Sonntag, 12. Dezember 2021

Der EU-Mindestlohn kommt ...

titelt die FAZ und schreibt:
Der Vorstoß der Europäischen Kommission für die Einführung „fairer Mindestlöhne“ hat eine weitere Hürde genommen. Nach dem Europäischen Parlament hat sich am Montag auch der Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, hinter den Vorschlag gestellt. Die EU legt damit einheitliche Kriterien fest, nach denen die Mitgliedstaaten ihren Mindestlohn festlegen sollen. Dazu gehört die allgemeine Lohnentwicklung, die Entwicklung der Produktivität, aber auch die Kaufkraft der Mindestlöhne mit Blick auf die Lebenshaltungskosten.
Quelle: FAZ

Wer erinnert sich noch an die "SINN-"losen Panikmeldungen eines neoliberalen Wirtschaftsideologen, der vor einigen Jahren im Kontext mit der Mindestlohndebatte den Verlust von tausenden von Arbeitsplätzen und massenhafte Insolvenzen "menetekelt" hatte? Nichts davon ist eingetreten. Ganz im Gegenteil: die Wirtschaft wurde durch gestiegene Nachfragen gestärkt - und gleichzeitig wurden die Sozialkassen entlastet.

Nach Jahren der Debatte hat die neue Koalition in Berlin schon einen Mindestlohn von 12 Euro verabredet. Das wird jetzt auch für die Caritas spannend. Denn gerade die untersten Tabellenlöhne der AVR Caritas (P 4, P 5) kratzen an der neuen Mindestlohngrenze herum.

Und es wird noch einmal spannend:
Die sicher nicht gewerkschaftsnahe FAZ schreibt auch:
Größere Auswirkungen – auch für Deutschland – dürfte ... am Ende der zweite Aspekte des neuen Gesetzes haben: die Vorgaben, dass für mindestens 70 Prozent der Beschäftigten in den Staaten Tarifverträge gelten sollen. Die Kommission hatte das vorgeschlagen, weil in den Staaten mit hoher Tarifbindung höhere Löhne gezahlt werden. Erreichen die Staaten diese Schwelle nicht, müssen sie der Kommission einen Aktionsplan dafür vorlegen, wie sie das ändern wollen. In Deutschland beträgt der Anteil momentan nur 50 Prozent.
...
Das Parlament will die Staaten auf eine Tariflohnbindung von 80 Prozent verpflichten. Die Schwelle übertreffen nur wenige Staaten: Österreich, Frankreich, Italien, Belgien, Finnland, Dänemark und Schweden.
Der niedrige Anteil von tarifvertraglichen Löhnen in Deutschland ist auch den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden zu verdanken. Denn die beiden - nach dem Staat zweitgrößten - Arbeitgeberkonzerne der Republik verweigern (mit wenigen Ausnahmen) den Abschluss von Tarifverträgen. Deren Regelungen aus dem "Dritten Weg" sind keine Tarifverträge - sondern nur "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Nichts anderes also als das "Kleingedruckte beim Staubsaugerkauf" - etwas, das viele andere "weltliche" Arbeitgeber auch beanspruchen.
Die EU-Initiative würde also zwangsläufig das Ende der kirchlich beanspruchten Freiheit zum Lohndumping nach sich ziehen.

Vielleicht gelingt es ja der EU, die deutsche katholische Kirche noch "katholisch zu machen" - zumindest was die Einhaltung der eigenen Soziallehre betrifft.

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