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Freitag, 26. Juli 2024

St. Josef Klinikum in Schweinfurt - Fusion gescheitert, Schließung beschlossen

"Höchste fachliche Kompetenz gepaart mit menschlicher Zuwendung" - so wird im Internetauftritt des Schweinfurter Klinikums St. Josef geworben. Auf einer anderen Selbstdarstellung heißt es:
Das Krankenhaus St. Josef verbindet moderne und zukunftsorientierte Medizin mit traditionellen, christlichen Werten. Von seiner Einweihung im Jahr 1931 bis heute hat es sich als einziges konfessionelles Krankenhaus der Region zu einem modernen Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung gewandelt.
Seine ... Mitarbeiter versorgen und behandeln jährlich rund 13.400 stationäre und rund 20.000 ambulante Patient/innen - sowohl in den Haupt- als auch in den Belegabteilungen. Die Kooperationspartner unseres medizinischen Kompetenznetzwerkes ergänzen unser Leistungsangebot. Wir bieten unseren Patient/innen neben einer kompetenten und qualifizierten medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Betreuung eine Atmosphäre der Wertschätzung und des Vertrauens. Auch der Nachwuchs liegt uns am Herzen. In unserer Berufsfachschule für Pflege werden die Schüler/innen nach dem Modell der “Generalistischen Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt” ausgebildet. Daneben verfügen die Fachabteilungen Zentrale Notaufnahme, Innere Medizin, Chirurgie, Geriatrie und Palliativmedizin über die Weiterbildungsermächtigungen zur Ausbildung von Fachärzten.
Ein durch und durch solides kirchliches Krankenhaus - möchte man meinen. Trotzdem haben wir bereits Ende November letzten Jahres von Problemen beim Krankenhaus berichtet.
Die "Kongregation der Schwestern des Erlösers" aus Würzburg sieht sich nicht imstande, ihr Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt weiterzuführen. Der Orden schlägt der Stadt vor, dass die Klinik künftig vom Leopoldina-Krankenhaus betrieben werden soll.
Wir hatten seinerzeit keine Einwände gegen einen solchen Trägerwechsel. Der ist vielfach der einzige gangbare Weg, wenn kirchliche Eigentümer ihre Einrichtungen mit mehr wirtschaftlich betreiben können. In einem solchen Fall müsste ohnehin das Betriebsverfassungsrecht angewendet werden. Denn von dessen Geltung sind nur die Kirche und ihre caritativ, also selbstlos tätigen Einrichungen, befreit. Und wenn eine Einrichtung schon aus wirtschaftlichen Gründen abgegeben oder geschlossen werden soll, dann belegt das doch geradezu, dass diese Einrichtung eben nicht selbstlos sondern nach wirtschaftlichen Kriterien betrieben wird.

Wir hatten aber auch auf die Probleme im Mitarbeitervertretungsrecht bei einem solchen Trägerwechsel zwischen kirchlichen und weltlichen Trägern hingewiesen.
Deutlich weniger Probleme gäbe es, wenn das Betriebsverfassungsrecht umfassend und unbezweifelbar auch für die kirchlichen Einrichtungen gelten würde.
Am Dienstag dieser Woche wurde es nun bestätigt: nach fast 100 Jahren steht die Kinik "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" - wie es heißt - nun tatsächlich "vor dem Aus" - knapp 800 Mitarbeitende sind betroffen. Träger des St. Josef Krankenhauses ist die in Würzburg ansässige Kongregation der Schwestern des Erlösers. Daher wurde das Krankenhaus mit der Begründung, caritativ - also selbstlos und ohne Gewinnerzielung - betrieben zu werden, dem von der Kirche beanspruchten "Sonderweg im Arbeitsrecht" unterworfen.
Diese Sonderweg bedeutet unter anderem:
- weniger Mitbestimmungsrechte beim Betrieb der Einrichtung
- weniger Mitbestimmungsrechte bei der Schließung von Einrichtungen (Geltung von Mitarbeitervertretungsordnung / MAVO statt Betriebsverfassungsrecht)
- keine partnerschaftliche Problemlösung mit Gewerkschaften ("Dritter Weg" statt Tarifpartnerschaft, keine geregelte Rückbindung der Mitarbeitervertretung mit einer zuständigen Gewerkschaft)
Noch vor einigen Stunden hat ein Privatmann - nach Bekanntwerden der Schließung - eine Petition zum Erhalt des Krankenhauses gestartet. Dass eine solche Petition nichts mehr nützt, müssen wir leider eingestehen.
Was aber helfen würde, wäre, wenn die kirchlichen Einrichtungen durch das "für alle geltende Gesetz" ausnahmslos auch dem weltlichen Arbeitsrecht unterliegen würden. Hinsichtlich der Ausnahme vom Betriebsverfassungsrecht kann das der Bundesgesetzgeber mit einer einfachen gesetzlichen Änderung regeln. Und damit auch die Mitarbeitenden in den Einrichtungen der "juristischen Personen des öffentlichen Rechts" nicht benachteiligt werden, kann jedes Landesparlament das Personalvertretungsgesetz des jeweiligen Landes ändern. Warum auch sollen kirchliche Mitarbeitende in einem Ordenskrankenhaus oder einer kirchlichen KiTA weniger Rechte haben als die Mitarbeitenden einer kommunalen Klinik oder einer kommunalen Kita ?

