Denn nach Can. 1286 1° des CIC, also des weltweit geltenden Rechts der katholischen Kirche, müssen die kirchlichen Ökonomen "bei der Beschäftigung von Arbeitskräften auch das weltliche Arbeits- und Sozialrecht genaustens gemäß den von der Kirche überlieferten Grundsätzen" beachten. Diese Grundsätze sind namentlich in den päpstlichen Sozialenzykliken dokumentiert - die auf das Gewerkschaftsprinzip und (MATER ET MAGISTRA) ausdrücklich auch auf Tarifverträge verweisen.
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Donnerstag, 27. Juni 2019
Schreiben aus Rom: Einheit mit der Weltkirche suchen und Kirchliche Vertrauenskrise
Denn nach Can. 1286 1° des CIC, also des weltweit geltenden Rechts der katholischen Kirche, müssen die kirchlichen Ökonomen "bei der Beschäftigung von Arbeitskräften auch das weltliche Arbeits- und Sozialrecht genaustens gemäß den von der Kirche überlieferten Grundsätzen" beachten. Diese Grundsätze sind namentlich in den päpstlichen Sozialenzykliken dokumentiert - die auf das Gewerkschaftsprinzip und (MATER ET MAGISTRA) ausdrücklich auch auf Tarifverträge verweisen.
1 Kommentar:
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„Es gibt einen Brief von Papst Franziskus, der am 29. Juni 2019 um 12.00 Uhr veröffentlicht wird“, bestätigte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, dem Portal katholisch.de. Der Inhalt des Briefs ist bisher nicht bekannt. Das Internetportal domradio.de hatte am Mittwoch zuerst von dem Schreiben berichtet.
AntwortenLöschenLaut domradio.de hat der Papst die Berücksichtigung einiger Wegmarken angemahnt. Unter anderem solle man die Einheit mit der Weltkirche suchen und den Weg der katholischen Lehre nicht verlassen.