Christ und Welt 27.11.2014: Wenn das Bett, das wir teilen, als Rose blüht - schöner Leitartikel über Willkür, Doppelmoral und eingeschüchterte und abgetauchte Reformer
und eine ebenso lesenswerte Antwort eine Woche später durch den Freiburger Theologen Magnus Striet:Christ und Welt 4.12.2014: Bischof, tu was!
Kölnische Rundschau 26.11.2014: Katholische Bischöfe räumen Gewerkschaften mehr Rechte ein
kath.net 27.11.2014 Gewerkschaften ante portas
Kein Medienschnipsel im eigentlichen Sinn, aber lesenswert (aus dem Arbeitsrecht Newsletter/Internetpräsenz HENSCHE Arbeitsrecht): Martin Hensche/Arbeitsrecht aktuell 25.11.2014: Kündigung durch kirchliche Arbeitgeber aus sittlich-moralischen Gründen, macht die Verwunderung deutlich, mit der weltliche Juristen auf das BVerfG-Urteil reagieren und meldet (gegen den Kommentatorenmainstream) Zweifel an, ob nach dem BVerfG-Urteil das Krankenhaus nun vor dem BAG obsiegen wird:
Vor diesem Hintergrund hob das BVerfG das Urteil des BAG auf und verwies den Rechtsstreit zurück nach Erfurt. Möglicherweise wird das Krankenhaus dort erneut unterliegen, denn in einem Punkt folgt das BVerfG dem BAG in seiner Argumentation, nämlich darin, dass die im Arbeitsvertrag beispielhaft genannten Gründe für eine loyalitätsbedingte KündigungErgänzend was man bei Verdi und DGB zum Thema lesen kann:
- das Leben in kirchlich ungültiger Ehe und
- das Leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft
als gleich gravierende Pflichtverstöße nennen.
Daher konnte der Chefarzt hier möglicherweise darauf vertrauen, nicht wegen einer Wiederverheiratung gekündigt zu werden, nachdem das Krankenhaus seine jahrelange "wilde Ehe" nicht zum Anlass für eine Kündigung genommen hatte.
Fazit: Christliche Führungskräfte christlicher Einrichtungen müssen religiös begründete Moralvorschriften beachten, auch wenn diese aus der Sicht des heutigen politischen Mainstream als extrem konservativ oder gar als weltfremd erscheinen. Und für die katholische Grundordnung ist ein Ehebruch nun einmal nicht so schlimm wie die Eingehung einer kirchenrechtlich unzulässigen zweiten Ehe.
und ganz zum Schluß - auch lesenswert - was die Fraktion der Diesseitigen zum Thema zu sagen hat, nämlich, erwartbar, eher kritisches:
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