Montag, 1. Dezember 2014

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in der Tarifrunde 2014/2015 - Update 1. Dezember 2014

Tarifrunden 2012 bis 2014

Wegstreckenübersicht 2. Weg/3. Weg
Update 1. Dezember 2014

Seit unserer Übersicht vom 3. November 2014 ist folgendes passiert:
Mitte November haben die Regionalkommissionen Bayern und NRW getagt.



In der Region Bayern wurde die Umsetzung der BK-Beschlüsse am 13. November 2014 wie folgt geregelt:

  •  Einmalzahlung von 20,9 % im Dezember 2014 für Mitarbeiter, die in diesem Monat beschäftigt sind (als Ersatz für die 3 %ige Erhöhung zum 1.7.2014, die die BK vorgesehen hat. Die 2,9 %, die über den 6 mal 3 Prozent für die Monate ab Juli 2014 liegen, sollen offenbar die nicht erhöhte Jahressonderzahlung/Weihnachtsgeldzahlung und sonstige indirekte Nebenfolgen der verspäteten Erhöhung kompensieren
  • zum 1.1.2015 dann Erhöhung 3 %
  • zum 1.3.2015 ggf. Aufstockung der 3 %igen Erhöhung auf Sockelbetrag 90 Euro, dann weitere 2,4 % Erhöhung
  • ab 2015 30 Urlaubstage für alle
    (Arbeitnehmer, die vor dem 1. Dezember 2014 ausgeschieden sind, erhalten die 20,9 % nicht, während im Dezember 2014 neu eingestellte Mitarbeiter diese erhalten. Diese Lösung rechnet sich aber insbesondere für die Arbeitgeber, weil in 5 Monaten durchschnittlich mehr Leute ausscheiden bzw. ausgeschieden sind, als in dem 1 Monat neu begonnen haben)
In der Region NRW wurde die Umsetzung er BK-Beschlüsse zum 13. November 2014 wie folgt geregelt:
  • ab 1.7.2014 Erhöhung um 3 %
  • ab 1.3.2015 ggf. Aufstockung der 3%igen Erhöhung auf Sockelbetrag 90 Euro, dann weitere 2,4 % Erhöhung
  • ab 2015 30 Urlaubstage für alle
Sowohl in Bayern als auch in NRW gelten auch die übrigen Regelungen des BK-Beschlusses (inklusive einzelner Verschlechterungen - z.B. die künftige Nichtmehrberücksichtigung des "qualifizierenden Kurses")
Die Region Nord hat ihre Verhandlungen am 19. November 2014 ergebnislos abgebrochen. Sie sollen am 8. Dezember 2014 fortgesetzt werden. Kompromisslinien sind derzeit nicht erkennbar.

Die Region Ost unternimmt am 9./10. Dezember 2014 auch einen erneuten Versuch, das Tariffiasko Ost zu beheben. Für die Region Ost hat die AK einen eigenen Ausschuss eingesetzt, der weiterhelfen soll.
(Wer prägnante Einschätzungen zur Qualität des 3. Weges hören will, mag einen beliebigen Arbeitnehmervertreter der RK Ost befragen.)



Bei unserer Bewertung wiederholen wir uns:

Dh. Es gibt wie im öD eine zeitlich gestreckte Gesamttariferhöhung von mindestens 5,472 %. Die Erhöhungsschritte und auch die Zuweisung des Sockelbetrags von 90 Euro erfolgen gegenüber dem TVöD verzögert, sodaß sich im Ergebnis auf die Tarifrunde 3/2014-2/2016 in der Summe Verschlechterungen ergeben, die in den unteren Lohngruppen stärker ausfallen.
Der Hinweis auf die Umsetzung in den Regionalkommission besagt: dort können die Beschlüsse im Ergebnis im  Rahmen der Bandbreiten erhöht oder auch abgesenkt werden oder die Übernahme unterbleibt vollständig. Der Entscheidungsrahmen der Regionalkommissionen (Bandbreiten bei Vergütung und Umfang von Arbeitszeit und Urlaub) ist juristisch nicht ohne Haken (Erhöhungszeitpunkt, Sockelbetrag u.ä.). Die Begrenzung der Bandbreiten auf 15 %, die zum 1.3.2015 vorgesehen ist, hat eher symbolische Bedeutung. Die Bandbreite nach oben ist eher nur ein (schlechter) paritätischer Scherz (weil ohne realistische Bedeutung), die Begrenzung der Bandbreite nach unten hindert nicht das Verharren auf einen schlechten status quo.