Schweinfurt zeigt mal wieder: Wir brauchen Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte.



Weitere Links zum Klinikum Schweinfurt:
BILD-Zeitung: Pleite! Aus für Schweinfurter Krankenhaus St. Josef
Die Schwestern hatten bereits im Oktober vergangenen Jahres ihren Rückzug aus wirtschaftlichen Gründen erklärt.
„Das Vermögen der Kongregation haben die Schwestern gemeinsam in ihrer früheren Tätigkeit in der Pflege erarbeitet“ .... „Das Geld, das jetzt übrig ist, können wir nicht verspielen, das brauchen die Schwestern für ihre eigene Pflege.“
Frage: Wer hat das Vermögen erarbeitet - die Schwestern oder die Mitarbeitenden?

InFranken.de: Nach 93 Jahren: Krankenhaus in Franken schließt - "Trauer und Schmerz"
RadioPrimaton: Gesundheitsministerium kann St. Josef Krankenhaus nicht retten!
TVMainfranken.de: Übernahmegespräche gescheitert – St. Josef Krankenhaus in Schweinfurt muss wohl schließen

Sonntag, 10. Juli 2016

Medienrückblick: Dominikus kündigt Beschäftigte

Keinerlei Erwähung in den einschlägigen Arbeitnehmer- und Mitarbeiterforen fand folgender Vorgang, über den Ver.di per Pressemitteilung informiert hat:

Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und KirchenDominikus Krankenhaus (Caritas)
27.06.2016 „Vorne beten, hinten treten“ – ver.di kritisiert Kündigung von  über 80 Beschäftigten bei der Dominikus Service GmbH.
 Das katholische Dominikus Krankenhaus (Caritas) in Berlin löst seine Tochterfirma die Dominikus Service GmbH (DSG) auf und entlässt über 80 Beschäftige zum Ende des Jahres. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben haben die Beschäftigten der DSG erhalten.In der DSG sind die Bereiche Küche/Cafeteria, Logistik, Reinigung, Hauswirtschaft und Bettenaufbereitung ausgelagert. Die Tätigkeiten sollen zukünftig von der Firma Klüh erbracht werden. Die Geschäftsführung begründet ihre Maßnahme, mit Einsparpotentialen durch die Vergabe an Klüh. Bereits jetzt wird in diesem Bereich des Krankenhauses nicht nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR Caritas) bezahlt, sondern nur nach den branchenüblichen Löhnen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele KollegInnen die Frage, wie das Dominikus Krankenhaus noch weiter Geld einsparen will. In einer Mitarbeiterversammlung wurde bereits angekündigt, dass dies zum Teil durch die Reduzierung von Personal geschehen soll. 
„Wir sehen die Entwicklungen im Dominikus Krankenhaus mit großer Sorge“ erklärt ver.di Gewerkschaftssekretär Kalle Kunkel. „Hier soll gespart werden, indem man langjährige Beschäftigte, die ohnehin schon am schlechtesten verdienen, ihrer Existenzgrundlage beraubt. Dies steht mit den christlichen Werten des Krankenhauses in eklatantem Widerspruch. Dass Kostenreduzierung durch Personaleinsparungen etwa bei der Reinigung erzielt werden soll, ist in einem Krankenhaus unverantwortlich.“ so Kunkel weiter.  

Presse zum Thema:
rbb-online: Kündigungen am Berliner Dominikus-Krankenhaus geplant 27.06.16
Junge Welt: Caritas hat schon Tarifflucht begangen 29.6.2016



Freitag, 6. November 2015

Resolution: "Wir alle sind das Krankenhaus" - Gesundheit ist keine Ware und Krankenhäuser sind keine Fabriken.

ver.di Krankenhaustagung Leipzig 6.11.2015 - die Teilnehmer/-innen der bundesweiten ver.di-Krankenhaustagung 2015 fordern alle Träger der Kliniken auf, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen abzustellen.

Resolution „Wir alle sind das Krankenhaus!“


Zur Sicherheit der Patienten und zum Schutz der Beschäftigten den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen im Krankenhaus beenden

Wir, die 250 Mitglieder von Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf der bundesweiten ver.di-Krankenhaustagung 2015 fordern alle Träger der Kliniken auf, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen abzustellen. Von der Bundesregierung erwarten wir wirksame gesetzliche Regelungen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren.

Donnerstag, 23. November 2023

St. Elisabeth Krankenhaus in Lahnstein meldet Insolvenz an

damit setzen wir unsere Reihe zum Thema fort. Zuletzt haben wir am Dienstag unter der Überschrift "Trägerwechsel und Fusionen" über einen Randaspekt der Finanzmisere berichtet, der wir auch auf der Seite "Krankenhäuser" immer wieder begegnen. Tatsächlich bricht die Krankenhauslandschaft der Caritas ein.
Nun also steht die nächste Klinik der Caritas vor der Inolsvenz - wie der SWR berichtet:
Das Lahnsteiner St. Elisabeth Krankenhaus hat nach Auskunft des Amtsgerichts Koblenz Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Es ist das Ziel, die Klinik zu retten.

