Donnerstag, 12. Mai 2022

DGB fordert Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts

berichtet katholisch.de
SONDERRECHTE VON KIRCHEN SOLLEN ABGEBAUT WERDEN

BERLIN ‐ Die Gewerkschaften halten weiterhin nichts vom kirchlichen Arbeitsrecht. In einem Beschluss fordern sie nun noch mehr – damit sich der Ärger um den an der Caritas gescheiterten Pflegetarifvertrag aus dem vergangenen Jahr nicht wiederholen kann.


Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts und einen Abbau der Beteiligungsrechte der Kirchen bei der Festsetzung allgemeinverbindlicher Tarifverträge. Auf seinem Bundeskongress bestätigte der Dachverband der Gewerkschaften am Mittwoch mit einem Beschluss zur Stärkung von Tarifbindung und Mitbestimmung seine Position, dass das kirchliche Arbeitsrecht "mit seinen Beschränkungen der Tarifautonomie und Mitbestimmung nicht zeitgemäß ist und abgeschafft gehört".

Die Regeln für Mitbestimmungsgesetze müssen laut DGB auch für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gelten. "Sonderregelungen für Tendenzunternehmen" lehnten die Gewerkschaften entschieden ab.
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Beteiligung der Kirchen an allgemeinverbindlichen Tarifverträgen abschaffen

Ausführlich äußert sich der DGB zu einer Reform des Arbeitnehmerentsenderechts. Bislang ist im Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegt, dass Tarifverträge in der Pflegebranche nur dann für allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn die zuständigen kirchlichen arbeitsrechtlichen Kommissionen zustimmen. An der fehlenden Zustimmung der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas scheiterte im vergangenen Jahr die Einführung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags in der Altenpflege. Der DGB fordert nun, das Zustimmungsverweigerungsrecht der Kirchen zu einem bloßen besonderen Anhörungsrecht abzuändern. "So kann bei der Erweiterung der Anwendbarkeit von Tarifverträgen einer Blockade auf Seiten der kirchlichen Arbeitgeber*innen entgegengewirkt werden", betonten die Gewerkschaften.
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Der Redakteur von katholisch.de ist - soweit ersichtlich - der einzige Redakteur kirchennaher Medien, der den Beschluss des DGB-Bundeskongresses wahrgenommen und publiziert hat. Wer die originalen Anträge und Beschlüsse zum 22. Ordentlichen DGB-Bundeskongress nachlesen will, kann auf die Internet-Publikation des DGB (klick) verwiesen werden. Dort gibt es auch mehr interessante Texte zu finden.

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