Mittwoch, 4. März 2015

Zur Tarifsituation im Gesundheits- und Sozialwesen.

Austritt aus den kommunalen Arbeitgeberverbänden (KAV), Ausgliederung, Fremdvergabe, Leiharbeit, Werkverträge - Arbeitgeber nutzen alle Möglichkeiten, um auf Kosten der Beschäftigten Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Einige Arbeitgeber verweigern gänzliche die Aufnahme von Tarifverhandlungen.

Zur Wiederherstellung der Tarifbindung waren wir vor allem auf Haustarifverhandlungen angewiesen. Die Herstellung der Tarifbindung ist in vielen Fällen erst mit Hilfe der "Bedingungsgebundenen Tarifarbeit" gelungen. Im Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen gibt es heute weit über 3.000 Tarifverträge mit erheblich ausdifferenzierten Tarifstrukturen durch unterschiedliche Regelungen und Niveaus.
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Wettbewerb soll über Angebote, Qualität und Leistung und nicht zu Lasten von Beschäftigungskonditionen geführt werden. Dieses Ziel kann am besten durch Flächentarifverträge erfüllt werden. Über eine solidarische Tarifpolitik erreichen wir auch für Belegschaften und/oder Beschäftigtengruppen, die nur bedingt durchsetzbar sind, gute Arbeitsbedingungen. ver.di vertritt alle Beschäftigtengruppen, das ist unsere Identität.
(Quelle: Leitantrag des ver.di Bundesfachbereichsvorstandes an die Bundesfachbereichskonferenz - Stand 04.02.2015).


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