Samstag, 21. Mai 2022

Nachtrag - Homophobie und Volksverhetzung

Gestern hatten wir auf zwei Gerichtsverfahren in Bremen und Köln hingewiesen. Die Entscheidungen dazu liegen nun vor.

In Bremen wurde entschieden:
Das Amtsgericht Bremen hatte Pastor Olaf Latzel für seine Aussagen über Homosexuelle im November 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt. Im Berufungsverfahren sprach ihn das Landgericht nun von dem Vorwurf frei.

... Im Oktober 2019 hatte Latzel in einer "biblischen Fahrschule zur Ehe" vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Der Theologe warnte vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch." ...
(Quelle)

In Köln gab es folgendes Ergebnis:
Dariusz Oko hatte homosexuelle Priester als "Parasiten", "Plage" und "Krebsgeschwür" bezeichnet, ist deswegen aber nun nicht vorbestraft: Er wie auch der Publizist Johannes Stöhr müssen zwar beide Geldauflagen zahlen, das Verfahren gegen sie wurde jedoch eingestellt.
(Quelle)
Richterin Sophie Schwartz entschied am Freitag, dass der polnische Geistliche Dariusz Oko (61) und der emeritierte Theologieprofessor Johannes Stöhr (91) Geldauflagen von 3.150 Euro und 4.000 Euro entrichten müssen. Vorab waren in der Sache Strafbefehle ergangen, gegen die Oko und Stöhr Einspruch eingelegt hatten. Sie gelten nun als nicht vorbestraft.

In der Verhandlung ging es um die publizistischen Tätigkeiten der Priester für die Zeitschrift "Theologisches". Oko hatte in einem Beitrag homosexuelle Priester in der katholischen Kirche unter anderem als "Parasiten", "Plage" und "Krebsgeschwür" bezeichnet.

Stöhr, der früher an der Universität Bamberg lehrte, ist Chefredakteur der Zeitschrift.
(Quelle)

Das Domradio forumliert dann auch:
... kann man natürlich jetzt da herauslesen, dass künftig, wenn im kirchlichen Kontext homosexuelle Menschen diskriminiert werden, das nicht automatisch Volksverhetzung ist.
Sobald also jemand in Deutschland seine klerikale Position nutzt, kann man ungestraft ... - aber lassen wir das.
Da passt es doch, wenn Bischof Bätzing erklärt:
Er setze sich zum Beispiel im Rahmen des katholischen Reformprozesses Synodaler Weg dafür ein, die Lehre zum Umgang mit der Homosexualität zu verändern, sagte der Limburger Bischof im "Interview der Woche" im Deutschlandfunk. Die derzeit gültige Lehre sei Diskriminierung. "Ich setze mich nicht in den Sessel und sage, das ist jetzt so, sondern dafür gebe ich wirklich einen Großteil meiner Kraft. Ich glaube, dass es zu Veränderungen kommen wird", betonte er.
Drei Fragen an den Bischof:
  • Ist es richtig, dass das Kirchenrecht im can. 751 CIC/1983 "Schisma" als "Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche" bezeichnet?
  • Wer handelt jetzt schismatisch - der Bischof, der die "die Lehre verändern" will, oder der Dogmatiker, der Bezeichnungen wie "Parasiten", "Plage" und "Krebsgeschwür" für Priester (und wohl auch andere kirchliche Mitarbeiter) findet?
  • Wie wäre es mit einem Schweigegebot gegen die katholischen Würdenträger?
Einem Theologen wie Hans Küng wurde im Dezember 1979 sogar die kirchliche Lehrerlaubnis (Missio canonica) entzogen.

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