berichtet katholisch.de Dienstgeber und Dienstnehmer in der Caritas fordern zum Tag der Pflege die Sicherung von Mindeststandards bei der Entlohnung in der Pflege. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) mahnte am Mittwoch eine spürbare Aufwertung der Vergütungen an. Der Gesetzgeber stehe in der Verantwortung, eine flächendeckende Tarifbindung durchzusetzen. Die Dienstgeberseite betonte am selben Tag, dass es für die für die Branche eine "Absicherung nach unten" brauche.
Und
auf dem Twitter-Account von Caritas Deutschland wird gefordert:
#Pflegereform muss noch in dieser Legislatur kommen: Versorgungsverträge nur mit Anbietern schließen, die tarifliche Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge und zusätzliche Urlaubstage bieten.
Wie dieses hehre Ziel nach der Blockade eines allgemein verbindlichen Tarifvertrages durch die Caritas-Arbeitgeberseite erreicht werden soll, bleibt allerdings ungewiss.
Der von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Entwurf ("ortsübliche Vergütung") überlässt die Vergütungsentwicklung völlig dem "Markt". Löhne steigen "ortsüblich" nur, wenn eine bessere Vergütung zur Personalgewinnung für die einzelnen Arbeitgeber dringend erforderlich ist. Da kann man dann auch auf Gewerkschaften oder eine Arbeitsrechtliche Kommission verzichten.
Die Dienstnehmerseite forderte den Gesetzgeber auf,
eine flächendeckende Tarifbindung in der Altenpflege durchzusetzen. Lediglich Mindestlöhne durch die Pflegekommission festlegen zu lassen, greife zu kurz. Der Personalbedarf in der Pflege sei weiterhin enorm und die Corona-Krise führe die Bedeutung und den Wert guter Pflege täglich vor Augen, betont ak.mas-Sprecher Thomas Rühl. "Die Politik muss die Erwartungen endlich erfüllen und die Altenpflege jetzt spürbar aufwerten. Das geht nur mit einer strikten Tarifbindung ohne Schlupflöcher, die Schluss macht mit Billiglöhnen!", so Rühl weiter. Die Personalnot werde zudem durch die großen Verdienstunterschiede zwischen Alten- und Krankenpflege noch verschärft. Diese Unterschiede müssten kurzfristig überwunden werden.
Der Ansatz ist richtig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - wie sie etwa die bpa anstrebt - eignen sich nicht dafür, als Grundlage allgemein verbindlicher Regelungen zu dienen. Da steht die in § 305 b normierte individuelle Vertragsfreiheit entgegen.
Der Sprecher der Dienstgeber, Norbert Altmann, sieht dagegen offenbar keinen umfassenden Änderungsbedarf. Er verweist im Bericht auf den
jüngsten Tarifabschluss bei der Caritas, dort seien
"ohne jegliche staatliche Einflussnahme" die Arbeitsbedingungen noch einmal gesteigert worden. Altmann unterschlägt dabei geflissentlich, dass sich die Caritas auf das (in der Regel zeitlich verzögerte) Abschreiben des Tarifabschlusses von ver.di im öffentlichen Dienst (TVöD - Kommunalbereich) beschränkt, soweit nicht diese Abschlüsse zu Lasten der Arbeitnehmer unterschritten werden. In der Pflege ist das z.B. bei in den unteren Vergütungsgruppen (P 5 / P 4) sowie im "Osten", zu dem auch Hamburg und Schleswig-Holstein gehören, auch noch mit Abstrichen der Fall:
Tabelle TVöD VKA Anlage E (Pflegedienst) gültig ab 1. März 2019 bis 29. Februar 2020 Stufe 1 bis Stufe 5:
Pflegehelfer P 6: 2.353,39 - 2.511,84 - 2.669,68 - 3.005,36 - 3.090,93 - 3.248,88 €
Pflegehelfer P 5: 2.258,01 - 2.474,64 - 2.538,06 - 2.643,35 - 2.722,35 - 2.907,93 €
Tabelle AVR Caritas Anlage 32 - Regionalkommissionen BW, BY, Mitte, Nord und NRW - gültig ab 1. Januar 2019
Pflegehelfer P 6: 2.353,39 - 2.511,84 - 2.669,68 - 3.005,36 - 3.090,93 - 3.248,88 €
Hilfskraft P 4: 2.259,16 - 2.422,26 - 2.459,79 €
Tabelle AVR Caritas Anlage 32 - Regionalkommissionen Ost - Tarifgebiet Ost - gültig ab gültig ab 1. Januar 2019
Pflegehelfer P 6: 2.170,89 - 2.857,71 - 3.003,74 €
Hilfskraft P 4: 2.110,96 - 2.004,75 - 2.164,99 - 2.198,54 €
Quelle jeweils:
Entlohnung Caritas 2018 (bundesgesundheitsministerium.de)
Schon vorher hat Ulrike Kostka im Heft Mai 2021 der "Herder Korrespondenz" (Forum: "Zum Sündenbock taugt sie nicht - Die Caritas und der Streit um die Altenpflege") die Richtung vorgegeben. Allerdings wird die geschönte Darstellung von Kostka den Realitäten - leider - nicht gerecht.
Daher ein doch: die Caritas taugt zum Sündenbock - aus mehreren Gründen