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Montag, 8. März 2021

Faktencheck zu Scheinheilig. Caritas-Arbeitgeber zerstören Hoffnung von hunderttausenden Pflegepersonen auf bessere Bezahlung

Aus dem F A K T E N C H E C K - Caritas und Diakonie verhindern Gehaltssteigerungen in der Altenpflege von ver.di (März 2021):

Caritas und Caritas-Arbeitgeber behaupten… 

Der Tarifvertrag Altenpflege greift in Strukturen der AVR z.B. bei der Ost/West-Angleichung oder der Differenzierung der Entgelte zwischen Alltagsbegleiter*innen/ Betreuungskräften etc. und ungelernten Hilfskräften ein […]. 

ver.di hält dagegen… 

Mit den bei den Tarifverhandlungen gefundenen Kompromissen wäre noch längst nicht alles gut. Wir haben Mindestarbeitsbedingungen vereinbart. Wenn diese schon in die Strukturen des Caritas-Entgeltgefüges eingreifen, dann kann es mit den guten Bedingungen bei der Caritas nicht so weit her sein. Auf der anderen Seite behauptet die Caritas, dass sie heute schon höhere Gehälter zahlen würde. Was denn nun?

Dienstag, 9. März 2021

Presseecho (5) - Demonstrationen vor mehreren Caritas-Standorten

siehe auch
Presseecho (1) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission
Presseecho (2): Caritas erledigt Drecksarbeit
Presseecho (3) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission - Machtmissbrauch in der / durch die Kirche?
Presseecho (4) zur Altenpflege: Caritas unter Druck


Wir möchten dieses Presseecho den Demonstrationen zum Internationalen Frauentag widmen. Auch gestern wurde nämlich wieder über die Wertigkeit von "Frauenarbeit", die Pflegeberufe im Allgemeinen und die Caritas und ihre Arbeitgebervertreter im Besonderen berichtet. Wir geben hier erst noch einmal dem Caritas-Präsidenten Neher Raum. Das Domradio berichtet:
Caritas-Präsident verteidigt Verband in der Debatte um Löhne in der Pflege
"Ein ganz furchtbares Signal"

Im Streit um einen Flächentarifvertrag in der Altenpflege steht die Caritas zunehmend unter Druck. Am Montag wurde vor mehreren Caritas-Standorten demonstriert. Präsident Neher sieht die Caritas zu Unrecht in der Kritik.
...
(siehe auch: Neues Ruhr-Wort: "Protestkundgebungen: Caritas unter Druck")

Gleichzeitig wird bei Kirche und Leben die Leiterin des Bildungswerks der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Münster, Ortrud Harhues, zitiert:
Immer noch führe schlechte Bezahlung besonders in systemrelevanten Frauenberufen im Handel, im Pflege- und Dienstleistungsbereich zu einer „geschlechtsspezifischen Lohnlücke“. Beifall in der Corona-Pandemie reiche den Pflegekräften nicht, ihre Leistung werde „weiterhin unter Wert vergütet“, so Harhues. Vielen Frauen drohe daher Altersarmut.
Die Caritas-Arbeitgeberseite hätte es tatsächlich in der Hand gehabt, die theoretischen Ankündigungen endlich einmal mit Leben zu füllen. Aber sie hat (wieder einmal) bewiesen, was von den vollmundigen Bekenntnissen bis hin zur Betonung des Gewerkschaftsprinzips in päpstlichen Sozialenzykliken in der Praxis der deutschen Kirche zu halten ist ... nämlich nichts.

In den gestrigen Tagesschau https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-41829.html war nun auch unsere Nürnberger Kollegin Tatjana Sambale ‚ anzutreffen‘ (etwa bei Minuten 7:15). Und hier noch Bericht aus der SZ: https://www.sueddeutsche.de/bayern/dumpingloehne-einsatz-fuer-tarifvertrag-1.5227169.
Jüngst erst habe sich die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas auf Bundesebene einem Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche verweigert, und die Diakonie ihrerseits tauche ab. "Damit wird es Dumpinganbietern in der Pflege weiter ermöglicht, den Wettbewerb in der Pflegebranche auf Kosten der Beschäftigten und den ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen fortzusetzen", so Hinke.

Nun aber auch noch einige wenige (als bayerischer Blog widmen wir uns primär den Meldungen aus Bayern) der von Präsident Neher angesprochenen Corona-gerechten Demonstrationen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet:

Montag, 1. März 2021

Nochmal Presseecho (2): Caritas erledigt Drecksarbeit

schreibt nd unter Bezug auf Prof. Stefann Sell:
Trotz des Pflegenotstands ist der Versuch gescheitert, die Mindestlöhne in der Branche zu erhöhen. Was bedeutet das für Beschäftigte?

