Mittwoch, 16. Februar 2022

Caritas kritisiert deutsches katholisches Arbeitsrecht: "Das widerspricht der katholischen Kirche"

Mit einem bemerkenswerten Interview hat sich Bruno Schrage (Referent für Caritaspastoral und Grundsatzfragen der Caritas Köln) im Domradio zu Wort gemeldet:
Ich glaube, wir müssen das einfach kurz einordnen. Wir bewegen uns hier ja wirklich auf einem absoluten deutschen Sonderweg. Das ist eine ganz junge Rechtsmaterie. 1983 gibt es die Erklärung der deutschen Bischöfe. Und das Bundesverfassungsgericht reagiert dann auf diese Erklärung der deutschen Bischöfe und sagt: Das müsst ihr schon ein bisschen konkreter machen. 1993 kommt die Grundordnung für den kirchlichen Dienst und da tauchen diese Loyalitätsobliegenheiten plötzlich erst auf. Das ist mal gerade 30 Jahre alt. Das ist jetzt nicht eine Grundfeste katholischer dogmatischer Lehre, sondern das ist sozusagen dem Zeitgeist geschuldet. Und man darf sich das in der Tat so vorstellen. Da sitzen also vornehmlich erst mal Juristen, die sich jetzt Gedanken darüber machen: Wie können wir das denn fassen? Und man hat einen zeitgeschichtlichen Kontext der sexuellen Befreiung der 68er, die sich jetzt so richtig durchsetzen.

Ich erinnere mich noch, damals war Christa Meves sozusagen die Beraterin in Ehefragen. Das gute Katholisch-sein macht sich dann natürlich zeitgeschichtlich an einer gewissen Sexualmoral fest. Heute wissen wir natürlich: Geht überhaupt nicht und ist, so sagt der EuGH, auch total diskriminierend, weil wir Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung ausschließen. Und das ist eigentlich zumindest aus der Sicht der Caritas vollkommen grundlos. Das sind tolle Kolleginnen und Kollegen, die wir erleben, die sich richtig reinhängen, die mit einer hohen fachlichen Professionalität die Nächstenliebe auf die Straße bringen, die richtig gebraucht werden und mit denen wir in einem auch wirklich guten Diskurs darüber sind, was Christlichkeit eigentlich ausmacht.
...
Quelle und mehr: Domradio (Köln)

da sitzen also ein paar "besonders katholische" Juristen zusammen, und haben dann nichts anderes zu tun, als zusammen (in einem Atemzug) mit dem Verbot der "perversen Sexualität" auch noch ein Kooperationsverbot mit Gewerkschaften in den Entwurf der Grundordnung zu schreiben - was schon damals völlig konträr zum päpstlichen Lehramt stand. Und die Bischöfe wissen nichts besseres, als das alles in einem Kirchengesetz für ganz Deutschland in Kraft zu setzen.

Edit:
Gott sei Dank gibt es auch noch normale Menschen in unserer Kirche, die die "frohe Botschaft" und Liebe von und zu Mitmenschen als ganz individuelles, persönliches Geschenk Gottes und nicht als Zwang begreifen.

Mit vielen lesenswerten Beiträgen - u.a. von Andreas Sturm, Generalvikar und Heinrich Timmerevers, Diözesanbischof ...

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