Mittwoch, 13. Februar 2019

Ver.di-Fachtagung Behindertenhilfe vom 12.-13.09.2019 in Weimar: dass nichts bleibt wie es war!

Thema der diesjährigen Fachtagung Behindertenhilfe "...dass nichts bleibt wie es war!" sind die Veränderungen in der Arbeitswelt der Behindertenhilfe im Zuge neuer gesetzlicher Regelungen
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  • Wie verändert sich die Arbeitswelt durch neue gesetzliche Regelungen? 
  • Was bedeutet dies für die Arbeitsbedingungen und insbesondere Arbeitszeiten? 
  • Welcher Gestaltungsbedarf entsteht für betriebliche Interessenvertretungen?

Dienstag, 12. Februar 2019

Personalmangel in der Pflege

berichtete die ZEIT am Sonntag, 10. Februar und führte dazu aus:
 
Mehr als die Hälfte der Pflegeheime haben offene Stellen
 
Laut einer Umfrage sind zahlreiche Stellen in der Pflege unbesetzt. Viele Heimbetreiber wollen durch Gehaltserhöhungen Personal anlocken – doch dafür fehle oft das Geld.
...
 
 
 
Dass das Geld - "dank" der Konkurrenz der unterschiedlichsten Wege und dem dadurch verursachten Kostenwettbewerb - fehlt, haben wir im Blog immer wieder beklagt. Ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag würde wenigstens die Refinanzierung angemessener (höherer) Löhne sicherstellen. Dazu müssten aber die kirchlichen Wohlfahrtsverbände bereit sein, den "Dritten Weg" zu verlassen.

Montag, 11. Februar 2019

KODA-Kompass Februar 2019 - oder: Wie man mit Halbwahrheiten die eigene Schlafmützigkeit kaschiert !

Im KODA-Kompass der Bayerischen Regional-KODA wird es auf Seite 4 großspurig verkündet:
 
OptiPrax tariflich geregelt
 
Im Bericht wird dann deutlich, dass seit 01.03.2018 (!) eine Vergütung zwischen 1.090,69 Euro bis 1.253,38 Euro für die "Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen" zu zahlen ist, was sich ab 01.03.2019 auf 1.140,69 Euro bis 1.303,38 Euro erhöht.
 
Das ist zwar nicht falsch - aber keine Regelung der Bayerischen Regional-KODA.

Fachtagung Inklusion am 12. Juni 2019 in Berlin

Die Forderungen und politischen Vorgaben nach Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen erzeugen Handlungsdruck für die Träger der Einrichtungen und die Beschäftigten in den jeweiligen Arbeitsbereichen. Die Fachkräfte sind aufgefordert, Teilhabe von allen Menschen zu ermöglichen, gesetzliche Vorgaben umzusetzen und politisch formulierte Anforderungen zu realisieren. Das Gelingen von Inklusion in Kitas, in der Jugendhilfe, in der schulischen Ganztagsbetreuung und in den Einrichtungen der Behindertenhilfe stellt besonders die Beschäftigten vor große Herausforderungen. Inklusion braucht gute Rahmenbedingungen, eine gute fianzielle Ausstattung und setzt vielfältige Bildungs- und Beteiligungsprozesse aller Beschäftigten voraus.

Beginn: 12.06.19 um 10:00 Uhr / Ende: 17:00 Uhr

Inhalte: 

Sonntag, 10. Februar 2019

Sonntagsnotizen: "Macht muss kontrolliert und geteilt werden"

so zitiert das DOMRADIO den Hamburger Erzbischof Heße zu Missbrauch, Finanzkrise und Flüchtlingsfrage
... KNA: "Der Missbrauch von Macht steckt in der DNA der Kirche", sagte kürzlich der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer. Stimmen Sie dem zu?

Heße: (zögert) Machtmissbrauch ist etwas, vor dem niemand gefeit ist. Im Evangelium steht der kluge Ratschlag Jesu: "Bei euch aber soll es nicht so sein." Es braucht Macht zur Ausübung von Leitung, aber sie muss kontrolliert und geteilt werden. Ich persönlich verstehe mich nicht als Bischof, der Entscheidungen im stillen Kämmerlein trifft, sondern im Diskurs mit anderen. Bei Finanzfragen etwa beziehe ich immer den kürzlich neu eingerichteten Wirtschaftsrat mit ein.
Quelle: Domradio

Wir meinen:
Das wichtigste Kapital der Kirche sind die eigenen Mitarbeiter*innen. Warum verweigert dann die Kirche einen professionellen Umgang mit diesen und deren professionellen Vertretern? Hat man Angst, die eigene Soziallehre umzusetzen? Geht es auch hier um Macht und Machterhalt?
Ver.di wäre zu einem partnerschaftlichen Umgang bereit. Es ist Zeit, auf die Angebote unserer ver.di einzugehen.