Wenn Arbeitskräfte knapp sind, können sie höhere Gehälter durchsetzen, heißt es oft. Pflegekräfte sind knapp. Ihre Arbeit ist wichtig und in der Pandemie schwieriger geworden. Dennoch ist am Donnerstag der Versuch gescheitert, einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Altenpflege umzusetzen, der wenigstens die Mindestlöhne erhöht hätte. Gestoppt haben das Vorhaben die Arbeitgebervertreter der Caritas. Sie haben die »Drecksarbeit« für andere gemacht, sagt der Sozialforscher Stefan Sell.
...
(Foto: Facebook - Solidarität aus Hamburg)

aber zurück zur Presse in alphabetischen Reihenfolge:

Sonntag, 14. März 2021

Presseecho (6): Keine Ruhe im Caritas-Karton

siehe auch
Presseecho (1) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission
Presseecho (2): Caritas erledigt Drecksarbeit
Presseecho (3) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission - Machtmissbrauch in der / durch die Kirche?
Presseecho (4) zur Altenpflege: Caritas unter Druck
Presseecho (5) - Demonstrationen vor mehreren Caritas-Standorten vom 8./9. März


Es kehr keine Ruhe ein. Auf einzelne bemerkenswerte Reaktionen der Medien haben wir bereits in den letzten Tagen hingewiesen. Nun wird es Zeit, nochmal eine Abrundung vorzunehmen:

Die Fachzeitschrift "Altenpflege" schrieb am 8. Februar online:
Caritas-Präsident: Tarifabsage schadet dem Verband
In außergewöhnlicher Deutlichkeit hat der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, eingeräumt, dass dem katholischen Verband durch die Ablehnung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für die Altenpflege Schaden entstanden ist.
und verwies

Freitag, 26. Februar 2021

Presseecho (1) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission

Wir hatten gestern schon berichtet:
Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Altenpflege gescheitert

Die Abstimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags in der Altenpflege ergab keine Mehrheit für den Antrag. Schon im Vorfeld hatten einige Dienstgebervertreter in der Öffentlichkeit Bedenken gegen eine derartige Regelung geäußert. Damit ist das Anliegen durch die Ablehnung der Bundeskommission gescheitert.
...
Inzwischen haben auch die größeren Medien *) das Thema aufgegriffen:
Wir können nicht alle Medienberichte vermelden, daher nur eine Auswahl

Montag, 1. März 2021

Caritas stützt Lohndumping: Demonstration in Nürnberg

Auch heute ging der Corona-Konforme Protest gegen das von der Caritas unterstützte Lohndumping weiter. Nach Jena ist nun in Nürnberg ein Zeichen gesetzt worden.
Altenpflegekräfte protestieren für bessere Bezahlung
„Die Entscheidung der Caritas gegen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zementiert Niedriglöhne in der privaten Altenpflege“

Donnerstag, 4. März 2021

Presseecho (3) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission - Machtmissbrauch in der / durch die Kirche?

siehe auch:
Presseecho (1) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission
Presseecho (2): Caritas erledigt Drecksarbeit


Bis jetzt findet der Beschluss der AK Caritas (Bundeskommission) immer weiter Kritik in den nichtkirchlichen Medien.

Der Deutschlandfunk wärmt eine etwa zwei Jahre alte Beitragsreihe wieder auf:
Denkfabrik: Gott im Grundgesetz, Teil 1
Wie Gott in die Präambel kam
und berichtet nun unter dem gleichen Titel:
Als der Zweite Weltkrieg endet, tut sich ein Machtvakuum in Deutschland auf. Die katholische Kirche nutzt dies geschickt und drückt der Verfassung ihren Stempel auf. So entstehen Privilegien, die in einer pluralen Gesellschaft immer problematischer werden.
...
Sonderrechte für Caritas und Diakonie

„Man kann danach fragen, ob es den Kirchen eigentlich gut zu Gesicht steht, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ganz grundlegende Freiheitsrechte zu verweigern: nämlich sich zu fusionieren, sich zu versammeln, für die eigenen Rechte einzutreten – oder ob das nicht dem christlichen Impuls, der die Kirchen auch bewegen sollte, widerspricht“, gibt Thomas Großbölting zu Bedenken.
Aktuell ist die Problematik dieser Sonderrechte wieder sichtbar geworden, als sich Caritas weigerte, den Verdi-Tarifvertrag mit Lohnerhöhungen für Pflegekräfte zu übernehmen. Der Grund: Sie wollen nicht Teil des weltlichen Tarifvertragssystems sein. Die Folge: eine flächendeckende Verbesserung der Einkommen von Pflegekräften wurde damit unmöglich gemacht.