Ab dem 1.3.2015 sind die Tabellen dann wieder (sofern sie es zuvor gewesen sind) identisch mit denen des TVöD, weil die Erhöhungsarithmetik identisch ist.

Die folgende Übersicht stellt in Spalten die letzten Tarifrunden dar. Darunter folgen in denselben Spalten die Entsprechungen der AK auf Bundesebene sowie in den Regionalkommissionen.

Die Situation in der Region Ost ist nicht wirklich darstellbar. Diese ist schlicht ein Skandal, mit dem sich nun eine AK-interne Kommission befaßt.

Die Meldung auf www.akmas.de, dass seit 307 Tagen die Arbeit der Caritas in der Region Nord weniger wert ist, ist etwas differenzierungsbedürftig: die geringere Wertigkeit setzt sich in allen Regionen, auch in den Regionen Mitte und Bawü - zumindest in den unteren Lohngruppen - weiter fort, weil der Sockelbetrag erst am 1.3.2015 greift. Es greift hier dann auch Futur 2: soweit der BK-Beschluss in seinen wesentlichen Inhalten in den Regionen umgesetzt wird, wird im künftigen Rückblick im Zeitraum 1.3.2014 bis 29.2.2015 die Arbeit der Caritas in allen Regionen weniger wert gewesen sein!


Tarifrunde TVöD
2014/2015
Tarifrunde MB/TV-Ärzte/VKA 2013/2014Tarifrunde TVöD
2012/2013
Einigung 1.4.2014 (1)*
Erklärungsfrist**: 30.4.2014
Laufzeit 1.3.2014-29.2.2016
Einigung: 6.3.2013 (1)*
Erklärungsfrist**: 23.3.2013
Laufzeit: 1.1.2013-30.11.2014
Einigung 31.3.2012 (1)*
Erklärungsfrist**: 30.4.2012
Laufzeit 1.3.2012-28.2.2014
Lineare Erhöhungen:
1.3.2014: + 3,0 %, mind. 90 €
1.3.2014: + 2,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, einheitlicher Jahresurlaub 30 Tage...)
Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.4.2013...)
Lineare Erhöhungen:
1.3.2012: + 3,5 %
1.1.2013: + 1,4 %
1.8.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)



AVR Caritas Bundeskommission


AVR Caritas BundeskommissionAVR Caritas BundeskommissionAVR Caritas Bundeskommission
BK-Beschluss: 27.9./23.10.2014 (2)BK-Beschluss: 13.6.2013 (2)BK-Beschluss: 28.6.2012 (2)
Beschluss am 27.9.2014/23.10.2014
1.7.2014: 3,0 %
1.3.2015: Im Fall dass die 3%ige Erhöhung niedriger als 90 Euro ausgefallen ist: Aufstockung auf 90 Euro, dann Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013...)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)



AVR Caritas Regionalkommissionen


RK BawüRK BawüRK Bawü
RK-Beschluss: 8.10.2014 (4)RK-Beschluss: 18.2.2014 (7)RK-Beschluss: 16.11.2012 (6)
Erhöhung gemäß BK-Beschluss: 3 % ab 1.7.2014, zum 1.3.2015 zunächst Anhebung auf Sockelbetrag 90 Euro dann weitere Erhöhung um 2,4 %Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(Erhöhungen von 1/2013 bis 2/2014 sind in 3/2014 auszuzahlen; zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013; als Kompensation für die verpätete Erhöhung des BD-Entgelts gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €...)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
Die Tabellen der abgesenkten unteren Lohngruppen nehmen an der Erhöhung teil, bleiben aber weiterhin bis 31.12.2016 bestehen
RK BayernRK BayernRK Bayern
RK-Beschluss: 13.20.2014 (5 bzw. 6)RK-Beschluss: 2.7.2013 (3)RK-Beschluss: 27.7.2013 (4)
Einmalzahlung in Höhe von 20,9 % im Dezember 2014 für im Dezember 2014 beschäftigte Arbeitnehmer
ab 1.1.2015 3 % Erhöhung, zum 1.3.2015 zunächst Sockelanhebung um 90 Euro, dann weitere Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.7.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch 125 € Einmalzahlung)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)

RK MitteRK MitteRK Mitte
RK-Beschluss: 2.10.2014 (3)RK-Beschluss: 29.10.2013 (6)RK-Beschluss: 6.2.2013(7)
Einmalzahlung zum 1.12.2014 in Höhe von 18 % der Monatsvergütung
ab 1.1.2015 3 % Erhöhung, zum 1.3.2015 zunächst Sockelanhebung um 90 Euro, dann weitere Erhöhung um 2,4 %
Lineare Erhöhungen:
1.11.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.11. durch verschiedene Einmalzahlungen)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)