Die Klinik gehört zum Elisabeth-Vinzenz-Verbund (EVV), einem der bundesweit größten katholischen Träger von Krankenhäusern - mit Sitz in Berlin. Nach Angaben einer Sprecherin sind die Mitarbeitenden am Dienstagvormittag über die Insolvenz informiert worden. ... Die Klinik hat den Angaben zufolge mehr als 300 Mitarbeitende und versorgt (Anm. mit 161 Betten und 20 Tagesklinik-Plätzen) etwa 6.000 Patienten pro Jahr. Bundesweit betreibt der EVV 13 Krankenhäuser und hat knapp 10.000 Mitarbeiter.
Wir meinen: jede neue Insolvenz bestätigt, dass auch caritative Einrichtungen nicht selbstlos tätig sondern den "Gesetzen des Marktes" unterworfen sind. Warum dann nicht gleich die normalen Regeln des Marktes - auch zum Schutz der Beschäftigten - zur Anwendung bringen? Oder schießt der örtlich zuständige Bischof von Limburg bzw. der für den Sitz des EVV in Berlin zuständige Bischof etwas zu, um einen - nach Grundordnung verbotenen - Sanierungstarifvertrag zwischen dem EVV und den zuständigen Gewerkschaften auszugleichen?


Weitere Informationen:
BEN-Kurier: St. Elisabeth Krankenhaus in Lahnstein ist insolvent
kma online: Krankenhaus Lahnstein muss ins Schutzschirmverfahren
MARBURGER BUND NRW: St. Elisabeth Krankenhaus in Lahnstein ist insolvent
Rhein-Lahn-Zeitung: Nach Krankenhaus-Insolvenz: Betroffenheit in Lahnstein ist groß

Montag, 14. März 2016

Kommunal -> diakonisch -> ökonomisch

Wie mit dem Vorwand des "Kirchlichen Sonderrechts" versucht wird, Mitbestimmungsrechte abzuschalten:


Letzte Woche erreichte uns die Nachricht, dass die „kreuznacher diakonie“ den Betriebsrat des
ehemals städtischen Krankenhauses für „abgesetzt“ erklärt hat *).
Durch Mehrheitsbeschluss des Neunkircher Stadtrats war die Neunkircher Klinik vor wenigen Monaten an die „kreuznacher diakonie“ verkauft worden. (Siehe untenstehende Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di). Im Krankenhaus Neunkirchen werden nicht nur die Symbole der Stadt Neunkirchen entfernt. Der Betriebsrat wurde für nicht mehr existent erklärt. Das Emailkonto wurde abgeschaltet und die freigestellten Betriebsräte wieder in der Pflege eingesetzt.

Als erstes wird nun die Mitbestimmung angegriffen. Was soll dann folgen?

Wir denken, das geht alle an.

Sonntag, 10. November 2019

Die Verstoßenen der Dienstgemeinschaft: Malteser und Marienhaus-Holding geben kirchliche Krankenhäuser auf

Die Malteser wollen sechs ihrer Akutkrankenhäuser in Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen abgeben. Davon betroffen ist auch die einzige katholische Klinik im Bistum Görlitz. Dessen Bischof reagierte bestürzt auf die Pläne.

berichtete "katholisch.de" und führte am Freitag vor acht Tagen weiter aus:

Die Malteser Deutschland gGmbH kündigte am Donnerstag in Köln an, sechs ihrer acht Akutkrankenhäuser einschließlich zugehöriger Versorgungseinrichtungen wie Apotheken aus wirtschaftlichen Gründen abzugeben. Ziel sei es, Gespräche mit potenziellen neuen Eigentümern im ersten Quartal 2020 für die Häuser im Rheinland und in Sachsen abzuschließen.

Standorte in Nordrhein-Westfalen und Sachsen betroffen

Donnerstag, 6. Oktober 2016

Montag, 21. März 2022

Mitarbeitervertretung und Leitende Mitarbeitende von Pius-Hospital Oldenburg fordern in einem "offenen Brief" die Wiedereinsetzung des Verwaltungsrats

Der Offene Brief (den auch der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung unterzeichnet haben soll) wirft Weihbischof Theising vor, mit "Machtanspruch und Dogmatismus" den Erhalt der katholischen Trägerschaft des Pius-Hospitals dem Wohl der Patienten zu opfern. "Dieses gefährdet unsere Zukunft ohne Rücksicht oder christliche Empathie", heißt es in dem Schreiben. Es gebe zudem einen Interessenskonflikt, wenn sowohl Verwaltungsrat als auch Stiftungsaufsicht vom Offizialat besetzt würden. Der Stifterwille werde für machtpolitische Zwecke missbraucht.
berichtet Kirche und Leben (KL)