Sonntag, 21. März 2021

Sonntagsnotizen - und Presseecho (8) - kostet das Drama um Pandemie und Altenheime die Kanzlerschaft?

siehe auch
Presseecho (1) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission
Presseecho (2): Caritas erledigt Drecksarbeit
Presseecho (3) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission - Machtmissbrauch in der / durch die Kirche?
Presseecho (4) zur Altenpflege: Caritas unter Druck
Presseecho (5) - Demonstrationen vor mehreren Caritas-Standorten vom 8./9. März
Presseecho (6): Keine Ruhe im Caritas-Karton
Presseecho (7) - Die Medien lassen nicht locker ... wieder einmal: Tarifverhandlungen in der Altenpflege


An diesem Donnerstag ist das lange erwartete Gutachten zum "Mißbrauch" im Erzbistum Köln vorgestellt und vom Erbistum inzwischen auf der eigenen Homepage veröffentlicht worden.
Im Fokus des Gutachtenauftrags steht ... die Prüfung und rechtliche Bewertung des kirchlichen Umgangs mit den im Untersuchungszeitraum gegenüber dem Erzbistum Köln eingegangenen Verdachtsmeldungen anhand der den Gutachtern von Seiten des Auftraggebers überlassenen Unterlagen.
Entsprechend unserer Gepflogenheit werden wir zum sexuellen Missbrauch keine Stellungnahme abgeben.
Uns interessiert nicht das Fehlverhalten von Einzelpersonen, sondern einzig und alleine die systemischen Ursachen (im Gutachten S. 721 ff mit rein juristischen Ausführungen - andere Analysemethoden wie z.B. soziologische Untersuchungen fehlen), die ein solches Fehlverhalten und damit den Einbruch der Balken aus dem tragenden Gewölbe erst ermöglichten.
Die Beschränkung auf die rein "juristische Sichtweise" ist schade. Man kann auch den größten Unsinn formaljuristisch einwandfrei regeln, oder, wie die ZEIT schreibt:
Das Problem etwa, dass Kleriker in der Kirchenhierarchie über Kleriker bestimmen – ein wichtiges Ergebnis anderer Untersuchungen –, ist kein Rechtsverstoß. Und Moral ist vielleicht keine juristische Kategorie, eine der Kirche allerdings schon.
Ein Generalvikar, den ich durch seinen Auftritt in Eichstätt schätzen lernte, brachte eine weitere Perspektive am Mittwoch in seinem Eintrag bei Facebook mit einem Zitat von Dietrich Bonhoefer zum Ausdruck:
"Bei genauerem Zusehen zeigt sich, dass jede starke äußere Machtentfaltung, sei sie politischer oder religiöser Art, einen großen Teil der Menschen mit Dummheit schlägt.

Donnerstag, 25. Februar 2021

„Bitterer Tag für Beschäftigte in der Pflege“

 ...stellt der DGB fest:

Caritas lehnt Tarifvertrag Altenpflege ab

„Bitterer Tag für Beschäftigte in der Pflege“

Die Caritas lehnt einen bundesweit geltenden Tarifvertrag für die Altenpflege ab. Damit ist heute die große Chance vertan worden, die Arbeit in der Pflege nachhaltig aufzuwerten. DGB und ver.di kritisieren die Entscheidung der Caritas scharf.

„Das ist ein bitterer Tag für die Beschäftigten in der Pflege“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel das Votum der Caritas. Der christliche Wohlfahrtsverband lehnt eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des von ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrags für die Altenpflege ab. „Damit ist heute die große Chance vertan worden, die Arbeit in der Pflege nachhaltig aufzuwerten.“ Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen Pflegekräfte unter extremsten Bedingungen nicht zuletzt ihre eigene Gesundheit und die ihrer Familien riskieren, sei das ein schlechtes Signal für all diejenigen, die man im Beruf halten will und künftig für diesen Beruf begeistern möchte, sagt Piel.

