Freitag, 5. Oktober 2018

Fachtagung Behindertenhilfe am 5. November 2018 in Nürnberg

Die Fachtagung Behindertenhilfe am 05.11.2018

wird sich mit folgenden Themen befassen:

Wie das Bundesteilhabegesetz die Behindertenhilfe neu steuert – neue Rollen, Finanzierung und Auswirkungen auf die Beschäftigten

  • Referenten: Timo Balmberger (Geschäftsführer CAIDAO Institut für Betriebsratsberatung) und Detlev Blitz (langjähriger Geschäftsführer eines Wohlfahrtsverbandes und Kooperationspartner von CAIDAO)

Schulische Inklusion in Förderschulen für geistige Entwicklung in Bayern – Vorgaben, Konzepte, Erfahrungen, Perspektiven

  • Referent: Ullrich Reuter (Schulleiter der Jakob-Muth-Schule für geistige Entwicklung der Lebenshilfe Nürnberg e. V., Vorsitzender des Ausschusses für Kindheit und Jugend des Landesverbandes der Lebenshilfe Bayern e. V.)

Arbeitsgruppen wird es zu folgenden Themenfelder geben:

  • Arbeitszeitmodellen
  • Aufwertungskampagne (HEP – Ausbildung)
  • Meister - FK in den Werkstätten
  • Situation von SozialpädagogInnen

Es sind noch Plätze frei!

Infos und Anmeldemöglichkeit:
https://gesundheit-soziales-bayern.verdi.de


Donnerstag, 4. Oktober 2018

Fachtagung Altenhilfe: Altenhilfe braucht Bewegung

ver.di-Fachtagung: Beschäftigte fordern Entlastung und Aufwertung. Doch die Pläne der Bundesregierung sind unzureichend. Es braucht Engagement und Druck aus den Betrieben.


"Den Teufelskreis durchbrechen!"
ist das wesentliche Fazit der Fachtagung Altenhilfe am 4./5. September 2018 in Göttingen:

Ein der Befragung im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie von Prof. Wolfgang Schröder zufolge...
..sind viele Beschäftigte in den Pflegeeinrichtungen durchaus bereit, sich zu engagieren und an Aktionen bis hin zu Streiks teilzunehmen. Das Problem ist nur: Sie wissen nicht, wie. Vier von fünf Beschäftigten geben an, noch nie von einem oder einer Gewerkschafter/in angesprochen worden zu sein. »Das ist ein Teufelskreis«, erklärte Schroeder. »Die Gewerkschaft hat wenige Mitglieder, verfügt deshalb über geringe Ressourcen und ist in den Betrieben kaum präsent – und gewinnt dadurch wenige neue Mitglieder.«
Diesen Teufelskreis zu durchbrechen, haben sich die Teilnehmer/innen der Göttinger Tagung fest vorgenommen. In einer Resolution riefen sie »unsere Kolleginnen und Kollegen in allen stationären und ambulanten Einrichtungen (…) dazu auf, aktiv zu werden, betriebliche Interessenvertretungen zu wählen, sich gewerkschaftlich zu organisieren, Tarifverträge zu erkämpfen. Nur so lässt sich die Abwärtsspirale aus geringer Bezahlung, schlechten Arbeitsbedingungen und fehlenden Pflegekräften durchbrechen. Mehr von uns ist besser für alle!«

Einen ausführlichen Bericht mit weiterführenden Hinweisen gibt es hier:
ver.di-Fachtagung: Beschäftigte fordern Entlastung und Aufwertung


Montag, 1. Oktober 2018

Konstituierende Sitzung der ver.di-Tarifkommission Altenpflege: "Werden uns bei den Forderungen am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren"