Das Pius-Hospital Oldenburg ist ein Akut-Krankenhaus in der Stadt Oldenburg in Niedersachsen. Zusammen mit dem Evangelischen Krankenhaus, Klinikum Oldenburg und der Karl-Jaspers-Klinik bildet es den Medizinischen Campus der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
Seit Juli 2021 fanden Gespräche mit dem nahgelegenen Evangelischen Krankenhaus bezüglich einer Fusion statt. Durch den Zusammenschluss beider Häuser würde das größte konfessionelle Krankenhaus in Niedersachsen entstehen. Da dies nicht mit der Stiftungssatzung des Pius-Hospitals vereinbart werden könne, wurden die Verwaltungsratsmitglieder durch das Offizialat in Vechta Anfang März 2022 deshalb von ihren Aufgaben entbunden. An der Spitze des neuen Verwaltungsrats steht der Weihbischof Wilfried Theising.(Wikipedia).
Es ist nach eigenen Angaben das größte katholische Krankenhaus im Nordwesten Deutschlands. Zum Hospital gehören 13 Kliniken, darunter sechs Universitätskliniken. Fast 1.500 Arbeitnehmer kümmern sich jährlich um etwa 61.500 Patientinnen und Patienten.

Man kann jetzt natürlich gespannt sein, welche Regelungen etwa beim Datenschutz oder beim Mitarbeitervertretungsrecht gelten würden, wenn katholische und evangelische Einrichtungen fusionieren.
  • Gilt katholisches oder evangelisches Datenschutzrecht, oder kommt was eigenes ("evangolisch" oder "kathelisch")?
  • Gibt es ein Rest- oder Übergangsmandat für die bisher getrennten Mitarbeitervertretungen und dann eine gemeinsame neu gewählte Personalvertretung?
  • Gilt jeweils örtlich das MVG für die ursprünglich protestantische und MAVO für die urspünglich katholische Einrichtung weiter?
  • Wie schaut das mit den katholischen Loyalitätsanforderungen aus?
  • Wiederheirat nach Scheidung oder der Austritt aus der katholischen Kirche führt für die ArbeitnehmerInnen der ehemals katholischen Gebäude zwangsläufig zur Kündigung, ist bei einem Einsatz in den ehemals evangelischen Bauteilen aber problemlos?
  • Oder wird da auf das Bekenntnis der jeweiligen MitarbeiterInnen selbst abgehoben? Die katholischen ArbeitnehmerInnen dürfen also unter dem Damoklesschwert der Kündigung die protestantischen KollegInnen in der Einrichtung nicht heiraten, wenn diese geschieden sind - für die evangelischen PartnerInnen wäre das aber alles problemlos? Und was gilt dann für Muslime oder Angehörige einer anderen bzw. keiner Religionsgemeinschaft?
Kein Wunder, dass sich staatliche Behörden und Gerichte schwer tun, in dem undurchdringlichen Urwald unterschiedlichster selbst gebastelter Regelungen (auf katholischer Seite zusätzlich mit einem eigenen Datenschutzrecht der Orden) noch halbwegs Ordnung und Sinn zu entdecken. Der Blog "Artikel 91" schreibt dann auch:
Laut einem Sprecher der nordrhein-westfälischen Aufsicht sei es sowohl beim Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland sowie bei der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland (NAK) »fraglich, ob das eigene Datenschutzrecht die Anforderungen des Art. 91 (1) DS-GVO« erfüllt. Im äußersten Fall könnte das dazu führen, dass die betroffenen Gemeinschaften die DSGVO anwenden müssen und ihre eigenen Aufsichten keine Rechtsgrundlage haben. Inwiefern das mit dem grundgesetzlich (und europarechtlich) verbürgten Selbstverwaltungsrecht der Kirchen vereinbar wäre, ist noch nicht abzusehen.
Aber wie schon mehrfach betont: die Erde ist keine Scheibe. Und was das überbeanspruchte kirchliche Selbstverwaltungsrecht betrifft: das gilt (unter dem "Schrankenvorbehalt") nur für die originär eigenen Angelegenheiten, und zudem fehlt den Kirchen die Rechtsetzungsbefugnis für Personen, die den Kirchen nicht angehören.
Wieso dann für die persönlichen Daten der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der jeweiligen Kirche gar nicht erst angehören, kircheneigene Regelungen gelten sollen, hat uns noch niemand schlüssig begründen können. Die ausschweifenden Ausführungen von kirchentreuen Arbeitsrechtsprofessoren vermögen Verfassungsrechtler jedenfalls nicht zu überzeugen. Aber das war ja mit dem angeblichen Streikverbot schon so.
Die beste und einzig zielführende Regelung ist (nicht nur) in solchen Situationen die unveränderte Anwendung des staatlichen Rechts.