Tarifvertrag Altenpflege: ver.di und Arbeitgeber sind sich einig

Samstag, 6. März 2021

Pressemitteilung - Stellungnahme katholischer SozialethikerInnen zu dem durch die Caritas verursachten Endes eines einheitlichen Tarifvertrags Altenpflege

Am Donnerstag der vergangenen Woche hat es die beim deutschen Caritasverband für kollektives Arbeitsrecht und für Tariffragen zuständige Arbeitsrechtliche Kommission(Bundeskommission) abgelehnt, der Allgemeinverbindlicherklärung des von der Gewerkschaft Ver.di mit dem Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelten Tarifvertrags Altenpflege zuzustimmen. Mit diesem Beschluss scheitert das Vorhaben, den Tarifvertrag Altenpflege per Rechtsverordnung für die gesamte Branche allgemein verbindlich zu setzen und so die bundesweit geltenden Mindestbedingungen für die Altenpflegeanzuheben.

Diesen Beschluss kritisieren katholische Sozialethikerinnen und Sozialethiker, ProfessorInnen an Fakultäten oder Instituten für Katholische Theologie, in einer gemein-samen Stellungnahme. Dadurch, dass ein Teil der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des Tarifvertrags Altenpflegeverhindert hat, würden die Caritasverbände und deren Einrichtungen der dringend notwendigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Altenpflege im Wege stehen. Dadurch würden sie die Gemeinwohlorientierung der gesamten Caritas und all ihrer Einrichtungen untergraben. Zugleich würden sie die Caritas in einen eklatanten Widerspruch zu grundlegenden Maßstäben der kirchlichen Sozialverkündigung setzen. Dem sowieso ramponierten gesellschaftlichen Ansehen der katholischen Kirche würden sie weiteren Schaden zufügen.

Sozialethische Stellungnahme zur Weigerung der Caritas einem Tarifvertrag Altenpflege zuzustimmen

Wie angekündigt dokumentieren wir in Auszügen eine sehr gute und fundierte sozialethische Stellungnahme zur Weigerung der Caritas einem Tarifvertrag Altenpflege zuzustimmen, unterschrieben von namhaften Theologieprofessoren und Professorinnen. Den entsprechenden Link zum Gesamttext der Stellungnahme fügen wir unten an:
Die Arbeitsrechtliche Kommission (Bundeskommission) der Caritas hat – zumindest vorerst – einen bundesweit einheitlichen Tarifvertrag Altenpflege verhindert. Damit steht sie einer notwendigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der öffentlichen Daseinsvorsorge im Wege und untergräbt die Gemeinwohlorientierung der Caritas. Zugleich setzt sie sich in einen eklatanten Widerspruch zu grundlegenden Maßstäben der kirchlichen Sozialverkündigung und fügt dem eh schon angeschlagenen gesellschaftlichen Ansehen der katholischen Kirche weiteren Schaden zu. Die unterzeichnenden Professor*innen der Christlichen Sozialethik fordern deshalb die Bundeskommission auf, der Ausweitung des Tarifvertrags Altenpflege in einem zweiten Anlauf zuzustimmen. Zugleich ermutigen sie die Gremien der Caritasverbände und andere kirchliche Stellen sowie die Beschäftigten der Caritas und ihre Vertreter*innen, bei der Bundeskommission und dort insbesondere auf der ›Dienstgeber‹-Seite darauf zu dringende, die ablehnende Entscheidung zu revidieren.

Donnerstag, 25. Februar 2021

Bundesweiter Tarifvertag Altenpflege: ver.di kritisiert Ablehnung durch die Caritas als scheinheilig

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrages für die Altenpflege durch die Caritas scharf. „Die Caritas handelt mit dieser Entscheidung in krassem Widerspruch zu ihren eigenen sonstigen Aussagen und Werten, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bedeutung sozialer Dienste geht. Das ist mehr als scheinheilig. Die Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission kommt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, für bundesweit bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu sorgen, nicht nach. Das ist ein schlimmes Signal für die Beschäftigten in der Altenpflege“, sagte Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Die Ideologen unter den kirchlichen Arbeitgebern würden auftrumpfen, Verlierer seien aber die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege. „Ideologie schlägt Humanität, das ist ein trauriger Tag für die Altenpflege. Die Beschäftigten leisten gerade auch in der Corona-Krise Außerordentliches. Jetzt müssen sie konstatieren: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche.“

„Händeringend werden überall Altenpflegerinnen und Altenpfleger gesucht – diese gewinnt man nur mit guten Arbeitsbedingungen und anständiger Bezahlung“, so Bühler weiter. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen würde das Lohnniveau nach unten absichern. „Die Ablehnung eines solchen Tarifvertrages macht die Caritas unglaubwürdig, denn faktisch profitieren von dieser Entscheidung diejenigen privaten Arbeitgeber, die das eklatante Personalproblem in der Altenpflege durch schlechte Löhne und miese Arbeitsbedingungen verursacht haben. Ausgerechnet mit denen macht sich der kirchliche Wohlfahrtsverband gemein.“ Die heutige Entscheidung der Caritas werfe erneut die Frage nach Legitimation der bislang grundgesetzlich geschützten Stellung der Kirchen auf.

