ist
von RADIO VATIKAN hier im Wortlaut publiziert worden. Sie enthält mehrere bedenkenswerte Aussagen. Wir möchten an dieser Stelle auf den letzten Absatz, den Schlußakkord, der Betrachung hinweisen:
...
Lasst uns im Licht und mit der Kraft des Heiligen Geistes an einer Kirche bauen, die auf der Liebe Gottes gegründet und ein Zeichen der Einheit ist, an einer missionarischen Kirche, die ihre Arme der Welt gegenüber öffnet, die das Wort verkündet, die sich von der Geschichte herausfordern lässt und die zum Sauerteig der Eintracht für die Menschheit wird.
Gehen wir gemeinsam, als ein Volk, alle Brüder und Schwestern, auf Gott zu und lieben wir einander.
(vatican news)
Dem Aufruf zur Einheit möchten wir uns insbesondere im Hinblick auf die merkwürdigen Sonderwege hinweisen, die manche nationale Kirchen bezüglich der Vermögensverwaltung und des anzuwendenden Arbeitsrechts beschreiten - und die mit der eigenen, kirchlichen Soziallehre nicht vereinbar sind.
Can. 1286 — Die Vermögensverwalter haben:
1° bei der Beschäftigung von Arbeitskräften auch das weltliche Arbeits- und Sozialrecht genauestens gemäß den von der Kirche überlieferten Grundsätzen (Anm.: also der kirchlichen Soziallehre mit dem durchgehend verankerten Gewrkschaftsprinzip und dem Bekenntnis zu Tarifverträgen in "Mater et Magistra) zu beachten;
2° denjenigen, die aufgrund eines Vertrages Arbeit leisten, einen gerechten und angemessenen Lohn zu zahlen, so daß sie in der Lage sind, für ihre und ihrer Angehörigen Bedürfnisse angemessen aufzukommen.
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