und kirchlichen Sozialethikern aufgeworfen wird (vgl. Reinhard Marx, "DAS KAPITAL", S. 79 f, 122 ff).
Dass einzelne neoliberale nationalökonomische Theoretiker dahin neigen, ... den Arbeitsmarkt (Anm.: und erst recht den "Sozialmarkt") rundweg anderen Märkten gleichzusetzen, die Lohnbildung einfachhin den angeblich zwingenden Marktgesetzen zu unterwerfen, ist vielleicht der Punkt, in dem am allerschärfsten .... die Unvereinbarkeit eines solchen Neoliberalismus mit der Katholischen Soziallehre zum Vorschein kommt. ...
(Marx, a.a.O., S. 122 unter Bezug auf Nell-Breuning)

Insofern stellt sich die Frage, ob solche Meinungen aus gewerkschaftlich-katholischer Sicht überhaupt beachtet werden sollen. Aber als Diskussionsbeiträge dienen solche Beiträge allemal.

Nur - mit diesem Diskussionsbeitrag wird auch die Frage eröffnet, ob es Sinn und Zweck des Sozialstaates sein darf, die Gewinne privater Anbieter mit Zuschüssen aus den Sozial- und Staatskassen zu subventionieren.
Hier haben wir schon ausgeführt, dass der "Subsidiaritätsgrundsatz" als "Grundsatz des objektiven Verfassungsrechts" nicht nur den Staat dazu zwingt, freigemeinnützige Träger soweit zu fördern, dass diese den von der öffentlichen Hand in eigenen Einrichtungen gesetzten Standard erreichen können. Die "andere Seite der Medaille" ist dann auch, dass dieser Standard auch erreicht werden muss - und zwar sowohl für die Alten, Behinderten, die Kinder und Kranken wie auch für die eigenen Beschäftigten.
Mit anderen Worten: wer Lohndumping betreibt, der darf (zumindest) nicht auch noch erwarten können, dass der Staat seine Gewinne subventioniert.

2 Kommentare:

  1. Ja Ihr habt Recht, über so einen Unsinnigen Kommentar kann man nur den Kopf schütteln,aber das die Wohlfahrt-Intern. so einen
    Unsinnigen Kommentar Veröffentlicht, sagt alles über die Wohlfahrt-Intern, diese Zeitschrift hat sich der Bildzeitung angeglichen,wie zb.Halbwahrheiten,Tarife des TVÖD nicht zu Veröffentlichen, Beziehungsweise 1 Monat vor der Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst die Gehaltstarife
    zu Veröffentlichen und andere weitere Unwahrheiten usw.(Klaus Klemenz)

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  2. Im Juni verglich ver.di in unserer Zeitschrift „Krankenhausinfodienst“, die Rendite von Helios (EBIT - Marge 2013) mit denen von DAX - Konzernen. Ergebnis: Helios liegt im oberen Mittelfeld der DAX - Konzerne und holt aus den Kliniken eine höhere Rendite heraus als alle DAX - Konzerne im ver.di - Organisationsbereich (Allianz, Commerzbank, Deutsche Bank, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Lufthansa, Münchner Rück, RWE), aber auch mehr als Daimler, VW, Siemens und BASF in ihren Geschäftsfeldern.

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