- Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- Gerüstbauerhandwerk
- Friseurhandwerk
- Gebäudereinigung
- Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
Die Prüfung für Stellungnahmen in den Branchen
- Briefdienstleistungen
- Schlachten und Fleischverarbeitung
- Sicherheitsdienstleistungen
- Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
- Textil- und Bekleidungsgewerbe
- Schuhmacherhandwerk
- Bäckerhandwerk
und weiteren Branchen behalte man sich vor. Nach einen eingehender rechtlicher Prüfung, inwiefern auch der kirchliche Bereich betroffen ist, könnte man ggf. gemäß § 7a Abs 1 AEntG beschließen, auch hier keine Einwendungen zu erheben.
Die Bevölkerung wolle man dabei wie schon bisher zeitnah, regelmäßig und ausführlich von den Entscheidungen, keine Einwendungen erheben zu wollen bzw. erhoben zu haben, informieren.
Die Ausführung "wie schon bisher" bezieht sich auf das aktuelle Zentral-KODA-Organ 73 vom Dez. 2014; S. 2, rechte Spalte.
Ältere Gerüchte:
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