mit dieser Frage steht das
Handelsblatt seit gestern online und verbindet seine Frage mit der Feststellung:
… Doch die Länder sollten sich gut überlegen, wie sie den neuen Geldsegen verplanen. Denn erste Auswertungen zum „Gute-Kita-Gesetz“ zeigen: Viel Geld muss nicht zwangsläufig große Fortschritte bei der Qualität der Einrichtungen bringen. Es gibt Zweifel, ob das Gesetz langfristig wirkt. …
Dass u.a. auch unsere ver.di erhebliche und ungeklärte Fragen zu diesem Gesetz sah, kann der aufmerksame Leser
in diesem Blog feststellen. Das - sicher nicht gewerkschaftsfreundliche - Handelsblatt sieht die seinerzeitige Kritik inzwischen wohl als bestätigt an und zitiert die - ebenfalls wohl nicht gewerkschaftlich orientierte - kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Matthias Seestern-Pauly mit den Worten:
Die Beratungen zur Fortsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ liefen nur halbherzig, im Bereich der Sprachkitas seien keine zusätzlichen Programme geplant, und selbst beim so wichtigen Thema Fachkräfte sehe der Bund seine Arbeit als erledigt an. „Die Zeche hierfür zahlen am Ende einmal mehr Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und vor allem unsere Kinder“, sagte Seestern-Pauly dem Handelsblatt.
Man muss natürlich sehen, dass es keine tarifvertragliche Regelung
"Qualifizierung für bessere KiTAs und mehr Entlohnung" zwischen den Gewerkschaften und den kommunalen Arbeitgebern gibt. Aber das wäre eine Lücke, die etwa mit den kirchlichen Trägern geschlossen werden könnte. Die kirchlichen Fachakademien könnten mit einem gezielten Qualifizierungsprogramm genauso profitieren wie die SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, KinderpflegerInnen und nicht zuletzt vor allem auch die Kinder in den kirchlichen KiTAs. Dafür müssten aber die kirchlichen Träger - bei der katholischen Kirche vor allem die Bischöfe - "über ihren Schatten springen" und endlich auch das tun, was ihnen
das päpstliche Lehramt und das
universelle Kirchenrecht aufgibt.
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