Dienstag, 26. April 2022

Gibt es das Schisma, vor dem zum 11. April 2022 insgesamt 74 Kardinäle und Bischöfe gewarnt haben, schon längst?

Diese Meinung soll jedenfalls der Freiburger Fundamentaltheologe Magnus Striet nach einer Meldung von katholisch.de vertreten:
Immer wieder ist von einem drohenden Schisma zu hören. Unverblümt spielen die Kritiker auf die schließlich zum Schisma führende Reformbewegung an, die Luther mit seiner heftigen Kritik an den Zuständen und der Theologie in der Kirche seiner Zeit übte. Sich sorgen, dass ein Schisma kommen könnte, müssen die Kritiker sich aber nicht. Es gibt das Schisma längst. Ob es institutionell vollzogen wird, ist eine nachrangige Frage. Die innere Distanz zu dem, was angeblich als verbindlich zu glauben vom Lehramt der römisch-katholischen Kirche vorgegeben wird, ist in vielen katholischen Milieus so ausgeprägt, dass hier auch nichts mehr zu kitten ist. Ob dieser Prozess im deutschsprachigen Raum nur intensiver vorangeschritten ist als in anderen kulturellen Kontexten, vermag ich nicht zu beurteilen. Es ist der Geschmack an der Freiheit, den längst auch viele Katholikinnen und Katholiken als evangeliumsgemäß kosten wollen, der die Distanz geschaffen hat.

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Die ständige Warnung vor einer Protestantisierung der Kirche signalisiert allerdings, dass es seit dem 16. Jahrhundert eine ausgeprägte Fixierung der römischen Behörden auf Entwicklungen nördlich der Alpen gibt. ...
Striet setzt sich dann insbesondere mit der kirchlichen Sexuallehre und der Gewissensfreiheit auseinander. Wir können und wollen uns nicht mit der gesamten Diskussionsmaterie aus dem "Synodalen Weg" in Deutschland befassen. Uns reicht die Feststellung, dass das kirchliche Arbeitsrecht historisch schwer belastete Wurzeln hat - und die deutsche katholische Kirche in einem bemerkenswerten Akt der Ökumene und entgegen der eigenen Soziallehre und dem universellen katholischen Kirchenrecht die Ideologie einer "Dienstgemeinschaft" übernommen hat. Wir haben das schon im Oktober 2013 ausführlich "aufgedröselt".
Es wäre - mit allem Respekt - schon einiges leichter, wenn man nicht diesen Ballast des "eigenen Arbeitsrechts" mit sich schleppen würde. Der "Dritte Weg" ist nach dem universellen Kirchenrecht nicht geboten - und weil das Kirchenrecht auf theologischer Grundlage aufbaut, auch theologisch nicht zu begründen. Er trennt die deutsche katholische Kirche aber von der Weltkirche. Und er nimmt damit das Menetekel vom Schisma vorweg.
Oder kann irgendwer wirklich theologisch begründen, warum diesseits der Oder und Neiße die Sozialenzyklika "Laborem exercens" nicht gelten soll, die jenseits der beiden Flüsse den Wandel in Polen und damit letztendlich das Ende des "Kalten Krieges" und die deutsche Wiedervereinigung eingeleitet und unterstützt hat?
Kann irgendwer wirklich theologisch begründen, warum in Mittenwald etwas als "unkatholisch" gelten soll, was jenseits der Grenze in Scharnitz, der Leutasch oder in Innsbruck - oder auch in Italien - selbstverständlich ist, dass sich nämlich die katholische Kirche der Kooperation mit den Gewerkschaften bedient, um arbeitsrechtliche Fragen wie die Arbeitsbedingungen und Vergütung der kirchlichen MitarbeiterInnen zu regeln?

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