Auf ihrer konstituierenden Sitzung hat die ver.di-Tarifkommission Altenpflege am Freitag in Berlin über Forderungen für einen Tarifvertrag diskutiert, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden soll. „Den Mitgliedern der Tarifkommission ist sehr bewusst, für welches außergewöhnliche Tarifprojekt sie Verantwortung übernehmen. Wir werden uns bei unseren Forderungen am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren und alle Regelungsmöglichkeiten ausschöpfen, die das Arbeitnehmerentsendegesetz zulässt“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler im Anschluss an die Sitzung. Neben der Bezahlung habe für die Mitglieder der Tarifkommission auch der Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung, weil die Arbeit nicht zuletzt wegen der viel zu dünnen Personaldecke sehr belastend sei. „Wenn Pflegekräfte nachts allein im Wohnbereich arbeiten, können sie oft nicht einmal eine Pause machen.“

Die ver.di-Tarifkommission Altenpflege setzt sich aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen – also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände – und privaten Pflegekonzernen. Mit den weltlichen Wohlfahrtsunternehmen will ver.di einen Tarifvertrag verhandeln, mit Caritas und Diakonie soll ein angemessener Weg der Beteiligung gefunden werden. Die nächste Sitzung der Tarifkommission findet am 22. November 2018 in Berlin statt.

„Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird, und zwar auf die stationäre und die ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter. „Ein solcher Tarifvertrag gilt dann auch für kommerzielle Anbieter, die sich bislang Tarifverträgen verweigern, also auch für die Unternehmen, denen die Maximierung ihrer Gewinne wichtiger ist als eine gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen.“

[Quelle: Pressemitteilung ver.di vom 28. September 2018]



Sonntag, 30. September 2018

Homosexuelle um Vergebung bitten und ihnen die Anstellung verweigern: Varianten katholischer Skurrilität?

Die "Deutsche Welle" hat am Freitag in einem außerordentlich interessanten Interview mit Professor Thomas Schüller, Theologe, Kirchenrechtler und Direktor des Instituts für katholisches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster dem Thema "Homsexualität und Kirche ein interessantes Interview gewidmet:

"Skurrile Situation im kirchlichen Arbeitsrecht"

Der zugrundeliegende Fall war ein katholisches Gymnasium, das den Anstellungsvertrag für einen Referendar zurückzog, weil der angehende Lehrer angekündigt hatte, seinen Lebenspartner heiraten zu wollen. Der Fall ging in den letzten Tagen durch die Medien.

Prof. Schüller setzt zwar seine Hoffnung in den Mut der Bischöfe, die kirchliche Gesetzgebung zu verändern, neigt dann aber doch der Erwartung zu, dass sinkende Akzeptanz kirchlicher Einrichtungen oder zurückgehende Finanzmittel kirchliche Einrichtungen derartige mit kirchlichen Einrichtungen assoziierte Problemlagen reduzieren werden.

"Homsexuelle um Vergebung bitten" war eine Idee von Papst Franziskus, die auf derselben Seite des Beitrags der "Deutschen Welle" verlinkt ist:
Papst: "Homosexuelle um Vergebung bitten"
Papst Franziskus stellt sich gegen die Ausgrenzung von Homosexuellen. Die Kirche sollte sich für manche falsche Entscheidung entschuldigen, sagte das Oberhaupt der Katholiken auf dem Rückflug aus Armenien.


Dienstag, 18. September 2018

Patientensicherheit - Regierung legitimiert Pflegenotstand

ver.di lehnt vorgelegte Personaluntergrenzen im Krankenhaus ab: Das ist staatlich legitimierter Pflegenotstand - Aktionstag für sichere Patientenversorgung und mehr Personal am 23. Oktober


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt die vorgelegten Pflegepersonaluntergrenzen in wenigen Krankenhausbereichen ab. Anlässlich der heute stattfindenden Erörterung des Verordnungsentwurfs im Bundesgesundheitsministerium sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler: "Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine sichere Versorgung. Die Beschäftigten der Krankenhäuser erwarten spürbare und nachhaltige Entlastung. Mit diesen Untergrenzen gibt es weder gute Versorgung noch Entlastung." Bühler begrüßte es, dass die Regierung die Notwendigkeit verbindlicher Personalvorgaben endlich erkannt habe. "Wenn aber nachts in der Geriatrie eine Pflegekraft allein 24 Patientinnen und Patienten versorgen soll, ist das staatlich legitimierter Pflegenotstand." Der heutige Internationale Tag der Patientensicherheit hätte ein guter Anlass für den Bundesgesundheitsminister sein können, Vorgaben zu machen, die zu einer sicheren Versorgung führen.