Dienstag, 2. März 2021

Gewerkschaftsjugend kritisiert Caritas und Diakonie mit Saarbrücker Solidaritätsbanner

Gewerkschaftsjugend kritisiert Caritas und Diakonie mit Saarbrücker Solidaritätsbanner
Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Rheinland-Pfalz/Saarland, DGB-Jugend Saar, vom 2. März 2021
Meuler: „Kirchliche Arbeitgeber blockieren bundesweiten Tarifvertrag in der Altenpflege!“

Auf die Blockade eines bundesweiten Tarifvertrages in der Altenpflege durch Caritas und Diakonie haben die ver.di-Jugend Saar-Trier und die DGB-Jugend Saar heute mit einer gemeinsamen Protestaktion aufmerksam gemacht. Die Gewerkschaftsjugend hat im Zentrum von Saarbrücken gegenüber den Gebäuden „Haus der Caritas“ und „Haus der Diakonie“ ein Banner aufgehängt, um ihre Solidarität mit den Beschäftigten zu bekunden.

Mittwoch, 24. Februar 2021

Tarifvertrag Altenpflege zwischen ver.di und BVAP steht - was machen Caritas und Diakonie?

Es ist schon seit einigen Tagen bekannt. Der Tarifvertrag Altenpflege zwischen ver.di und BVAP steht. Dennoch mussten wir gestern über Widerstände aus dem Arbeitgeberlager berichten: ver.di verurteilt Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Nun kommt es auf Caritas und Diakonie an.
Wir möchten daher heute auf die Veröffentlichung von ver.di hinweisen, die auch die Inhalte der tarifvertraglichen Regelung darstellt:
ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben sich auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrags über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Das bedeutet eine Steigerung von insgesamt 25 Prozent gegenüber dem Pflegemindestlohn für die Branche. Der Tarifvertrag Altenpflege soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden und das Tarifniveau nach unten absichern. Nach oben gute Regelungen in anderen Tarifverträgen bleiben davon unberührt. Die Mindestentgelte für Pflegefachpersonen in der Altenpflege steigen mit dem Tarifvertrag Altenpflege im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten auf über 3.000 Euro deutlich an.

Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Caritas und Diakonie. BVAP und ver.di sind zuversichtlich, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie den gemeinsamen Weg zu flächendeckend wirkenden Arbeitsbedingungen unterstützen werden. In den Anhörungen war deutlich geworden, dass es das gemeinsame Ziel gibt, bundesweit die Arbeitsbedingungen in diesem relevanten Bereich zu verbessern. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband haben zudem einen dringenden Appell an Politik und Kostenträger gerichtet, eine ausreichende Finanzierung der neuen Mindestentgelte in der Altenpflege sicherzustellen, ohne dass die Eigenanteile der Bezieherinnen und Beziehern von Pflegeleistungen oder deren Angehörigen steigen.

Donnerstag, 15. April 2021

Heute tagt die Bundeskommission der AK Caritas

Wir sind gespannt, ob das Thema "Tarifvertrag Altenpflege" nochmals aufgegriffen wird. Es hat jedenfalls nicht nur die weltlichen Medien beschäftigt. So ist - beispielhaft - in der Wochenzeitung "PAULINUS" im Bistum Trier (Ausgabe Nr. 14 v. 04. April 2021) folgender Leserbrief von Alfred Staudt abgedruckt:
"Katholische Soziallehre?

Wie lange dauert es noch, bis die Verantwortlichen der Caritas begreifen, dass sie "Teil von Kirche" sind?
Die Blockade des ausgehandelten Altenpflege-Tarifvertrages ist eine Klatsche für viele Altenpflegerinnen und -pfleger insbesondere in den privaten Pflegeeinrichtungen.
Dieses Verhalten von Verantwortlichen der Caritas verhindert in keinster Weise die Kirchenaustrittsbewegungen, die unser Land erfasst haben. Im Gegenteil, der Vertratauensverlust von Kirche setzt sich fort.
Sollten die kirchlichen Arbeitgeber bessere Konditionen in ihren Verträgen vereinbart haben oder besser bezahlen, so könnten sie dies mit dem Mittel des "Günstigkeitsprinzips" in entsprechenden Vereinbarungen festschreiben.
Ich stelle die Frage: Wo sind die Verantwortlichen der Deutschen Bischofskonferenz, die dieser Entwicklung scheinbar tatenlos zusehen? Das Zurückziehen auf juristische Argumente, dass es eine Trennung zwischen der Arbeitgeberfunktion der Kirche und der "verfassten Kirche" gebe, ist selbst geschaffen worden und könnte, wenn man will, auch geändert werden.
Wenn die Verantwortlichen der Caritas einen der entscheidenden Grundsätze der katholischen Soziallehre "Arbeit vor Kapital", anwenden würden, würde der Auftrag jetzt lauten, einem allgemein gültigen Altenpflegevertrag beizutreten."