Dienstag, 21. November 2023

Trägerwechsel und Fusionen

Gestern haben wir vom Klinikum Weimar berichtet, das aus der Fusion eines diakonischen und eines kommunalen Krankenhauses hervor gegangen ist. Solche trägerübergreifenden Fusionen finden immer wieder statt. Es ist ein zunehmendes "Träger wechsel Dich-Spielchen" zu beobachten - egal ob Altenheim oder Klinik, Kindertagesstätte oder Schule; und dieser Trägerwechsel soll sonst drohende Schließungen verhindern.
Unter der Übreschrift "Kommunal -> diakonisch -> ökonomisch" oder auch "Katholisch - evangelisch - ökumenisch - ökonomisch" haben wir mehrfach davon berichtet, dass ein "Eigentümerwechsel" stattfindet, der dann auch Auswirkungen auf die Mitbestimmungsrechte haben soll. Ein typisches Beispiel ist das Alfred-Krupp-Krankenhaus, über das wir gestern auch kurz berichtet haben.

Während vor Jahren der Trend "unter den Schutzmantel der Kirchen" präferiert wurde - eindeutig um die geringeren Mitbestimmungsrechte in kirchlichen Einrichtungen zu Lasten der Arbeitnehmer zu nutzen - scheint sich nun eine "Umkehr der Bewegung" anzudeuten. Viele, gerade kleinere Einrichtungen tendieren nun dazu, in öffentliche Hände zu wechseln. Ein Beispiel ist das St. Josef Krankenhaus in Schweinfurt. Der BR berichtet über entsprechende Überlegungen:
Übernahme soll St. Josef Krankenhaus in Schweinfurt retten
Die "Kongregation der Schwestern des Erlösers" aus Würzburg sieht sich nicht imstande, ihr Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt weiterzuführen. Der Orden schlägt der Stadt vor, dass die Klinik künftig vom Leopoldina-Krankenhaus betrieben werden soll.
Über die Auswirkungen für die Beschäftigten lässt sich derzeit freilich noch nicht viel mitteilen. Eines aber ist klar: der Wechsel zwischen Trägern verschiedener Coleur, zwischen katholisch, evangelisch und öffentlichen Trägern, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Das merkt man, wenn man sich fragt, ob ein Rest- oder Übergangsmandat für MAV, Betriebs- oder Personalrat besteht.

Edit: vgl. dazu Urteil Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg vom 29. Juni 2022, Az.: 2 MV 17/22 - im Internet hier und hier wiedergegeben.
Das Urteil gründet auf dem Eigentum an Geschäftsanteilen. Das ist kritikwürdig, denn die bloße Übernahme von Geschäfts- oder Aktienanteilen führt nicht dazu, dass etwa ein nun in Kircheneigentum stehendes Automobilwerk künftig dem kircheneigenen Arbeitsrecht unterliegt.

Wir haben (unter Bezug auf die EU-Richtlinie 2001/23/EG) mehrfach darauf hingewiesen, dass es Übergangsregelungen geben muß. Aber kein katholischer Bischof kann entsprechende Regelungen für ein Nachbarbistum erlassen - geschweige denn für eine evangelisch/diakonische oder kommunale Einrichtung. Und keine Landeskirche kann Regelungen für Einrichtungen der Caritas oder Kommunen normieren. Lediglich der Staat hat mit seinen "für alle geltenden Gesetzen" eine entsprechende Möglichkeit. Die vorgenannte EU-Richtlinie würde ihn auch zur Rechtsetzung verpflichten, was der Staat aber unterlassen hat. Droht da etwa ein europarechtliches "Vertragsverletzungsverfahren"?
Am einfachsten wäre es aber sicher, das weltliche Arbeitsrecht insgesamt auch auf die (angeblich caritativ tätigen) Einrichtungen der Kirchen auszudehnen.

Dienstag, 10. März 2020

Heute schreibt die Berliner Junge Welt zum Krankenhaus Lebach:

Gesundheitsversorgung
Kleine Kliniken am Ende
Caritas-Krankenhaus im saarländischen Lebach soll im Juli schließen


Noch 2019 sollte ein neues Bettenhaus gebaut werden. Aber seit Freitag steht fest: Das Lebacher Caritas-Krankenhaus, das zur Cusanus-Trägergesellschaft Trier (CTT) gehört, soll zum 1. Juli geschlossen werden. Erst gut eine Woche zuvor bestätigte die Marienhaus GmbH die Schließung des Krankenhauses in Ottweiler im Jahr 2021. Zuletzt schlossen die Marienhauskliniken bereits die Standorte in Dillingen (2019) und in Wadern (2017). 2011 legte die Gesellschaft zwei Marienhauskliniken in Neunkirchen zusammen. 2009 schloss das St.-Michael-Krankenhaus in Völklingen und 2006 das Rotes-Kreuz-Krankenhaus in Saarbrücken.

Donnerstag, 18. März 2021

Und wieder: Caritas Krankenhaus schließt, Dienstgemeinschaft fürstbischöflich beendet

Heute wurde die Öffentlichkeit überrascht. Schon wieder schließt ein Krankenhaus. Das „Kloster“ in Dudweiler macht bis 2025 zu. Die Caritas-Trägergesellschaft Saarbrücken (cts), zu der die das Krankenhaus St. Josef gehört, will Betten und Personal zu ihrem Standort auf den Rastpfuhl verlagern und damit größtes Krankenhaus in Saarbrücken werden.