Dienstag, 11. September 2018

Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-68/17 - wiederverheirateter Chefarzt

Zitat aus der Pressemitteilung des EuGH:
Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung kann eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen

Hier - auf der homepage des EuGH - gibt es auch schon das Urteil:
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

1. Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass

– zum einen eine Kirche oder eine andere Organisation, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht und die eine in Form einer privatrechtlichen Kapitalgesellschaft gegründete Klinik betreibt, nicht beschließen kann, an ihre leitend tätigen Beschäftigten je nach deren Konfession oder Konfessionslosigkeit unterschiedliche Anforderungen an das loyale und aufrichtige Verhalten im Sinne dieses Ethos zu stellen, ohne dass dieser Beschluss gegebenenfalls Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein kann, damit sichergestellt wird, dass die in Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie genannten Kriterien erfüllt sind, und

– zum anderen bei Anforderungen an das loyale und aufrichtige Verhalten im Sinne des genannten Ethos eine Ungleichbehandlung zwischen Beschäftigten in leitender Stellung je nach deren Konfession oder Konfessionslosigkeit nur dann mit der Richtlinie im Einklang steht, wenn die Religion oder die Weltanschauung im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine berufliche Anforderung ist, die angesichts des Ethos der in Rede stehenden Kirche oder Organisation wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, was das nationale Gericht zu prüfen hat.

2. Ein mit einem Rechtsstreit zwischen zwei Privatpersonen befasstes nationales Gericht ist, wenn es ihm nicht möglich ist, das einschlägige nationale Recht im Einklang mit Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78 auszulegen, verpflichtet, im Rahmen seiner Befugnisse den dem Einzelnen aus den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts wie insbesondere dem nunmehr in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegten Verbot der Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung erwachsenden Rechtsschutz zu gewährleisten und für die volle Wirksamkeit der sich daraus ergebenden Rechte zu sorgen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende nationale Vorschrift unangewendet lässt.

Montag, 10. September 2018

Veranstaltungshinweis: Behindertenpolitische Fachtagung 2018 des Bereichs Sozialpolitik in ver.di

In Deutschland leben etwa 17 Mio. Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Rund 7,6 Mio. Menschen sind schwerbehindert - dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von über 9 Prozent. In einer Gesellschaft des langen Lebens wird ihr Anteil tendenziell weiter steigen.

Schlechte Arbeitsbedingungen, andauernder Stress, einseitig belastende Arbeitsabläufe, schwere körperliche Arbeit, hoher Leistungsdruck und unsichere Arbeitsverhältnisse wirken sich ne- gativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus.

Im Jahr 2018 ist die UN-Behindertenrechtskonvention neun Jahre in Kraft. Im Zentrum steht das Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe und das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Beeinträchtigungen.

ver.di unterstützt diesen Anspruch und setzt sich für eine inklusive Arbeitswelt ein, die von vornherein berücksichtigt, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen im Lebenslauf unterschiedliche Bedürfnisse haben.

Mit Fachvorträgen, betrieblichen Beispielen und in der Diskussion mit der Politik wollen wir wichtige Informationen für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen liefern und Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch geben.
Die Veranstaltung ist öffentlich - die Teilnahme ist kostenlos.

Programm: 

Sonntag, 9. September 2018

Sonntagsnotizen - Kirchliches Selbstverständnis?

Gedanken zu Rosch Haschana


Wir haben das Thema unter dem Stichwort "Entweltlichung" immer wieder angesprochen. Wo liegt das Selbstverständnis der Kirche? Wodurch zeichnen sich kirchliche Einrichtungen aus? Ist das wirklich im Wesentlichen die Verweigerung von Vereinbarungen mit Gewerkschaften (die im Übrigen nicht dem weltweit geltenden Kirchenrecht und der katholischen Soziallehre entspricht)?