Donnerstag, 13. August 2020

Altenpflege - warum die meisten Träger zu wenig bezahlen ...

Auch Caritas-Arbeitsrecht@Lambertus-Verlag "zwitschert". Als Verlag, der den kirchlichen Arbeitgebern nahe steht, natürlich vor allem Dinge, die kirchliche Arbeitgeber gerne lesen. Am Dienstag hat Caritas-Arbeitsrecht retweetet
Caritas Deutschland
@Caritas_web
Gehalt in der Altenpflege - Altenpfleger verdienen oft besser als gedacht.
via @pflegen_online
Das macht neugierig. Und beim Lesen des verlinkten Artikels von pflegen-online.de findet sich dann auch Aussage wie:
Pflegehelferin verdient mehr als eine Friseurin (Anm. 1) 

Eine PDL verdient so viel wie eine Grundschullehrerin (Anm. 2)

Manche Träger rücken mit konkreten Angaben zu Gehältern nicht raus
… Der AWO-Bundesverband (Anm. 3) und die Azurit-Hansa-Gruppe antworteten schlichtweg nicht trotz mehrmaliger Nachfrage,

Diakonie, Caritas & Co. zahlen überdurchschnittlich (Anm. 4)
Diakonie, Caritas, Johanniter-Unfallhilfe e.V., Agaplesion gAG und Evangelische Heimstiftung GmbH (Stuttgart) hatten hingegen kein Problem damit, ihre Gehaltsstrukturen offen zu legen. Wohl auch deshalb, weil sie ihre Mitarbeiter überdurchschnittlich gut bezahlen inklusive diverser Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Kinderzulagen, was insgesamt noch einmal mindestens 5 bis 10 Prozent des Bruttomonatslohns ausmacht. …

Hilfskräfte bei der Caritas besonders gut gestellt (Anm. 5)

Nach zehn Jahren schneidet die Hilfskraft bei der Caritas mit einem Grundgehalt von gut 3.000 Euro wiederum deutlich besser ab als ihre Kolleginnen bei der Diakonie (2.760 Euro), bei den Johannitern (2.660 Euro) und Agaplesion (2.433 Euro): Berufserfahrung wird also hier besonders honoriert.
So kann man sich die Situation in der Altenpflege auch schönreden. Denn bei näherem Hinsehen erweist sich die grandiose Aussage als Luftnummer.

Schwere methodische Mängel:
Das fängt damit an, dass die Redaktion von pflegen-online offenbar einfach die jeweiligen Arbeitgeber abgefragt hat (siehe Text zur AWO und Azurit-Hansa-Gruppe). Und die einzelnen Arbeitgeber haben natürlich Interesse, das eigene Gehaltsgefüge möglichst positiv darzustellen und die Vorteile zu betonen.
Das Ergebnis dieser arbeitgeberseitigen Auskünfte dann zusammen zu fassen und weiter zu verbreiten, zeugt nicht unbedingt von methodisch sorgfältiger journalistischer Arbeit.
Dazu fehlt ein wichtiger Referenztarif. Wenn es denn wirklich um Vergütungsvergleiche geht, dann sollte man folgendes Berücksichtigen:
Die Altenpflege ist mit mehr als 13.600 stationären Einrichtungen und noch mal so vielen ambulanten Diensten regelrecht zerklüftet. In der Branche konkurrieren öffentliche, kirchliche und gemeinnützige Arbeitgeber, kleine private Firmen, börsennotierte Konzerne und solche, hinter denen Hedgefonds stehen, miteinander. Die einen arbeiten gewinnorientiert, die anderen orientieren sich am Gemeinwohl, wieder andere sollen die öffentliche Daseinsvorsorge sicherstellen. Nach Tarifvertrag zahlen in der Regel nur die kommunalen und freigemeinnützigen Arbeitgeber. Die Tarifverträge *) der freigemeinnützigen liegen aber unter dem Niveau des öffentlichen Dienstes, der bei den kommunalen Trägern gilt. Für die Kirchen gelten wegen ihres Selbstbestimmungsrechtes eigene kirchliche Tarifverträge **). Viele private Unternehmen zahlen nur den Mindestlohn oder die Beschäftigten müssen frei verhandeln.
Quelle: ZEIT-ONLINE vom 16. Oktober 2018

