Donnerstag, 20. Juni 2019

Beschäftigte aus Wohlfahrtsverbänden begrüßen Kabinettsbeschluss für flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege - Kritik am Deutschen Roten Kreuz


Beschäftigte von Wohlfahrtsverbänden begrüßen den gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts für ein Gesetz zur Verbesserung der Bezahlung in der Altenpflege. “Wir treten entschieden für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege ein“, heißt es in einer Resolution, die am Mittwoch (19. Juni) von rund 80 Beschäftigtenvertreterinnen und –vertretern aus dem ganzen Bundesgebiet auf einer ver.di-Tagung in Berlin beschlossen wurde. Wenn sich kommerzielle Anbieter durch Niedriglöhne einen Vorteil im Preiswettbewerb verschafften, setze das die Arbeitsbedingungen in der gesamten Altenpflege unter Druck.



Empört zeigten sich die Beschäftigten der Wohlfahrtsverbände vom Verhalten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), das sich der neu gegründeten Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) nicht angeschlossen hat. Diese soll mit ver.di einen Tarifvertrag aushandeln, der über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Pflegeeinrichtungen erstreckt wird. „Wie die anderen Wohlfahrtsverbände trägt auch das DRK eine gesellschaftliche Verantwortung dafür, die Altenpflege attraktiver zu machen“, so die Beschäftigtenvertreterinnen und –vertreter. „Nur mit einer flächendeckend besseren Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen können genug Arbeitskräfte gewonnen und in diesem so wichtigen Beruf gehalten werden. Das ist im Interesse der Beschäftigten, der pflegebedürftigen Menschen und der Gesellschaft als Ganzes.“

[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 19.6.2019]


Resolution vom 19.06.2019 als pdf




Resolution


Für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege – Wohlfahrtsverbände in der Verantwortung

Wir, Beschäftigte von Wohlfahrtsverbänden aus dem ganzen Bundesgebiet, treten entschieden für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege ein. Es darf nicht länger hingenommen werden, dass sich vor allem kommerzielle Anbieter Tarifverträgen entziehen und durch Niedriglöhne einen Vorteil im Preiswettbewerb verschaffen. Niedrige Löhne sind nicht nur unanständig gegenüber den Betroffenen, sie setzen auch die Arbeitsbedingungen in unseren Einrichtungen unter Druck. Die Konkurrenz unter den Anbietern muss über die beste Qualität der Dienstleistungen, nicht über die niedrigsten Löhne ausgetragen werden.
Wir begrüßen, dass sich Wohlfahrtsverbände in der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) zusammengeschlossen haben, um einen flächendeckenden Tarifvertrag auf den Weg zu bringen. Empört sind wir darüber, dass sich das Deutsche Rote Kreuz (DRK) dem bislang verweigert. Wie die anderen Wohlfahrtsverbände trägt auch das DRK eine gesellschaftliche Verantwortung dafür, die Altenpflege attraktiver zu machen. Unsere Gewerkschaft ver.di befürwortet diesen sozial- und arbeitsmarktpolitisch richtigen Weg. Nur mit einer flächendeckend besseren Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen können genug Arbeitskräfte gewonnen und in diesem so wichtigen Beruf gehalten werden. Das ist im Interesse der Beschäftigten, der pflegebedürftigen Menschen und der Gesellschaft als Ganzes.
Wir setzen auf die Tarifautonomie und die Erstreckung eines Tarifvertrags auf die gesamte Altenpflege mit Hilfe des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Lohnuntergrenzen über die Pflegemindestlohnkommission festzulegen ist keine gleichwertige Alternative – das haben die vergangenen Jahre hinlänglich bewiesen. Der flächendeckende Tarifvertrag wird Mindestbedingungen festlegen. Bessere Tarifverträge mit umfassenden Regelungen bleiben selbstverständlich erhalten. Und wir streiten weiter für gute Tarifverträge.
Gemeinsam mit unserer Gewerkschaft ver.di haben wir im Gesundheits- und Sozialwesen schon viel bewegt, insbesondere in der Pflege. Je mehr Kolleginnen und Kollegen wir davon überzeugen, sich selbst stark zu machen und sich in ver.di zu organisieren, desto eher können wir gute Tarifverträge durchsetzen. Das ist der Schlüssel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung.


Beschlossen von den rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der ver.di- Tagung »Alles Wohl bei den Wohlfahrtsverbänden?« am 19. Juni 2019 in Berlin

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