Katholische Bischöfe reformieren kirchliches Arbeitsrecht. Mehrere Bischöfe, darunter auch der DBK-Vorsitzende Kardinal Marx, hatten sich in den vergangenen Monaten für eine Liberalisierung stark gemacht.Bereits vor Monaten sind erste Informationen über Pläne zur Umsetzung der "Streikurteile des BAG" vom November 2012 publik geworden.
Inzwischen liegen eine Pressemitteilung der Kirche und auch entsprechende Texte vor. In den letzten Tagen hat sich auch die Bundesfachkommission Kirchen (BFK) von ver.di mit dem Thema befasst.
Grundsätzlich positiv wird aufgenommen und anerkannt, dass die kath. Kirche zu Beginn des Kirchenjahres nun auf die Gewerkschaft zugeht. Die Vorgaben der kath. Soziallehre, also das Bekenntnis zum Gewerkschaftsprinzip einerseits, und die bisher völlige Negierung der Gewerkschaft im kircheneigenen "Dritten Weg" andererseits, sind letztlich auch nicht in Einklang zu bringen. Diese bisherige "Doppelmoral", die Trennung von Theorie und Praxis, schädigt die Glaubwürdigkeit kirchlicher Verkündung. Die Kirche ringt - wie Kardinal Schönborn ebenfalls in anderem Zusammenhang feststellt - "heute um ihren Weg in einer pluralistischen und säkularen Gesellschaft". Zu dieser Diskussion gehört auch die Frage um den Weg der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts.
Die BFK bewertet dieses Angebot dann aber nicht nur aus Sicht der Beschäftigten in den Bereichen, in denen - wie z.B. bei der Bayer. Regional-KODA - durch eine "Vergütungsautomatik" eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Tarifvertragsrecht des öffentlichen Dienstes besteht. Der Fokus der Bewertung liegt primär in der Sicht auf die Arbeits- und Lohnverhältnisse der Beschäftigten der Wohlfahrtsbranche.
Die Vorschläge erinnern aus dieser Sicht allerdings an "abgespeckte Varianten" der Möglichkeiten, die ver.di schon seit Jahren im Bereich der evangelischen Kirche und Diakonie hätte - und die dort bei ver.di Kolleginnen und Kollegen zur frustrierten Ablehnung des "Dritten Weges" geführt hatten. Die Vertreter der Gewerkschaften sind dort vielfach an der Blockadehaltung der Arbeitgeber gescheitert - und mussten Verantwortung für "Nicht-Ergebnisse" übernehmen, die sie bestenfalls nicht durchsetzen bzw. nicht verhindern konnten.
Die Gewerkschaft ver.di hat daher schon seit Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass es ihr nicht um eine (wie auch immer geartete) Beteiligung der Gewerkschaft "im Dritten Weg" geht. Ziel von ver.di ist die Beendigung des ruinösen Preiswettbewerbs im Bereich der sozialen Dienste. Zugleich soll damit die Grundlage für eine auskömmliche Finanzierung fairer und gerechter Löhne geschaffen werden. Für Löhne also, die Beschäftigte der unteren Vergütungsgruppen bis hin zu Erziehern und Erzieherinnen und Pflegern und Pflegerinnen nicht der "Altersarmut" ausliefern (vgl. die "WELT" vom 23.01.2014 oder die Tagesschau vom 03.12.2014, "Lebenseinkommen im Generationenvergleich - Ungleichheit hat sich verdoppelt").
Das geht nur gemeinsam mit den beiden großen kirchlichen Wohlfahrtsverbänden, mit Caritas und (oder) Diakonie. Selbst mit der Besetzung sämtlicher Sitze der Arbeitnehmerseite wäre dieses Ziel ohne Beendigung der "Konkurrenz der Wege" nicht zu erreichen.
Die nun angebotene "organisatorische Einbindung" erfüllt auch die Vorgaben des BAG hinsichtlich einer "Koalitionsmäßigen Betätigung" in kirchlichen Einrichtungen in keiner Weise.
Wir meinen: bevor über Instrumente und irgendwelche Sitze in irgendwelchen Gremien gesprochen wird, sollte man sich gemeinsam erst einmal über gemeinsame Ziele verständigen. Wenn diese Ziele klar sind, kann man gemeinsam über die nötigen Instrumente beraten. Und die Ergebnisse dieser Verhandlungen sollten dann in einer entsprechenden Vereinbarung vertraglich (da steckt das Wort "vertragen" drin) fixiert werden.
Die Überlegungen zur Novellierung der Rahmen-KODA Ordnung sind ein erster anerkennenswerter Schritt der Kirche, ein Anlass zum Gespräch. Nicht weniger - aber auch nicht mehr.
Pressemitteilung der DBK als pdf
Die Kirchlichen Kommissionen funktionieren nur weil die Gewerkschaften die Ergebnisse vorher erstritten haben.
AntwortenLöschenDas bestätigt auch die ak - mas.
Was ist wenn die Gewerkschaften den Text der Vereinbarungen erst nach deren Ablauf veröffentlichen. Das machen auch andere Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände damit nicht so viele in Anlehnung an den Tarifvertrag Arbeitsbedingungen regeln ohne Mitglied zu sein.
So lange die Kirchen keine Tarifverträge abschließen bleibt der gesetzlich mögliche Weg von allgemein verbindlichen Löhnen in der Sozial Branche verwehrt.
Die Arbeitgeber freut dies.
Die Fortsetzung des Beitrages findet sich hier: http://caritas-verdi.blogspot.de/2015/11/die-neue-ak-ordnung-wegmarke-fur-die.html mit Nachtrag hier http://caritas-verdi.blogspot.de/2015/11/die-neue-ak-ordnung-nachtrag.html
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