Mittwoch, 19. Juni 2019

ver.di begrüßt Gesetzentwurf für bessere Löhne in der Pflege – Bundeskabinett will heute beschließen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege, den das Bundeskabinett heute (19. Juni) beschließen will. „Mit dem Gesetz wird die rechtliche Basis geschaffen, um in der Altenpflege einen Tarifvertrag flächendeckend zur Anwendung zu bringen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Das Gesetz ist ein konkretes Ergebnis der Konzertierten Aktion Pflege und zeigt, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass man die gesellschaftlich so relevante Altenpflege nicht dem Markt überlassen darf.“ Auch wenn sich viele Pflegekräfte noch nicht gewerkschaftlich organisierten, so Bühler, weil ihnen die Belange der ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen oft wichtiger seien als ihre eigenen Arbeitsbedingungen, dürften sie nicht skrupellos ausgebeutet werden.


In der vergangenen Woche wurde der neue Arbeitgeberverband in der Pflege, die Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP), gegründet. Ziel von ver.di sei es nun, mit dem Verband noch in diesem Jahr einen Tarifvertrag abzuschließen, der vom Bundesarbeitsminister auf die gesamte Altenpflege erstreckt werde, so Bühler weiter. „Dann werden endlich auch die Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten bislang beschämend niedrig bezahlen, zu besseren Löhnen verpflichtet; das sind vor allem kommerzielle Anbieter. Die Altenpflege ist ein wunderbarer und sinnstiftender Beruf; damit ihn mehr Menschen wählen, müssen die Arbeitsbedingungen stimmen.“

Mit dem vorliegenden Gesetz werde über eine Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die Tarifautonomie gestärkt, so Bühler weiter. Dieser Weg, zu fairen Löhnen in der Altenpflege zu kommen, sei Erfolg versprechend. Über die Pflegemindestlohnkommission sei bisher keine umfassende Lösung erzielt worden. Beim angestrebten flächendeckenden Tarifvertrag werde das Günstigkeitsprinzip gelten, das heißt, dass günstigere bereits existierende tarifvertragliche Regelungen erhalten bleiben. Die Mindestarbeitsbedingungen dürfen jedoch nicht unterschritten werden, auch nicht durch schlechtere Haustarifverträge.

Damit Lohnerhöhungen nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen, fordert ver.di eine Begrenzung des Eigenanteils für die stationäre Pflege. Die Bundesregierung müsse zügig eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen, so Bühler. „Faire Bezahlung, ausreichend Personal und die Begrenzung der Kosten der Pflegebedürftigen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 18.6.2019]

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