Donnerstag, 21. Oktober 2021

Erste Übernahme der Empfehlungsbeschlüsse zur Anlage 7 AVR in einer Regionalkommission (BW)

bereits am 12. Oktober haben wir über allgemeine Informationen zu Empfehlungsbeschlüssen für die AVR Caritas durch die AK Caritas Bundeskommission berichtet.
Inzwischen liegen der Beschlusstext zur Neuregelung der Anlage 7 AVR, der Angleichung der Weihnachtszuwendung in der RK Ost und der Kompetenzübertragung an die RK Bayern vor:
ak.mas Info der Mitarbeitendenseite (zum download)
Dienstgeberbrief 5/2021
Dieser "Empfehlungsbeschluss" bedarf zunächst der Übernahme durch die Regionalkommissionen (RK). Die RK Baden Württemberg (BW) hat den Beschluss zur Anlage 7 bereits übernommen.
ak.mas Info der Mitarbeitendenseite in der RK BW
Dienstegeberbrief der RK BW
gemeinsame Erklärung der Dienstgeber- und Mitarbeitendenseite
Die Erläuterungen der jeweiligen Seite erklären, wie die Beschlüsse seitig von den jeweiligen Mitgliedern der Kommissionen verstanden werden.
Auch der Beschluss der RK ist allerdings zunächst nur ein "Internum" ohne jede Rechtsverbindlichkeit. Diese wird erst durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der jeweiligen Diözese verbindlich (die Kirchenjuristen sprechen von der Promulgation eines Kirchengesetzes durch den Bischof). Erst mit dieser Bekanntmachung wird der so publizierte Text einerseits kirchenrechtlich den Einrichtungsleitungen verpflichtend zur Berücksichtigung aufgegeben, und andererseits aufgrund der arbeitsrechtlichen Vereinbarung zum Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Sie sind nur in der jeweils im Amtsblatt veröffentlichten Form verbindlich. Wir haben daher von einer Veröffentlichung der umfassenden Beschlusstexte abgesehen.

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