Donnerstag, 24. Februar 2022

Anhebung des Mindestlohnes beschlossen

hier"klick" haben wir bereits über die unterschiedlichen Lohnuntergrenzen bei der Pflege gesprochen:
Wie bekannt ist es wegen der Caritas nicht gelungen, den damals geplanten Tarifvertrag mit dem BVAB für allgemeingültig erklären zu lassen. In der Folge gibt es aktuell wohl drei Instrumente, mit denen nun politische auf die Vergütung in der Pflege Einfluß genommen wird:
1. den Pflegemindestlohn,
2. das „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“ und
3. das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, das Verträge mit den Pflegekassen ab September 2022 davon abhängig macht, dass entweder ein seriöser Tarifvertrag Anwendung findet oder auf ihn Bezug direkt oder indirekt Bezug genommen wird.
Altenheime und Pflegedienste stehen vor einer verwirrenden Flut neuer Lohnregeln – die nicht immer gut zusammenpassen.
...
Gestern hat nun die Bundesregierung die Anhebung des generellen Mindestlohnes beschlossen:
Gesetzliche Lohnuntergrenze
Kabinett beschließt Mindestlohn von zwölf Euro
Die Pläne für eine gesetzliche Lohnuntergrenze von zwölf Euro ab 1. Oktober sind vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Andere EU-Länder kommen auch ohne Mindestlohn auf ein überdurchschnittliches Gehaltsniveau. 23.02.2022, 12.24 Uhr
(Quelle: Spiegel-Online)
Diese Regelung soll für Beschäftigte gelten, die in anderen Bereichen (also nicht in der Pflege) tätig sind. Die Regelung stößt - wie zu erwarten war - nicht auf die uneingeschränkte Zustimmung. So haben einige Arbeitgeber bereits erklärt, gerichtlich gegen die neue Regelung vorgehen zu wollen. So schreibt z.B. die Süddeutsche Zeitung:
... Unternehmensvertreter kritisierten das Vorhaben scharf. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger erklärte, durch den Gesetzentwurf werde "die vertrauensvolle Zusammenarbeit der vergangenen Jahre in der Mindestlohnkommission schwer gestört". In der unabhängigen Kommission stimmen sich Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften über den Anstieg des Mindestlohns ab. Dulger sprach von einem "Systemwechsel" hin zu einer Staatslohnentwicklung. Bei Einführung des Mindestlohns habe die Politik zugesagt, dass die Mindestlohnkommission den Mindestlohn festlege. "Dieses Versprechen wird nun gebrochen und macht den Mindestlohn zum Spielball der Politik." ...
Andererseits reicht selbst der angehobene Mindestlohn nicht zur Beseitigung der Altersarmut. So schrieb der - sicher nicht gewerkschaftsnahe - FOCUS bereits am 12.05.2018:
12,63 Euro Mindestlohn bräuchte es für eine Rente oberhalb der Grundsicherung
Angesichts der aktuellen Preisentwicklung wäre dieser Satz heute mit Sicherheit nicht mehr ausreichend.
Wer sich also weigert, die nun beschlossenen Mindestlöhne zu zahlen, der wirtschaftet zu Lasten der Allgemeinheit und des Sozialstaates - denn letztendlich sind es dann die Arbeitnehmer, die Sozialversicherungs- und Steuerzahler, die im Alter die notwendige Zuzahlungen leisten müssen.

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