Dienstag, 15. Februar 2022

Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für "queere" Beschäftigte aufgrund der persönlichen Lebensführung

 nach einigen anderen Bistümern (wir berichteten) haben das nun Generalvikare gefordert (Quelle) und sowohl die Bistümer Aachen (Quelle) und Osnarbrück (Quelle) wie wohl auch der Passauer Bischof Stefan Oster (Quelle) angekündigt.

Damit wird es in anderen Bistümern  immer unhaltbarer, vor den Arbeitsgerichten entsprechende Konsequenzen zu vertreten. 

Der umfassendste Teil der Grundordnung scheint damit ausgesetzt und obsolet zu sein. Wie die entsprechenden Regelungen nun tatsächlich neu gefasst werden kann vielleicht schon die im März vorgesehene Frühjahrskonferenz der deutschen Bischöfe zeigen.

Wir möchten hierzu unser "ceterum censeo" wiederholen, dass die katholische Kirche nicht nur eine deutsche Kirche ist - und daher die gesamte Grundordnung und weitere arbeitsrechtliche Normen im Hinblick auf die eigene Soziallehre wie auch auf die Akzeptanz europäischer Normen in anderen Ländern Europas geprüft werden müssen.


  

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