Freitag, 22. Juli 2022

Bundesarbeitsgericht legt eine Frage des deutschen kirchlichen Arbeitsrechts dem EuGH vor - Kirchenaustritt als Hindernis für die Beschäftigung als Hebamme in einer katholischen Klinik?

Pressemitteilung des BAG vom 21.7.2022:  

"Das Bundesarbeitsgericht ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Auslegung des Unionsrechts zur Frage, ob ein der katholischen Kirche zugeordnetes Krankenhaus eine Arbeitnehmerin allein deshalb als ungeeignet für eine Tätigkeit ansehen darf, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, auch wenn es von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören.

Mittwoch, 27. Mai 2015

TV-Tipp heute - und nicht vergessen: morgen Frankfurt

 
 
Heute Mittwoch 27. Mai 2015 21:45 Uhr ist der ver.di Nachtdienst-Check im ARD-Magazin plusminus unter dem Titel „Risiko Krankenhaus.“

http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/wdr/krankenhaus-steueroase-koerperscanner-banken-100.html

„Neue Studien zeigen, wie gefährlich es am Wochenende im Krankenhaus ist. Insider schildern in "Plusminus", wie Unterbesetzungen immer wieder zu riskanten Situationen führen. Doch auch unter der Woche kommt es zunehmend zu Problemen.“

Plusminus will in Ergänzung zur Sendung auf seinen Internetseiten erstmals Daten aus dem Nachtdienstcheck differenziert nach Trägern und Ländern veröffentlichen.

Wir bitten auch an dieser Stelle, sich am 24.6. vor den Krankenhäusern an der Aktion 162.000 zu beteiligen, auch wenn man nicht im Krankenhaus arbeitet, Patient wird man immer mal.

 

 

Morgen Großkampftag in Frankfurt

Am Donnerstag ruft Verdi zu einer Großdemonstration in Frankfurt auf, die Gewerkschaft erwartet mehr als 12 000 Teilnehmer. Mit der Großdemo wollen wir den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen, zu verhandeln. Vor der Demo findet ab 10.30 Uhr eine Kundgebung auf dem Paulsplatz und auf dem Römerberg statt. Hauptredner ist der Verdi-Bundesvorsitzende Frank Bsirske. Ab 11.45 Uhr zieht die Demo dann durch die Frankfurter Innenstadt.

 

Donnerstag, 11. August 2016

Caritas-Krankenhaus behindert gewerkschaftliche Betätigung

Dominikus Krankenhaus gegen Grundgesetz – Caritas-Krankenhaus behindert gewerkschaftliche Betätigung 
In der Auseinandersetzung um die Schließung der Dominikus Servicegesellschaft (DSG) behindert die Geschäftsleitung des Dominikus Krankenhauses die gewerkschaftliche Betätigung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
In einem offiziellen Schreiben an die Beschäftigten wird diesen von der Geschäftsführung Frau van Schewick verboten „ohne Zustimmung der Geschäftsführung“, Flugblätter zu verteilen. Die Beschäftigten werden darüber hinaus angewiesen, „nicht autorisierte Zettel und Flyer (…) sofort zu entfernen“.
Das Verteilen von Gewerkschaftinformationen im Betrieb gehört zu den Kernbestandteilen des gewerkschaftlichen Betätigungsrechts, das durch Art. 9, Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt ist. Mit dem Schreiben schränkt die Geschäftsführung dieses Grundrecht ein und fordert die Beschäftigten auf, sich daran zu beteiligen.
„Dass in einigen christlichen Häusern noch Lernbedarf in Bezug auf gewerkschaftliche Betätigungsrechte besteht, ist leider nicht neu. Dass aber in einem offiziellen Schreiben eine Geschäftsführung deren Einrichtung zum Caritasverband gehört, zu Grundgesetzverletzungen aufgefordert wird, ist schon ein starkes Stück.“ erklärt hierzu der zuständige Gewerkschaftssekretär Kalle Kunkel.
ver.di hatte die Geschäftsführung aufgefordert, das entsprechende Schreiben zurückzunehmen und dies gegenüber der Gewerkschaft zu bestätigen. Dieser Aufforderung ist die Geschäftsführung nicht gefolgt.
„Dieser Schritt der Geschäftsführung zeigt ihr schlechtes Gewissen. Eine öffentliche Auseinandersetzung über die Kündigung der Kolleginnen und Kollegen aus der DSG ist offensichtlich nicht gewollt. Dies zeigt uns, dass es richtig ist, weiter auf das unsoziale Gebaren dieses christlichen Hauses hinzuweisen.“, so Kunkel abschließend. 