Lineare Erhöhungen:
1.1.2013: + 3,5 %
1.1.2013: + weitere 1,4 %
1.1.2013: + weitere 1,4 %
(+ Kompensation für die verzögerte Erhöhung 9/2012-12/2012)
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
RK NordRK NordRK Nord
RK-Beschluss:RK-Beschluss: 25.9.2013 (5)RK-Beschluss: 20.9.2012 (5)
keinen Beschluss gab es am:
3.4.2014
18.6.2014
23.7.2014
8.10.2014
20.11.2014

Lineare Erhöhungen:
1.10.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.10. durch 1100 € Einmalzahlung)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)

Lineare Erhöhungen:
1.10.2012: + 3,5 %
1.1.2013: + 1,4 %
1.8.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)
RK NRWRK NRWRK NRW
RK-Beschluss: 13.11.2014 (5 bzw. 6)RK-Beschluss: 11.9.2013 (4)RK-Beschluss: 4.7.2012 (3)
Erhöhung gemäß BK-Beschluss:
3 % ab 1.7.2014, zum 1.3.2015 zunächst Anhebung auf Sockelbetrag 90 Euro dann weitere Erhöhung um 2,4 %

Lineare Erhöhungen:
1.7.2013: +2,6 %
1.1.2014: +2,0 %
(+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch verschiedene Einmalzahlungen)
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Lineare Erhöhungen:
1.7.2012: + 3,5 %
1.11.2012: + 1,4 %
1.2.2013: + 1,4 %
(zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...)

RK OstRK OstRK Ost
RK-Beschluss:RK-Beschluss: 27.2.2014 (8)RK-Beschluss: -
keinen Beschluss gab es am:
28.5.2014
28.8.2014
29.10.2014

Lineare Erhöhungen:
1.4.2014: +2,6 %
1.8.2014: +2,0 %
(Bereitschaftsdienst: wie BK)
Es gibt hier kein Kommissionsergebnis, sondern nur ein ohne Beteiligung der Mitarbeiter durchgeführtes Vermittlungsverfahren am 17.12.2013. Im Vergleich zu den anderen Regionen erfolgt zusätzlich zum wachsenden Abstand zu den anderen Regionen eine heftige Differenzierung innerhalb der Region nach Bundesländern, sogar noch innerhalb der einzelnen Anlagen (z.B. Anlage 33: "Kita"/"Nicht-Kita"). Die Ergebnisse sind hier nicht darstellbar.
vgl. RK-Info 23.12.2013


Anmerkungen:

In die Tabelle aufgenommen sind nur die wesentlichen Tarif- und Kommissionsergebnisse. Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch, die Tarife und die Situation in ihrer ganzen Differenziertheit darzustellen. Die Tendenz wird aber deutlich: der 3. Weg folgt den Ergebnissen des 2. Weges immer verzögert (oder nie) und in den meisten Fällen verschlechternd.

* die in Klammer gesetzte Zahl hinter dem Einigungstermin bzw. Beschlusstermin bezeichnet die zeitliche Rangfolge
** Stichwort „Erklärungsfrist“.
Bei den Kommissionsbeschlüssen ist die Erklärungsfrist nicht angegeben; eine solche gibt es eher nicht. Die Inkraftsetzung erfolgt vielmehr gemäß der „Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe“. Die Billigung der Einigung, die im 2. Weg üblicherweise paritätisch durch beide Seiten erfolgt, ist im 3. Weg nicht vorgesehen.

PS. Korrekturen, Anmerkungen, Kritik nehmen wir gerne entgegen, sowohl über die Kommentarfunktion als auch per Email an die Redaktion caritasverdiblog@gmail.com

2 Kommentare:

  1. Und wie bekommen wir den 3. Weg abgeschafft??

    AntwortenLöschen
  2. entweder, in dem die Arbeitgeber von sich aus einen Anwendungstarifvertrag mit ver.di vereinbaren, um die Preiskonkurrenz über eine allgemein verbindliche Regelung zu beenden,
    oder, indem die Bischöfe sich auf die katholische Soziallehre besinnen,
    oder, indem wie bei der Diakonie dem Erkenntnisprozess durch die Beschäftigten nachgeholfen wird
    (es gibt nichts gutes, ausser man tut es - und Geschenke gibts im Arbeitsleben selten)

    AntwortenLöschen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.