Dienstag, 17. Februar 2015

Breaking news: Tarifvertrag für die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Niedersachsen unterzeichnet

zwischen
1. Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V.
2. Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen e.V.
3. Landestarifgemeinschaft des Deutschen Reuten Kreuzes im Bereich des Landesverbandes Niedersachsen GbR
4. Paritätischer Wohlfahrsverband Niedersachsen e.V.

sowie
der Gewerkschaft ver.di
ist ein Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Niedersachsen unterzeichnet worden.
Die Pflege ist eine gesellschaftlich wertvolle und unerlässliche Aufgabe,
deren Bedeutung unter den sich vollziehenden demografischen Entwicklungen zunimmt. Zunehmend stehen Politik und Anbieter von Pflegeleistungen dabei vor der Herausforderung, in ausreichender Zahl Fachkräftenachwuchs für den Pflegeberuf gewinnen zu können.
Die Unterzeichnenden dieser Vereinbarung eint der Wille, mit guten Ausbildungsbedingungen zur Wahrung der Pflegequalität beizutragen und mit einer hohen Ausbildungsqualität einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Eine nachhaltige und gute Ausbildung drückt sich unter anderem aus in einer regelmäßigen und qualifizierten Praxisanleitung, in planbaren und verbindlichen Ausbildungszeiten ohne Überstunden als Regelfall sowie betrieblichen Tätigkeiten, die dem Ausbildungszweck dienen.
Zu einer attraktiven Ausbildung gehören auch angemessene Ausbildungsentgelte. Mit diesem Ausbildungstarifvertrag wollen die unterzeichnenden Parteien einen Beitrag zu flächendeckendenden tariflichen und gerechten Ausbildungsvergütungen in der niedersächsischen Altenpflege leisten. Die umgehende Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages ist gemeinsames Ziel aller Vertragsparteien. Angestrebt wird auch, den Inhalt dieses Tarifvertrags zu einer branchenweiten allgemeinverbindlichen Regelung weiterzuentwickeln, um gemeinsame Standards in der Pflegeausbildung zu unterstützen und einen Wettbewerb zu Lasten der Nachwuchssicherung zu vermeiden. Die Vertragsparteien richten in diesem Zusammenhang die Erwartung an die Politik und Kostenträger, diesen Prozess aktiv zu unterstützen und die volle Refinanzierung der Ausbildungskosten zu gewährleisten.
Die Regelungen gelten für Schülerinnen und Schüler der Altenpflege, die in einem Ausbildungsverhältnis mit einem der im Rubrum genannten Arbeitgeber oder einem Mitglied einer der im Rubrum genannten Vereinigungen von Arbeitgebern, das an die von der Vereinigung abgeschlossenen Tarifverträge gebunden ist, stehen.
Sie gelten räumlich für das Land Niedersachsen.
Der Tarifvertrag regelt die Ausbildungsentgelte und den Erholungsurlaub. Für die Auszubildenden günstigere Regelungen bleiben unberührt.

„Das monatliche Ausbildungsentgelt für Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege beträgt ab dem 1. August 2015
im ersten Ausbildungsjahr 975,69 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 1.037,07 Euro,
und ab dem 1. Mai 2015
im dritten Ausbildungsjahr 1.138,38 Euro.“

Damit werden die Ausbildungsvergütungen des TVöD (Tarifvertrag den öffentlichen Dienst) übernommen. Diese Vergütungen werden beispielsweise auch bereits in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeheimen bezahlt. Bislang gab es keine trägerübergreifende Regelung. Deshalb fand vielen Fällen die nach geltender Rechtsprechung zulässige Untergrenze Anwendung, die 200 Euro/Monat unter den neuen Tarifvergütungen liegt.

„Auszubildende erhalten ab dem Kalenderjahr 2015 in jedem Urlaubsjahr 29 Ausbildungstage Erholungsurlaub.“
Damit haben die Auszubildenden bereits für das Kalenderjahr 2015 einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen. Zwischen den Ausbildungsjahren wird nicht differenziert. Damit unterscheidet sich diese Regelung positiv von beispielsweise dem TVöD, nach dem Auszubildende erst in den beiden letzen Ausbildungsjahren 29 Tage Urlaub nehmen können.


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1 Kommentar:

  1. So einen Tarif-Vertrag müsste es auch im Sozial-Erziehungsbereich geben,auch für die Ausbildung für Heilerziehungspfleger/helfer, diese Bekommen zur Zeit zwischen 200.-.bis 1000 Euro,teilweise sogar ohne Rentenversicherung usw.obwohl Sie in der Woche mindestens 3Tage Arbeiten und 2 Tage Unterricht haben!!Aber so ein Tarif-Vertrag müsste Allgemein-Verbindlich Erklärt werden!! Klaus Klemenz(Ehemaliger Konzern-Betriebsrats-Vors.in einen Privaten Behinderten-Konzern)

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