Quelle:
Ver.di-Pressemitteilung 9. August 2016

Die Auseinandersetzungen in und um das katholische Dominikus Krankenhaus in Berlin waren bereits am 10. Juli Thema im Blog: Medienrückblick - Dominikus kündigt Beschäftigte

Montag, 13. März 2017

Pflegepersonal: ver.di kämpft für große Lösung

Auf der Straße für Entlastung haben  sich rund 4.500 Beschäftigten aller saarländischen Krankenhäuser repräsentiert, die zum Internationalen Frauentag am 8. März 2017 durch Saarbrücken demonstrierten. Auch strömender Regen konnte sie nicht davon abhalten, ihr Anliegen auf die Straße zu tragen: Entlastung und mehr Personal in den Kliniken.

Der Kampf für eine bessere pflegerische Versorgung geht natürlich weiter:

Regional sind inzwischen Unterschriftenaktionen gestartet, die es ermöglichen, im betrieblichen und privaten Umfeld Unterstützung zu suchen und zu organisieren. Den Appell für mehr Krankhauspersonal gibt es vielen regionalen Varianten, etwa einer Hamburger, einer Münchner, einer NRW- und sogar einer Franken-Variante.





Infos aus der vergangenen Woche:

Ver.di-Medieninformation:  

Expertenkommission Pflegepersonal: Politik erkennt Mangel an – ver.di kämpft für „große Lösung“

Sonntag, 21. Juni 2020

Sonntagsnotizen - Marienhaus GmbH: uneigennützig und caritativ?

Den Kliniken der Marienhausgruppe *) haben wir schon mehrfach einen Blogbeitrag gewidmet. Jetzt mach dieser katholische Krankenhauskonzern erneut Schlagzeilen. Der SWR berichtet aktuell:
Krankenhaus Rodalben soll schließen
(Sendung vom Mi, 17.6.2020 12:00 Uhr, Am Mittag, SWR4 Radio Kaiserslautern)

Wie war das doch gleich wieder mit den kirchlichen Krankenhäusern?
Sie sind caritativ, also uneigennützig und ohne die Absicht der Gewinnerzielung tätig. Caritas sei nämlich eine "Wesensäußerung" der Kirche. Und deshalb sei der Staat verpflichtet, den Kirchen weitestgehende Freiheiten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu lassen **).

Aber was ist, wenn die Kirchen diese Freiheiten nutzen, um mit ihren Einrichtungen möglichst viel Gewinn zu erwirtschaften? Ist das dann immer noch christlich fundierte "Wesensäußerung der katholischen Kirche"?
Und lässt sich aus dem Subsidiaritätsgrundsatz nicht auch eine Verpflichtung zum Gemeinwohl ableiten? ***)

Wer wie ein privater, rein auf Gewinn orientierter Konzern agiert, der muss sich auch gefallen lassen, dass er wie ein rein auf Gewinn orientierter Konzern behandelt wird.

Dienstag, 10. Oktober 2017

Marienhausklinik Ottweiler: Petition zu Versuchen, Kolleginnen und Kollegen einzuschüchtern

 Morgen, am 11.10. streiken Pflegekräfte der katholischen Marienhausklinik im saarländischen Ottweiler für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen.

Gegen Versuche,  den Streik im Vorfeld zu unterbinden und die Kolleginnen und Kollegen einzuschüchtern, richtet sich eine Petition auf

Weact/Comapt

(Die Petition bietet eine einfache Möglichkeit, auch aus der Ferne Solidarität zu üben!)

Wir dokumentieren den offenen Brief, in dem die Kolleginnen und Kollegen ihre Entscheidung bezgründen,  zu streiken:
Ja, wir werden streiken. Für mehr Personal. Für Arbeitsbedingungen, die es uns ermöglichen, diesen Beruf auch in den nächsten Jahren noch mit Freude auszuüben. Für eine menschenwürdige Pflege, in der ausreichend Zeit bleibt für die Patientinnen und Patienten. Für ein Gesundheitssystem bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht das Geld.

Dienstag, 23. Juni 2015

DER DRUCK MUSS RAUS ! 162.000 fehlen - Morgen, 13:00 Uhr !

Nach einem Personal-Check der Gewerkschaft ver.di fehlen an den Krankenhäusern insgesamt 162.000 Kolleginnen und Kollegen. Jetzt wollen wir genauso viele Menschen vor die Krankenhäuser stellen. Überall genau zur gleichen Zeit:
Morgen, am Johannistag, dem 24. Juni 2015, um 13:00 Uhr, denn es schlägt 13.

Dienstag, 5. September 2023

EuGH muss über Kirchenaustritt als Kündigungsgrund urteilen

Heute verhandelt der EuGH (Az. C-630/22) darüber, ob ein Kirchenaustritt (im konkreten Fall schon vor der Einstellung erfolgt) die Kündigung einer Hebamme rechtfertigt. Anwalt.de berichtet dazu:
Die katholische Kirche geht bekanntermaßen kompromisslos gegen Angestellte vor, die ihre Kirche verlassen. Jetzt muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Kündigung aufgrund eines Kirchenaustritts gerechtfertigt ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) fragte sich mit Beschluss vom 21. Juli 2022: Ist eine Arbeitnehmerin für eine Tätigkeit ungeeignet, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, auch wenn keine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche verlangt wird? Liegt ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung vor? (Az.: 2 AZR 130/21) Der EuGH muss das beantworten. ...

