Dienstag, 27. Januar 2026

Einladung zum Fachgespräch - Recht auf Selbstbestimmung

Soeben hat uns ein pdf-Flugblatt zu folgendem Thema erreicht:
Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in konfessionellen Kliniken – Rechtliche und arbeitsrechtliche Folgen
In Lippstadt führt ein aktueller Arbeitsrechtsstreit vor Augen, wie weit konfessionelle Träger im Gesundheitswesen Arbeitsbedingungen und medizinische Leistungen meinen, bestimmen zu dürfen. Nach der Fusion des früher evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital zu einem »Christlichen Klinikum Lippstadt« wurde dem Leiter der Frauenklinik, Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz, per Dienstanweisung untersagt, weiterhin medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen – obwohl diese nach geltendem Recht (§ 218a Abs. 2 StGB) rechtmäßig sind.
Gegen diese Dienstanweisung führte er Klage vor dem Arbeitsgericht Hamm. Dieses hat die Weisung im August 2025 für rechtens erklärt und auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers verwiesen.
Hier geht es nicht nur um eine arbeitsrechtliche Frage im Einzelfall, sondern um einen grundsätzlichen Konflikt zwischen den Interessen eines konfessionellen Arbeitgebers und staatlichen Rechtsnormen.
Die Folgen für Beschäftigte, Patientinnen und die Versorgung vor Ort können gravierend sein.

Vor diesem Hintergrund laden wir zu einem Fachgespräch ein, in dem wir mit Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen, juristischen Expert*innen und Vertreter*innen von Gewerkschaften diskutieren wollen:

• Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten derzeit für konfessionelle Träger im Arbeitsrecht – insbesondere im Gesundheitswesen?
• Welche juristische Tragweite hat der Fall Lippstadt für die berufliche Handlungsfreiheit von Ärzt*innen und anderen Beschäftigten und für medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche?
• Was bedeutet das für die Rechte und Würde betroffener Frauen?
• Wie wirken sich solche Weisungen auf Arbeitsbedingungen und berufliche Selbstbestimmung im Gesundheitswesen aus?
• Welche politischen und gewerkschaftlichen Fordeungen ergeben sich, um eine Versorgung zu gewährleisten, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den beruflichen Rechten der Beschäftigten entspricht?

Wir möchten in diesem Fachgespräch, medizinische Expertise, praktische Erfahrungen, juristische Einschätzungen und gewerkschaftliche Positionen zusammenbringen, um Perspektiven für politische und rechtliche Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten

Anmeldung zum Fachgespräch:
4. Februar 2026 | um 11 Uhr
Historisches Rathaus
Lange Str. 14
in 59555 Lippstadt
t1p.de/fachgespraech-4-2-26


HINWEIS: Kundgebung vor dem Verfahren
5. Februar 2026 | um 10 Uhr
auf dem Marktplatz Hamm

Das Verfahren vor dem LAG Hamm beginnt um 12:15 Uhr

V.i.S.d.P.: Sylvia Bühler; ver.di-Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Bearbeitung: Daniel Wenk
Wir haben mehrfach - zuletzt mit Abdruck eines Kommentars von Daniel Wenk am 2. Advent - auf das Verfahren hingewiesen. Daher ist es selbstverständlich, dass wir auch den Fortgang des Verfahrens beobachten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.