*) Gemeint sind nicht Tarifverträge sondern Vergütungen der freigemeinnützigen Träger, denn
**) Kirchliche Regelungen sind keine Tarifverträge sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen. Und das hat auch nichts mit einem "Selbstbestimmungsrecht der Kirchen" zu tun, das sich so weder in der Verfassung noch in den Konkordatsvereinbarungen findet, sondern lediglich mit der "negativen Koalitionsfreiheit", die jedermann, also auch den Kirchen, zugestanden ist. 

Aber dann ins Detail:

Donnerstag, 25. Februar 2021

Die Mitarbeiterseite der AK meldet soeben: Antrag zur Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege gescheitert

 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas (Bundeskommission) hat heute dem Antrag zur Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege nicht zugestimmt. Eine Mehrheit für den Antrag scheiterte an der fehlenden Unterstützung der Dienstgebervertreter. 

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Wir bedauern die mangelnde Solidarität der Caritas-Dienstgeber. Ein allgemeinverbindlicher Tarif Altenpflege hätte für tausende zumeist bei privaten Anbietern beschäftigte Menschen ein Ende von Dumpinglöhnen bedeutet.
Die Caritas Mitarbeiterseite wollte, dass auch in der übrigen Branche gute Mindestbedingungen herrschen – dieses gesellschaftlich wichtige Projekt ist nun ausgerechnet an den Dienstgebern der Caritas gescheitert.
Die Caritas wirbt derzeit mit einer Kampagne für mehr Solidarität und für eine Aufwertung sozialer Berufe und Gesundheitsberufe. Mit ihrer Verweigerungshaltung hat die Dienstgeberseite den Ruf und die Glaubwürdigkeit der Caritas massiv beschädigt.“ 

[Quelle: Twitter akmas_caritas]

Auch die Arbeitgeberseite der Caritas hat sich inzwischen zum Thema geäußert:

Pressemitteilung Caritas-Dienstgeber vom 25.2.2021

In der Pressemitteilung verkünden die Arbeitgeber der Caritas darüber hinaus stolz von den auf dem 3. Weg zustandegekommenen Tariferhöhungen bei der Caritas:

„Mit dem heutigen Abschluss unserer Verhandlungen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas setzen wir unseren Kurs der zwischen Mitarbeiter- und Dienstgeberseite gemeinschaftlich vereinbarten guten Arbeitsbedingungen fort. Für die über 600.000 Beschäftigten in der Caritas steigen die Entgelte zum 01.04.2021 um 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro und zum 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent. In der Altenhilfe der Caritas steigen die Entgelte sogar bis zum 01.04.2022 im Durchschnitt um 8,5 Prozent. Dies liegt an neuen Zulagen, die für den gesamten Pflegebereich – also Alten- und Krankenhilfe – beschlossen wurden. Die Vergütung einer Pflegefachkraft bei der Caritas liegt daher ab 01.04.2021 bei fast 40.000 Euro pro Jahr (bzw. 3.300 Euro pro Monat) im Einstieg und steigt auf rund 50.000 Euro pro Jahr (bzw. 4.100 Euro pro Monat) in der letzten Erfahrungsstufe. Hinzu kommen (Zeit-)Zuschläge sowie die fast vollständig arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung..."

Dass diese mit Stolz verkündete eigene Leistung einer Tarifregelung sich im Wesentlichen dem Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes vom 25. Oktober 2020 verdankt, wird mit keinem Wort erwähnt!


Mittwoch, 12. Mai 2021

Ausgerechnet: Caritas fordert bessere Mindeststandards in der Pflege - wie man mit Schaufenstererklärungen vom eigenen Desaster ablenkt

berichtet katholisch.de
Dienstgeber und Dienstnehmer in der Caritas fordern zum Tag der Pflege die Sicherung von Mindeststandards bei der Entlohnung in der Pflege. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) mahnte am Mittwoch eine spürbare Aufwertung der Vergütungen an. Der Gesetzgeber stehe in der Verantwortung, eine flächendeckende Tarifbindung durchzusetzen. Die Dienstgeberseite betonte am selben Tag, dass es für die für die Branche eine "Absicherung nach unten" brauche.
Und auf dem Twitter-Account von Caritas Deutschland wird gefordert:
#Pflegereform muss noch in dieser Legislatur kommen: Versorgungsverträge nur mit Anbietern schließen, die tarifliche Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge und zusätzliche Urlaubstage bieten.