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt den bisherigen Verlauf des Verfahrens auf: 
  • Die Klägerin war bei einem dem Deutschen Caritasverband angeschlossenen Krankenhaus bis Mitte 2014 als Hebamme beschäftigt. Danach machte sie sich selbständig. Im September 2014 kehrte die Frau der katholischen Kirche den Rücken und trat aus.  
  • Als sie im Frühjahr 2019 erneut in dem Krankenhaus angestellt arbeiten wollte, wurde ihre Zugehörigkeit zur katholischen Kirche im Einstellungsgespräch nicht thematisiert. Nach dem der Arbeitsvertrag unterzeichnet war, füllte die Hebamme noch einen Personalfragebogen aus. Hierin gab sie den Austritt aus der katholischen Kirche an.  
  • Es erfolgten Gespräche mit dem Ziel, sie wieder zu einem Eintritt zu bewegen. Das lehnte sie jedoch ab. Daraufhin kündigte das Krankenhaus das Arbeitsverhältnis. Interessanterweise waren in dem Krankenhaus auch konfessionslose Mitarbeiter beschäftigt, die nicht zuvor katholisch waren. Darunter auch Hebammen.  
  • Die Kündigungsschutzklage hatte am Arbeitsgericht Erfolg, das Landesarbeitsgericht wies sie jedoch ab.  
  • Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts setzte das Verfahren über die Revision aus, ersuchte den EuGH um die Beantwortung von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts. Im Kern geht es um eine mögliche Ungleichbehandlung der Klägerin mit Arbeitnehmern, die niemals Mitglied der katholischen Kirche waren. Rechtlicher Hintergrund ist Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000. Dabei geht es um die Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und zum Schutz vor Diskriminierungen unter anderem wegen der Religion. 
  • Der EuGH hat bereits zweimal mit ähnlichen Vorlagen zum kirchlichen Arbeitsrecht beschäftigt. Im Chefarzt-Fall hatte ein Klinikum in katholischer Trägerschaft einem Mediziner nach Scheidung und Wiederheirat gekündigt. Das BAG musste dann in dem Fall prüfen, ob die Religion im Hinblick auf die berufliche Tätigkeiten eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung ist. Schon in der Entscheidung hatte der EuGH allerdings zu bedenken gegeben, dass die Religion für den Arzt keine wesentliche Anforderung der beruflichen Tätigkeit zu sein scheint, weil es auch konfessionslose Beschäftigte in ähnlichen Positionen gab. Das BAG urteilte schließlich, dass die Kündigung diskriminierend und unwirksam war.
...
Dazu BAG Beschluss vom 21. Juli 2022 – 2 AZR 130/21 - Sitzungsergebnisse (Link)
Die Anfrage des BAG ist auch hier im Internet eingestellt.

Weitere Veröffentlichungen:
Arbeit und Arbeitsrecht: Kündigung einer Hebamme wegen Kirchenaustritt vor Begründung des Arbeitsverhältnisses
Beck-Aktuell: EuGH-Vorlage zu Kündigung einer Hebamme wegen Kirchenaustritts
Caritas Dienstgeber: BAG: Kündigung einer Hebamme wegen Kirchenaustritts vor Begründung des Arbeitsverhältnisses
Haufe: Wann rechtfertigt der Kirchenaustritt eine Kündigung?
LTO: Austritt als Kündigungsgrund - Was darf Kirche?

Ver.di meint:
Warum müssen weiterhin Ureile mühsam einzeln erstritten werden? Es ist Zeit für die Streichung von § 9 AGG. Schluss mit der Ungleichbehandlung !!

Donnerstag, 8. Februar 2018

Koalitionsvereinbarung zu Krankenhaus und Altenpflege: ver.di mahnt zügige und konsequente Umsetzung an


Richtige Weichenstellungen im Krankenhaus


Die geplanten Maßnahmen von SPD, CDU und CSU im Bereich der Krankenhauspflege bezeichnet Sylvia Bühler, Mitglied im Vorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) als "teils kleine, teils große Schritte in die richtige Richtung“. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass für alle bettenführenden Abteilungen in Krankenhäusern Untergrenzen für die Personalausstattung eingeführt werden sollen. Ein entsprechender Auftrag an die Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) aus dem letzten Jahr solle erweitert werden. GKV und DKG hatten zuletzt Untergrenzen für sechs Stationen diskutiert, was aus Sicht von ver.di die Gefahr eines "Verschiebebahnhofs" in den Krankenhäusern berge. Auch seien Untergrenzen nun nicht mehr nur für die "Vermeidung unerwünschter Ereignisse" gedacht. Nach Auskunft der SPD sollen sie sich am Pflegebedarf der Patienten orientieren und für Entlastung der Beschäftigten sorgen. „Wir werden Union und SPD daran messen, wie diese qualitativen Verbesserungen umgesetzt werden“, so Bühler.