Montag, 2. Mai 2022

Trägerhopping für Krankenhäuser an der Donau - kommunal -> kirchlich -> privat

Ein verwirrendes "Trägrhopping" findet derzeit an der Donau statt.

1. Kehlheim - aus kommunaler Klinik wird Caritas:
Am Samstag wurde berichtet:
„Verdi will Rechte für Mitarbeitende einklagen“
Die Caritas im Bistum Regensburg übernimmt die Mehrheit an der kommunalen Goldberg-Klinik in Kelheim. Jetzt hat sie Ärger mit der Gewerkschaft Verdi.
- Die Caritas im Bistum Regensburg streitet mit Verdi wegen der Übernahme einer kommunalen Klinik in Kelheim.
- Die Gewerkschaft bemängelt mangelnden Kündigungsschutz und fürchtet um Tariferhöhungen für die Mitarbeitenden.
- Verdi erwägt juristische Schritte.
Quelle und mehr: Newsletter der Wohlfahrt intern (Abo-Bereich)

2. Neuburg an der Donau - aus Katholischer Jungendfürsorge wird Ameos (privater Klinikkonzern):
Der bisherige Gesellschafter, die Katholische Jugendfürsorge im Bistum Augsburg, will das erst vor einigen Jahren erworbene Krankenhaus in den kommenden Monaten an Ameos übergeben.
Die Gruppe hatte sich in einem Bieterverfahren unter anderem gegen den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen durchgesetzt. "In der Öffentlichkeit und in der Belegschaft war nie die Rede über den Verkauf an einen privaten Investor", kritisiert Verdi. Und: "Ganz im Gegenteil: Die Beschäftigten wog man in Sicherheit, indem man ihnen die Verhandlungen mit dem Landkreis vorlegte. " Horst Klein, der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung, fordert deshalb einen engen, konstruktiven und ehrlichen Austausch mit dem neuen Gesellschafter und auch mit der bisherigen Geschäftsführung.
(Quelle und mehr: Donaukurier)


Bei diesem wilden Wechsel - der inzwischen längst keine Ausnahme mehr darstellt - ist das "Besondere der Dienstgemeinschaft", die "Kirchlichkeit" einer Einrichtung, schlicht nicht mehr erkennbar und auch nicht verständlich zu machen. Da werden die Eigentumsanteile an den Kliniken hin und her geschoben, wie es gerade günstiger ist - alleine aus Sicht der Firmeninhaber, denn die Mitarbeitenden haben kaum eine Chance, ihre Interessen bei diesem "Trägerhopping" geltend zu machen. Wieso soll unter diesen Umständen ein eigenes, kirchenspezifisches Datenschutz- oder Mitarbeitervertretungsrecht *) gelten? Da geht es doch einzig und alleine um knallharte wirtschaftliche Belange der "Anteilseigner". Und der "Umweg" über die kirchlichen Eigentumsverhältnisse kann dann auch noch dazu genutzt werden, umfassendere Mitbestimmungsrechte nach staatlichem Recht auszuhebeln.
Wie war das gleich mit Mt. 7,16 - 20?
Nicht jeder, der weitschweifig von "Dienstgemeinschaft" schwafelt, hat wirklich christliche Werte im Sinn.



*) Anmerkungen:
zum Datenschutzrecht:
Das Thema "Digitatlität" nimmt in der Kirche - nicht nur in den betriebswirtschaftlich geführen Einrichtungen wie Kliniken - einen immer größeren Stellenwert ein. Damit ergeben sich auch Konsequenzen zum Schutz der persönlichen Daten von Menschen (Datenschutz).
Der Blog "Artikel 91 - Datenschutz in Kirchen und Religionsgemeinschaften" erinnert in seinem Wochenrückblick KW 17/2022 an die Aktualisierung des Kompendiums der Soziallehre der Kirche.
Da nur päpstliche Lehrdokumente aufgenommen werden, ist nicht mit Aussagen zum Thema Datenschutz zu rechnen – weder in den Botschaften zum Welttag der sozialen Kommunikationsmittel noch in den Lehrschreiben der Pontifikate Benedikts XVI. und Franziskus‘ war das Thema, auch wenn sich gerade der gegenwärtige Papst viel zu Digitalem äußert. Aber auch im nachsynodalen Schreiben zur Jugendsynode mit einem eigenen Digitalisierungs-Abschnitt wird nur einmal sehr knapp auf den guten Ruf abgehoben.
Der Autor hat recht - Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz und gehört daher nach zunehmend wissenschaftlicher Erkenntnis zu den sozialen Grundrechten der Menschen. Wieso sollte sich aber der Vatikan mit konkreten Datenschutzvorgaben auseinader setzen?
Der Vatikan übernimmt das in Italien geltende (EU-begründete) Datenschutzrecht, und gut isses. Lediglich die deutsche katholische Kirche muss wieder ihre eigene Suppe kochen. Damit entsteht ein Wasserkopf an eigenem Verwaltungsaufwand - von der doppelten "Erfindung" von Regeln über eigene Strukturen bis hin zu eigenen Datenschutzgerichten - der einen immer höheren Finanzaufwand verursacht. Der lässt sich nun begrenzen, wenn man anderen Ausgaben spart. Und im Bereich der Dienstleistungen - zu denen sich ja die Kirchen bekennen - sind nun einmal die Personalkosten der "größte Kostenfaktor". Im Zuge zunehmender finanzieller Probleme müssen sich die Bischöfe entscheiden, wofür das geringere Kirchensteueraufkommen verwendet werden soll - für vom Staat unabhängige Regelungen und Organisationsstrukturen zur Machterhaltung oder für die Seelsorge.

zum Mitarbeitervertretungsrecht: Wir weisen auf die letzten Blogbeiträge und inbesondere die Stellungnahmen der KAB zum Mitarbeitervertretungs- (Betriebsverfassungs-) Recht in der deutschen katholischen Kirche hin.

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