Donnerstag, 25. August 2016

Die Kirche hat das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluß anerkannt, verteidigt und gefördert

Die Kirche hat das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluß anerkannt, verteidigt und gefördert und dabei eine gewisse theoretische und historische Vorliebe für korporative und bipolare Formen überwunden. Sie hat nicht nur die zahlemäßige Stärke entdeckt, die die Tatsache des Zusammenschlusses zu einer Gemeinschaft mit sich bringen mußte, die auf die Demokratie ausgerichtet ist, sondern sie gewahrte auch die Fruchtbarkeit der neuen Ordnung, die aus der Organisation der Arbeiter erblühen konnte: das Bewußtsein des Arbeiters um seine Würde und seine Stellung im sozialen Gefüge, der Sinn für Disziplin und Solidarität, der Anreiz zu beruflicher und kultureller Vervollkommnung, die Fähigkeit, am Produktionszyklus teilzunehmen, und zwar nicht mehr als bloß ausführendes Organ, sondern in gewissem Sinne auch als mitverantwortliches und mitinteressiertes Glied usw.

Papst Paul VI, Ansprache bei der 75-Jahrfeier von"Rerum novarum" am 22.5.1966, zitiert nach: Texte zur Katholischen Soziallehre, Köln, Kevelaer 2007, S. 401

1 Kommentar:

  1. Was schert's die deutschen Bischöfe und die bezahlten Profiteure des Dritten Weges, was ein Papst so behauptet ....

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