Die ver.di-Mitglieder in der Behindertenhilfe, den Teilhabe- und Inklusionsdiensten sind zur Branchenkonferenz für die Behindertenhilfe in Vorbereitung auf die nächste Tarifrunde in 2022 herzlich eingeladen. Diese Tarifrunde betrifft die Arbeitnehmer*innen im Sozial- und Erziehungsdienst bei den Kommunen und in Betrieben, die den TVöD anwenden.! Wichtiger Hinweis !
Du erinnerst Dich? Im Frühjahr 2020 hat die Pandemie die Verhandlungen zwischen ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgebremst. In den letzten Monaten haben wir eifrig diskutiert, wie die bereits beschlossenen Forderungen weiterzuentwickeln sind und eine Umfrage durchgeführt. Am 17. Dezember beschließt nun die ver.di Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst die aktualisierten Forderungen. Auf der Konferenz wollen wir Dich informieren, was neu ist.
Wie geht’s weiter? Im Sommer haben wir gehofft, die Pandemie überstanden zu haben. Seit Herbst ist die Situation in vielen Betrieben der Behindertenhilfe wieder brisant, die Belastung ist hoch und gemeinsame Treffen und Aktionen sind nur unter erschwerten Bedingungen durchführbar. Auf der Konferenz wollen wir Dir den aktuellen Zeitplan für die Tarifrunde vorstellen.
Gemeinsam aktiv! Wir wollen uns sichtbar machen und unseren Forderungen mit Aktionen Nachdruck verleihen. Dafür planen wir Aktionstage und entwickeln Aktionsideen. Auf der Konferenz stellen wir Dir den aktuellen Stand vor und werden gemeinsam weitere Ideen sammeln. Denn wir brauchen eine große Durchsetzungskraft und da sind Eure Ideen gefragt.
Melde Dich für die Branchenkonferenz am Montag, 17. Januar 2022, bitte direkt hier bis spätestens 12. Januar 2022 an. Für die Videokonferenz nutzen wir den Anbieter WebEx, die Zugangsdaten erhältst Du 2-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Zu Beginn der Konferenz wird es eine technische Unterstützung geben. Solltet du keine Möglichkeit haben, per Videoschaltung teilzunehmen, kannst du dich auch telefonisch einwählen.
Auf dem Formular besteht auch die Möglichkeit, sich zur digitalen Branchenkonferenz Ganztags und Kita am 11.01.2022 anzumelden. Wir gehen davon aus, dass sich auch die ver.di Mitglieder aus den kirchlichen Einrichtungen, die den TVöD kommunal arbeitsvertraglich durch direkte oder indirekte Inbezugnahme vereinbart haben, dort anmelden können.
Eine direkte Bezugnahme findet sich in alten Arbeitsverträgen durch den Verweis auf den BAT, der bekanntlich durch den TVöD abgelöst wurde. Auch die unmittelbare Vereinbarung des TVöD VKA ist arbeitsvertraglich möglich, da es sich bei den kirchlichen Regelungen nur um "Allgemeine Geschäftsbedingungen" handelt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung i.V. mit §305 b BGB).
Eine indirekte Bezugnahme ist etwa im Bereich des Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen Erzdiözesen (ABD) durch die "Vergütungsautomatik" (§§ 12 ff, 20 a ABD) gegeben. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung des ABD schließt die Übernahme der Entgeltabschlüsse im TVöD mit ein. Eine Änderung zu Lasten der Arbeitnehmer wäre nach unserer Ansicht rechtswidrig. Ein Änderungsvorbehalt zu Lasten der Arbeitnehmer ist wohl unzulässig (§ 308 Nr. 4 BGB - "Wegfall der Geschäftsgrundlage").
Das bedeutet, dass sich auch kirchliche MitarbeiterInnen an der Forderungsdiskussion beteiligen können. Darüber hinaus ist eine Unterstützung zur Durchsetzung dieser Forderungen - dort wo es notwendig wäre - erwünscht und zulässig.
Ein guter und starker Abschluss im TVöD kommunal wirkt sich unmittelbar auf die MitarbeiterInnen im Bereich des ABD aus. Ein solcher Abschluss ist dann auch die Grundlage für die "Übernahmeverhandlungen" in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (AVR Caritas).
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