Sonntag, 7. Dezember 2014

Wochenrückblick: kirchliches Arbeitsrecht in den Medien

Christ und Welt 27.11.2014: Wenn das Bett, das wir teilen, als Rose blüht - schöner Leitartikel über Willkür, Doppelmoral und eingeschüchterte und abgetauchte Reformer
und eine ebenso lesenswerte Antwort eine Woche später durch den Freiburger Theologen Magnus Striet:
Christ und Welt 4.12.2014: Bischof, tu was!


Kölnische Rundschau 26.11.2014: Katholische Bischöfe räumen Gewerkschaften mehr Rechte ein

kath.net 27.11.2014 Gewerkschaften ante portas

Kein Medienschnipsel im eigentlichen Sinn, aber lesenswert (aus dem Arbeitsrecht Newsletter/Internetpräsenz HENSCHE Arbeitsrecht): Martin Hensche/Arbeitsrecht aktuell 25.11.2014: Kündigung durch kirchliche Arbeitgeber aus sittlich-moralischen Gründen, macht die Verwunderung deutlich, mit der weltliche Juristen auf das BVerfG-Urteil reagieren und meldet (gegen den Kommentatorenmainstream) Zweifel an, ob nach dem BVerfG-Urteil das Krankenhaus nun vor dem BAG obsiegen wird:
Vor die­sem Hin­ter­grund hob das BVerfG das Ur­teil des BAG auf und ver­wies den Rechts­streit zurück nach Er­furt. Mögli­cher­wei­se wird das Kran­ken­haus dort er­neut un­ter­lie­gen, denn in ei­nem Punkt folgt das BVerfG dem BAG in sei­ner Ar­gu­men­ta­ti­on, nämlich dar­in, dass die im Ar­beits­ver­trag bei­spiel­haft ge­nann­ten Gründe für ei­ne loya­litäts­be­ding­te Kündi­gung
- das Le­ben in kirch­lich ungülti­ger Ehe und
- das Le­ben in ei­ner eheähn­li­chen Ge­mein­schaft
als gleich gra­vie­ren­de Pflicht­verstöße nen­nen.
Da­her konn­te der Chef­arzt hier mögli­cher­wei­se dar­auf ver­trau­en, nicht we­gen ei­ner Wie­der­ver­hei­ra­tung gekündigt zu wer­den, nach­dem das Kran­ken­haus sei­ne jah­re­lan­ge "wil­de Ehe" nicht zum An­lass für ei­ne Kündi­gung ge­nom­men hat­te.
Fa­zit: Christ­li­che Führungs­kräfte christ­li­cher Ein­rich­tun­gen müssen re­li­giös be­gründe­te Mo­ral­vor­schrif­ten be­ach­ten, auch wenn die­se aus der Sicht des heu­ti­gen po­li­ti­schen Main­stream als ex­trem kon­ser­va­tiv oder gar als welt­fremd er­schei­nen. Und für die ka­tho­li­sche Grund­ord­nung ist ein Ehe­bruch nun ein­mal nicht so schlimm wie die Ein­ge­hung ei­ner kir­chen­recht­lich un­zulässi­gen zwei­ten Ehe.
Ergänzend was man bei Verdi und DGB zum Thema lesen kann:
und ganz zum Schluß - auch lesenswert - was die Fraktion der Diesseitigen zum Thema zu sagen hat, nämlich, erwartbar, eher kritisches:

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