Wie dieses hehre Ziel nach der Blockade eines allgemein verbindlichen Tarifvertrages durch die Caritas-Arbeitgeberseite erreicht werden soll, bleibt allerdings ungewiss.
Der von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Entwurf ("ortsübliche Vergütung") überlässt die Vergütungsentwicklung völlig dem "Markt". Löhne steigen "ortsüblich" nur, wenn eine bessere Vergütung zur Personalgewinnung für die einzelnen Arbeitgeber dringend erforderlich ist. Da kann man dann auch auf Gewerkschaften oder eine Arbeitsrechtliche Kommission verzichten.

Die Dienstnehmerseite forderte den Gesetzgeber auf,
eine flächendeckende Tarifbindung in der Altenpflege durchzusetzen. Lediglich Mindestlöhne durch die Pflegekommission festlegen zu lassen, greife zu kurz. Der Personalbedarf in der Pflege sei weiterhin enorm und die Corona-Krise führe die Bedeutung und den Wert guter Pflege täglich vor Augen, betont ak.mas-Sprecher Thomas Rühl. "Die Politik muss die Erwartungen endlich erfüllen und die Altenpflege jetzt spürbar aufwerten. Das geht nur mit einer strikten Tarifbindung ohne Schlupflöcher, die Schluss macht mit Billiglöhnen!", so Rühl weiter. Die Personalnot werde zudem durch die großen Verdienstunterschiede zwischen Alten- und Krankenpflege noch verschärft. Diese Unterschiede müssten kurzfristig überwunden werden.
Der Ansatz ist richtig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - wie sie etwa die bpa anstrebt - eignen sich nicht dafür, als Grundlage allgemein verbindlicher Regelungen zu dienen. Da steht die in § 305 b normierte individuelle Vertragsfreiheit entgegen.

Der Sprecher der Dienstgeber, Norbert Altmann, sieht dagegen offenbar keinen umfassenden Änderungsbedarf. Er verweist im Bericht auf den jüngsten Tarifabschluss bei der Caritas, dort seien "ohne jegliche staatliche Einflussnahme" die Arbeitsbedingungen noch einmal gesteigert worden. Altmann unterschlägt dabei geflissentlich, dass sich die Caritas auf das (in der Regel zeitlich verzögerte) Abschreiben des Tarifabschlusses von ver.di im öffentlichen Dienst (TVöD - Kommunalbereich) beschränkt, soweit nicht diese Abschlüsse zu Lasten der Arbeitnehmer unterschritten werden. In der Pflege ist das z.B. bei in den unteren Vergütungsgruppen (P 5 / P 4) sowie im "Osten", zu dem auch Hamburg und Schleswig-Holstein gehören, auch noch mit Abstrichen der Fall:
Tabelle TVöD VKA Anlage E (Pflegedienst) gültig ab 1. März 2019 bis 29. Februar 2020 Stufe 1 bis Stufe 5:
Pflegehelfer P 6: 2.353,39 - 2.511,84 - 2.669,68 - 3.005,36 - 3.090,93 - 3.248,88 €
Pflegehelfer P 5: 2.258,01 - 2.474,64 - 2.538,06 - 2.643,35 - 2.722,35 - 2.907,93 €

Tabelle AVR Caritas Anlage 32 - Regionalkommissionen BW, BY, Mitte, Nord und NRW - gültig ab 1. Januar 2019
Pflegehelfer P 6: 2.353,39 - 2.511,84 - 2.669,68 - 3.005,36 - 3.090,93 - 3.248,88 €
Hilfskraft P 4: 2.259,16 - 2.422,26 - 2.459,79 €

Tabelle AVR Caritas Anlage 32 - Regionalkommissionen Ost - Tarifgebiet Ost - gültig ab gültig ab 1. Januar 2019
Pflegehelfer P 6: 2.170,89 - 2.857,71 - 3.003,74 €
Hilfskraft P 4: 2.110,96 - 2.004,75 - 2.164,99 - 2.198,54 €
Quelle jeweils: Entlohnung Caritas 2018 (bundesgesundheitsministerium.de)

Schon vorher hat Ulrike Kostka im Heft Mai 2021 der "Herder Korrespondenz" (Forum: "Zum Sündenbock taugt sie nicht - Die Caritas und der Streit um die Altenpflege") die Richtung vorgegeben. Allerdings wird die geschönte Darstellung von Kostka den Realitäten - leider - nicht gerecht.

Daher ein doch: die Caritas taugt zum Sündenbock - aus mehreren Gründen