Donnerstag, 7. Februar 2019

"Was die Länder mit den Kita-Milliarden planen"

Bereits vor Wochen haben wir darauf hingewiesen:
 
Inzwischen greifen auch andere Medien den Missbrauch der Bundesmittel auf - die für mehr Qualität in den Kindertagesstätten bestimmt waren:
 
 
Wie die Länder das Geld einsetzen, können sie selbst entscheiden - Hauptsache, es kommt der Kinderbetreuung zu Gute. Die Finanzspritze kann also sowohl für längere Kita-Öffnungszeiten oder mehr Personal eingesetzt werden, als auch für eine Senkung der Kitabeiträge.
 
Rund 5,5 Milliarden Euro sollen durch das „Gute-Kita-Gesetz“ an die Bundesländer gehen. Eine Handelsblatt-Umfrage zeigt, was sie damit vorhaben.

Mittwoch, 6. Februar 2019

Kirchenartikel im Grundgesetz - 100 Jahre Weimarer Verfassung

Vor einhundert Jahren sind die Kirchenartikel der Weimarer Verfassung (WRV) in Kraft getreten, die heute noch über das Grundgesetz das Miteinander von Kirche und Staat regeln.
 
In Art. 137 WRV ist unter anderem geregelt:
 
(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
...
 
Gerade der dritte Absatz wird heute vielfach missverstanden. Er enthält drei Bestimmungen:
  1. Jede Religionsgesellschaft "ordnet und verwaltet"
  2. "ihre Angelegenheiten" selbständig
  3. "innerhalb der Schranken des für allge geltenden Gesetzes"
"Ordnen und verwalten" ist etwas weniger als heute unter dem umfassenderen Begriff "Selbstbestimmung" unterstellt wird.
Was heute jedem Verein zugestanden ist, war seinerzeit - gerade auch in Preußen ("Kulturkampf" unter Bismarck) - für die Kirchen höchst umstritten. Die Kirchen waren nämlich dem Staat eingegliedert, die Pastoren (bis hin zum "Reichsbischof") waren Staatsbeamte. Der Staat befand auch über die Einrichtung von Pfarreien und die Besoldung und Versorgung der "Kirchendiener" (Kleriker, Mesner ...), und das Vermögen der Kirchen wurde vom Staat verwaltet. 
 
"Ihre Angelegenheiten" bezieht sich auf die "eigenen Angelegenheiten".
Es gibt einen kirchlichen und einen staatlichen Rechtskreis. Beide Rechtskreise überschneiden sich.
Die eigenen Angelegenheiten betreffen nur die Angelegenheiten der Kirche selbst. Also das, was den Staat nichts angeht.
Sobald sich die Rechtskreise überschneiden - also sobald eine Regelung der Kirche auch in den staatlichen Gestaltungsraum eingreift und Geltung im staatlichen Rechtskreis beansprucht - handelt es sich um keine eigene Angelegenheit mehr.

"Was die Kirche kaputt macht"

Unter dieser Überschrift kommentiert heute die Süddeutsche Zeitung (print, S. 4) anlässlich der Finanzskandale in unserer Kirche und führt dazu aus:
Das System, das da in Eichstätt sichtbar wird, hat einen Namen: Klerikalismus. Ein Bund der Brüder wähnt sich unangreifbar. Er schottet sich ab, Eindringlinge sind Feinde, kritische Fragen Blasphemie. Der gleiche Klerikalismus macht den Machtmissbrauchsskandal in der katholischen Kirche möglich. ....
...
Der Klerikalismus ist ein weltweites Problem. Jeder Priester sollte es bekämpfen, wenn er sein will, was er sein soll: Diener Gottes und der Menschen. Und die Gläubigen sollten es sowieso. Klerikalismus würdigt sie herab - und macht ihre Kirche kaputt.
 
Wir möchten dem nur hinzufügen, dass nach unserer Ansicht der Klerikalismus auch ursächlich für den Machtmissbrauch im kirchlichen Arbeitsrecht ist (die Weigerung, sich mit Gewerkschaften zu vertragen, steht als "negative Koalitionsfreiheit jedermann und jedem Arbeitgeber zu, widerspricht aber den kirchlichen Sozialenzykliken und damit dem universal geltenden Kirchenrecht und dem päpstlichen Lehramt).

