Samstag, 8. Juni 2019

Die Leistungen der BVK Zusatzversorgung sind langfristig gesichert

Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) in der Organisationsform einer staatlichen Oberbehörde, die treuhänderisch die Rücklagen für die Betriebsrentenansprüche der Mitarbeiter*innen auch kirchlicher Einrichtungen verwaltet, ist eine Behörde des Freistaates Bayern - und von daher schon gegen Insolvenz gesichert. Sie darf nicht mit der Bayerischen Versicherungskammer, dem "Schwesterinstitut", verwechselt werden. Die Versorgungskammer gewährleistet nicht nur die Betriebsrenten der Mitarbeiter*Innen von Kommunen und kirchlichen Einrichtungen, sondern auch mehrere weitere Angehörige verschiedener Berufe, wie Apothekern, Architekten, Ärzten und Rechtsanwälten - bis hin zu den Abgeordneten des bayer. Landtages.
Die BVK verwaltet ein Kapitalanlagevermögen von 77 Mrd. Euro (2018, in 2017 noch 72,1 Mrd. Euro).

Die mit über 1,4 Mio. Pflichtversicherungen (in 2017) größte (und nach unserer Ansicht wichtigste) der 12 Altersversorgungswerke ist die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZKdbG) auch BVK Zusatzversorgung oder allgemein nur ZVK genannt, deren Mitglieder (die Kommunen und auch die kirchlichen Einrichtungen) als juristische Personen des öffentlichen Rechts selbst wieder insolvenzsicher sind, bzw. durch entsprechende Gewährleistungsbürgschaften einer solchen Rechtsperson aufgenommen werden konnten.
So sind die sieben bayerischen (Erz-)Diözesen als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" (deren Einnahmequelle u.a. die Kirchensteuer ist) genauso Mitglieder, wie die örtlichen kirchlichen Stiftungen, die jeweils "Stiftungen des öffentlichen Rechts" sind und der eigenen kirchlichen Stiftungs- und Vermögensaufsicht unterstehen.
Dazu kommt ein professionelles Vermögensmanagement, das besonders auf dauerhafte, nachhaltige Vermögensanlagen und nicht kurzfristige Gewinne ausgerichtet ist, und bereits mehrfach ausgezeichnet wurde.
In den Jahren 2016 und 2017 konnte die BVK Zusatzversorgung trotz des schwierigen Umfeldes und trotz - oder vielleicht sogar wegen - vorsichtiger Vermögensanlagen jeweils eine Nettoverzinsung von 3,54 % bzw. 3,76 % erzielen und die anteiligen Kapitalanlagen auf 20.066,71 Mio. Euro (aus 18.798,76 Mio. Euro) aufstocken.

Anlässlich des Desasters um die Caritas-Pensionskasse - einem privatrechtlichen "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG) mit einem Verlust von über 3 % - hat uns die ZKdbG die beigefügte Erklärung übermittelt, die wir wegen der Bedeutung auch ungekürzt wiedergegeben wollen:


Vor dem Hintergrund der jüngst bei der Pensionskasse der Caritas VVaG beschlossenen Leistungskürzungen, ist die Feststellung wichtig, dass die Renten und Anwartschaften aus der BVK Zusatzversorgung solide ausfinanziert und langfristig gesichert sind.
Die Situation der BVK Zusatzversorgung ist in keinerlei Hinsicht mit der aktuellen Lage der Pensionskasse der Caritas vergleichbar. In Bezug auf die Zahl der Mitglieder, die Struktur des Versichertenbestandes und – vor allem – auf das angewendete Finanzierungsverfahren ist die BVK Zusatzversorgung anders und breiter aufgestellt.
Somit besteht keinerlei Anlass, sich aufgrund der Berichte über Probleme bei der Pensionskasse der Caritas Sorgen um Leistungsfähigkeit der BVK Zusatzversorgung zu machen. Die Finanzierung der Renten durch die BVK Zusatzversorgung ist sowohl im Abrechnungsverband I als auch im Abrechnungsverband II auf lange Sicht sichergestellt.

Im Abrechnungsverband I der BVK Zusatzversorgung ist die Leistungsfähigkeit durch die Mischfinanzierung, bei der neben Umlagen für laufende Rentenleistungen sowie Zusatzbeiträgen für künftige Leistungen auch ein Teil der Kapitalerträge zur Finanzierung der laufenden Renten aufgewendet werden, dauerhaft gesichert. Die Arbeitgeber müssen nicht mit einer Steigerung ihrer Aufwendungen rechnen. Vielmehr konnte die BVK Zusatzversorgung den Finanzierungsaufwand im Jahre 2013 für die Arbeitgeber um einen Prozentpunkt auf 7,75 Prozent (3,75 Prozent Umlage und 4 Prozent Zusatzbeitrag) senken. Seit 2013 ist dieser Finanzierungssatz unverändert. Aus heutiger Sicht sind auch künftig keine Erhöhungen notwendig. Durch diese besondere Form der Finanzierung ist die BVK Zusatzversorgung von vorne herein widerstandsfähig gegenüber den Schwankungen auf den Kapitalmärkten.
Auch im Abrechnungsverband II ist durch den Beschluss des Verwaltungsrates im Jahr 2016, der ein Schwanken des Kapitaldeckungsgrades ausdrücklich zulässt, sichergestellt, dass die Leistungsfähigkeit langfristig gesichert ist und auch vor dem Hintergrund einer anhaltenden Niedrigzinsphase weiterhin mit einem Beitragssatz von 4,8 Prozent geführt werden kann.

Die Finanzierung beider Abrechnungsverbände ist auf lange Sicht gefestigt; Erhöhungen der Umlagen und Beiträge sowie eine eventuelle Eigenbeteiligung der Beschäftigten sind auch künftig nicht notwendig. Die positive Entwicklung der Geschäftsdaten ergibt sich insbesondere auch aus den Geschäftsberichten der letzten Jahre.


Die BVK Zusatzversorgung unterliegt der Aufsicht des Bayerischen Innenministeriums. Zudem werden dem Verwaltungsrat (16 Vertreter der Arbeitgeberseite und 16 Versichertenvertreter) jährlich sowohl die Berichte des Verantwortlichen Aktuars als auch der Wirtschaftsprüfer vorgelegt und entsprechende Vorschläge zur langfristigen Festsetzung der Umlage- und Beitragssätze unterbreitet. Hierüber beschließt der Verwaltungsrat im Rahmen der Selbstverwaltung. Er hat bisher seine Entscheidungen immer mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Finanzierbarkeit der Leistungen gefasst. Daran wird sich auch zukünftig nichts ändern.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.