Man hat insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts den Eindruck, dass gewerbliche - wirtschaftliche - Interessen das Selbstverständnis kirchlicher Einrichtungen dominieren.

Wir möchten heute auf eine wichtige Entwicklung hinweisen, die sich in Papst Franziskus konkretisiert:
Nicht nur für die Kirche in Lateinamerika war die Bischofsversammlung in Medellín 1968 ein Meilenstein. Die dort beschriebene "Option für die Armen" prägt Theologie und Kirche bis heute - auch den Papst.
1)

Freitag, 7. September 2018

Wissenschaftler: Entwicklung erregt Besorgnis

Bereits vorgestern haben wir auf eine Studie der Böckler-Stiftung zum Thema "frühkindliche Bildung - Standards von Kindertagestätte" hingewiesen. Darüber hinaus sind in den letzten Tagen weitere Studien veröffentlicht worden, deren Ergebnis Anlass zur Sorge gibt.

Ebenfalls die Böckler-Stiftung veröffentlichte den Europäischer Tarifbericht des WSI 2017/2018. Lohnentwicklung und Ungleichheitsdynamiken. Obwohl die Entwicklung der Reallöhne (Nominale Arbeitnehmerentgelte pro Arbeitnehmer inflationsbereinigt auf Basis des Harmonisierten Verbraucherpreisindex) in Deutschland und auch noch in Europa leicht positiv war, bleibt eine wissenschaftlich fundierte Kritik nicht aus:
Die Verteilungswirkungen der Lohnpolitik stehen im Fokus des diesjährigen europäischen Tarifberichts, der die Rolle von Lohnquote und Lohnspreizung für gesamtgesellschaftliche Ungleichheitsdynamiken beleuchtet. Um Europa auf einen nachhaltigen und inklusiven Wachstumspfad zu bringen und die Ungleichheit zu bekämpfen, sind eine Stärkung der Arbeitsmarktinstitutionen und eine Erhöhung der Tarifbindung unerlässlich.
Unser ständiges "memento mori", dass die "Konkurrenz der Wege" in der Sozialwirtschaft eine (sozial und volkswirtschaftlich) sinnvolle Lohn- und Gehaltsentwicklung blockiert, kann auch in diesem Zusammenhang wieder angestimmt werden.

Mittwoch, 5. September 2018

Frühkindliche Bildung verbessern ver.di-Forderung nach bundeseinheitlichen Kita-Standards durch Bertelsmann-Stiftung bestätigt

Die eklatanten regionalen Unterschiede in der Qualität der Kindertagesbetreuung werden durch den aktuellen „Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung konkretisiert. Die Daten untermauern die ver.di-Forderung nach bundesweit einheitlichen Standards für die Fachkraft-Kind-Relation und die Kita-Leitungskapazitäten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Gute-Kita-Gesetz (KiQuEG) der Bundesfamilienministerin Giffey werden keine gleichen Lebensverhältnisse geschaffen. Nachhaltige, strukturelle Qualitätsverbesserungen können nicht auf den Weg gebracht werden. Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden.
ver.di fordert bundesweit einheitliche Standards – für mehr Qualität und Entlastung!

Montag, 3. September 2018

Vergütungen von Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der Caritas

Der Deutsche Caritasverband hat im Lambertus-Verlag eine "Orientierungshilfe" herausgegeben, die sich der Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführer(inne)n und Vorständen in der Caritas widmet. Das 46 Seiten umfassende Werk kostet 79 €uro *), die sich aber für Geschäftsführer(inne)n und Vorstände als gute Investition für anstehende Vergütungsverhandlungen erweisen dürften.

Große Überraschungen finden sich in dem Werk allerdings nicht. Nach dem sozialethischen Vorspann, in dem auf die tarifpolitischen Leitlinien des DCV, auf Lohngerechtigkeit, Enzykliken, Nell-Breuning, die Verhältnismäßigkeit, die katholische Soziallehre sowie den Markt sozialer Dienstleistungen Bezug genommen wird, folgt eine differenzierte Darstellung der Vergütungspraxis in der Leitungsebene von Caritas-Einrichtungen.