Dienstag, 5. Februar 2019

Nach Brief an Marx: Katholikenforum kritisiert Reformforderungen

Wir haben am Sonntag über den - u.a. bei katholisch.de abgedruckten - "offenen Brief" von bekannten Katholiken an Kardinal Marx berichtet.
 
Die Chronistenpflicht gebietet es, auch über die Reaktion zu informieren:
 
Es sei der Versuch, "die Missbrauchsfälle für eigene Ziele zu instrumentalisieren": Das Forum Deutscher Katholiken kritisiert den Brief mehrerer Theologen an Kardinal Marx scharf. Dabei beruft man sich auch auf Regensburgs Bischof Voderholzer.
 

Montag, 4. Februar 2019

Tagungen zum kirchlichen Arbeitsrecht

Das kirchliche Arbeitsrecht steht immer wieder im Licht der öffentlichen Medien
- Loyalitätspflichten
- eigenes Mitbestimmungsrecht
- Verweigerung von Tarifverträgen
- eigene Kirchengerichte und inzwischen auch noch
- ein kirchliches Datenschutzrecht
machen bisweilen heftige Schlagzeilen.


Tatsächlich wird das kirchliche Arbeitsrecht von den Gerichten sukzessive in Frage gestellt.

Wir möchten hier auf zwei Tagungen hinweisen, die sich mit den Folgen der aktuellen Entwicklung befassen. Besonders die Tagung in Bochum, an der mit Prof. Jens Schubert, dem Justitiar von ver.di, ein fachkundiger Praktiker und Wissenschaftler angekündigt ist, dürfte dem sonst üblichen "Schmoren im eigenen Topf" eine erfrischende Würzung verleihen.

Sonntag, 3. Februar 2019

Sonntagsnotizen: Offener Brief an Marx - Theologen fordern Reformen

unter dieser Überschrift berichtet katholisch.de über einen Brandbrief namhafter Theologen an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, der dann auch im Wortlaut dokumentiert wird.
In all dem Desaster um sexuellen Missbrauch und Finanzskandale wird fast zugedeckt, dass sich eine klerikale Machtstruktur auch in anderen Bereichen zeigt. Wir möchten daher einen Auszug aus dem Brandbrief zitieren:
Lieber Herr Kardinal Marx,

der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen durch katholische Kleriker und die Versuche im Verantwortungsbereich der Bischöfe, solche Taten zu vertuschen, haben viel Unheil in das Leben der Betroffenen gebracht und im weiten Umkreis den Glauben von katholischen Christen erschüttert.


Wir bitten Sie darum, in Rom freimütig den wichtigsten Ertrag der MHG-Studie zur Sprache zu bringen: Missbrauch in unserer Kirche hat auch systemische Gründe. Die Versuchung des Klerikalismus folgt dem Klerus wie ein Schatten. Die Aussicht auf Macht in Männerbünden zieht Menschen aus Risikogruppen an.


Die aktiven Katholiken in Deutschland tragen in ihrer großen Mehrheit die vormoderne Ordnung der Kirche nicht mehr mit. Sie ertragen sie nur noch. Und jedes Jahr sind es Zigtausende, die die Last abwerfen und austreten.
Wir appellieren deshalb an unsere Bischöfe: Vertrauen Sie dem Glaubenssinn Ihrer Gläubigen, und gewinnen Sie der Kirche Wahrhaftigkeit und Weite zurück, ohne die das Evangelium nicht atmen kann! Nehmen Sie Ihre geistliche Vollmacht für mutige Reformen in Anspruch: Binden Sie sich selbst durch echte Gewaltenteilung – das passt besser zur Demut Christi und in den Rahmen der für alle geltenden Gesetze.

Samstag, 2. Februar 2019

Ver.di-Tarifkommission Tarifvertrag Pflege: So nimmt verdi Arbeitgeber in die Pflicht

Viele Arbeitgeber, unterschiedliche Interessen – in der Altenpflege steht es mit den Arbeitsbedingungen nicht zum besten. Vor allem kommerzielle Pflegekonzerne verweigern Tarifverhandlungen. Warum es schwierig ist, einen bundesweiten Tarifvertrag durchzusetzen, erklärt ver.di-Vorstand Sylvia Bühler im Interview.

16 Euro Stundenlohn, 30 Urlaubstage im Jahr und gleiche Bezahlung in Ost und West – das sind einige Forderungen von ver.di für einen Tarifvertrag in der Pflege.