Konkret werden die Lohntabellen wie folgt erhöht:
- zum 1. Januar 2015 um 2,2 Prozent und
- zum 1. Dezember 2015 um weitere 1,9 Prozent anzuheben.
Außerdem soll es zum 1.6.2015 eine Neuregelung der Bereitschaftsdienstvergütung geben.
Die Beschlüsse der Bundeskommission gelten allerdings nicht unmittelbar. Vor die Erhöhung hat die AK-Ordnung die Regionalkommissionen gesetzt. Erst wenn diese den BK-Beschluss in reiner oder abweichender Form beschlossen haben, kommen die betroffenen Beschäftigten in den Genuss der Vergütungserhöhungen.
Die Mitarbeiterseite der AK bekennt sich auf ihrer Internetseite www.akmas.de auch deutlich zur Solidarität mit der Aufwertungskampagne SuE von Ver.di:
Arbeitnehmerinnen bei Caritas und Kirche sollten zusammen mit der Gewerkschaft und im Rahmen ihrer Möglichkeiten am selben Strang so kräftig wie möglich mitziehen.
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