Im Rahmen der Beratungen für den Bundeshaushalt 2023 wird in diesen Tagen auch über die Fortführung der Mittel zum sogenannten Gute-Kita-Gesetz entschieden. Der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wurde in diesem Zusammenhang bekannt, dass die Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfamilienministerium zum Gute-Kita-Gesetz ins Stocken geraten sind und dass die Fortführung in Frage steht. ver.di mahnt die Bundesregierung zur Weiterführung des Gesetzes.
Das Gute-Kita-Gesetz dient der Weiterentwicklung der Qualität und der Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG). Der Bund unterstützt die Länder hierbei seit Januar 2019 bis zum Ende des Jahres 2022 mit 5,5 Mrd. Euro.
„Durch das Gute-Kita-Gesetz sind viele sinnvolle Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhöhung der Personalschlüssel, die Aufstockung der Leitungsstunden oder der Ausbau der praxisintegrierten Ausbildung auf den Weg gebracht worden“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Das wieder zurückzunehmen wäre grob fahrlässig. Die Kitas und ihre Beschäftigten sind am Limit.“ ver.di habe durch den Tarifabschluss für die Beschäftigten in den Kitas den Anspruch auf Regenerationstage und die Ausweitung der Vor- und Nachbereitungszeiten erreicht. Damit dies zu einer Entlastung der Beschäftigten führe, müssten nun auch Bund und Länder ihren Teil leisten.

