unter dieser Überschrift berichtet Radio Vatikan vom Treffen des deutschen Psychiaters und Bestsellerautors Prof. Dr. Manfred Lütz sowie Kardinal Cordes im Kloster Mater Ecclesiae, wo Benedikt nun wohnt. Bei dem Treffen ging es auch um das Thema des neuen Buches von Lütz und Cordes *), das sich mit der Entweltlichung beschäftigt:
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Posts für Suchanfrage Lütz werden nach Relevanz sortiert angezeigt. Nach Datum sortieren Alle Posts anzeigen
Posts für Suchanfrage Lütz werden nach Relevanz sortiert angezeigt. Nach Datum sortieren Alle Posts anzeigen
Freitag, 7. Juni 2013
Dienstag, 19. November 2019
Papst warnt vor Klerikalisierung von Laien
Gläubige dürfen nicht "klerikalisiert" werden. Das hat der Papst den Mitarbeitern der Vatikanbehörde für Laien, Familie und Leben nun ins Stammbuch geschrieben. Das geschehe jedoch leider viel zu oft, sagte Franziskus – auch mit Blick auf Ständige Diakone.
... "Laien zu klerikalisieren" sei nicht die Aufgabe der Kirche. Franziskus wünsche sich vielmehr eine Stärkung der Laien durch die Kurie. Es gelte ihnen zu helfen, "erwachsen" zu werden und sich "furchtlos und mutig" ins Freie zu wagen. Die Kirche wolle "wie jede Mutter, dass ihre Kinder wachsen und autonom, kreativ und unternehmend werden", so der Papst. Laien sollten ihre Talente für "neue Missionen" in Gesellschaft, Kultur und Politik einsetzen.
...
Zur Frage von Führungspositionen von Frauen sagte er, man müsse in der Kurie noch weitere Frauen "auf Beraterposten, auch auf Leitungsposten" bringen.Eine Frau könne auch eine Kurienbehörde leiten, sagte Franziskus. So hätten für die Stelle des Präfekten des Wirtschaftssekretariats zwei Kandidatinnen zur Auswahl gestanden. Bei solchen Aufgaben gehe es um "Funktionalität". Wichtig sei davon unabhängig "der Rat der Frauen", so der Papst.
...
Unter dem Titel "Papst wünscht Stärkung der Laien durch die Kurie" berichtet auch "Kirche-und-Leben" zum Thema. Radio Vatikan berichtet ebenso - und weist ausdrücklich darauf hin, dass der Psychotherapeut und Psychiater Manfred Lütz als einziges deutsches Mitglied der neu zusammengesetzten Dikasteriums im Publikum war. In einem Gespräch am Rande der Vollversammlung ausserte Lütz gegenüber Radio Vatikan.
Auch in der ersten Generalversammlung des Dikasteriums für Laien, Familie und das Leben sei beklagt worden, dass die katholische Kirche oft „zu sehr auf Klerikalthemen“ fixiert sei. „Warum muss denn der Pfarrer entscheiden, wie hoch der Kirchturm sein soll und wie arbeitsrechtlich zu reagieren ist, dazu ist er gar nicht ausgebildet, das können manche Laien viel besser. Auf diese Weise könnten die wenigen Priester wieder stärker für seelsorgliche Aufgaben frei sein,“ meint Lütz.
Mit anderen Worten - das Thema "spezielles kirchliches Arbeitsrecht" und "Entweltlichung" grummelt nach wie vor in den Köpfen.
Die Kirche soll also (so verstehen wir den Papst) mitten in der Gesellschaft stehen, und nicht klerikal abgehoben eigene Wege gehen - die zur Isolierung der Kirche führen. Oder zeichnet sich das speziell kirchliche im kirchlichen Arbeitsrecht wirklich nur durch formale Loyalitätsanforderungen und die Verweigerung der Sozialpartnerschaft mit den gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten aus?
Sonntag, 2. März 2014
Kardinal Kasper vor der Kurie über "heikle Familienfragen" - Erzbischof Gänswein zur "Entweltlichung" - Kardinal Meisner in Ruhestand
Es ist nicht üblich, dass wir für den Sonntag einen Blogbeitrag vorbereiten. Die Nachrichten vom Ende letzter Woche lassen uns aber etwas "aus der Reihe scheren".
1.
Lassen Sie uns mit der Wochenzeitung "DIE ZEIT" vom 27. Februar beginnen. Auf der Seite 58 widmet sich die Zeitung unter der Rubrik "GLAUBEN & ZWEIFELN" einer Rede, die der deutsche Kardinal Walter Kasper Kardinal Kasper am Donnerstag vor den im Vatikan zum Konsistorium versammelten Kardinälen "über die heiklen >Familienfragen< gehalten haben soll. Obwohl die Rede "unveröffentlicht" ist, wie ZEIT schreibt, gibt diese doch eine Fülle von Zitaten "Walter Kaspers zur umstrittenen Familiendoktrin seiner Kirche" wieder. Die ZEIT meint sogar, aus der Reaktion im Kardinalskollegium, die Zahl der Wortmeldungen zur Rede (69 von 150) und die Reaktion von Papst Franziskus berichten zu können. Diese habe am Tag nach der Rede öffentlich gesagt, er habe den Text am Abend noch einmal gelesen - "vor dem Einschlafen, aber nicht zum Einschlafen" - und danke dem Kardinal für die Tiefe und die Heiterkeit seiner Theologie. Die habe ihm gut getan.
Wenn denn die Aussagen stimmen, die hier wiedergegeben werden, dann deutet sich ein diametraler Wandel im Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Katholiken an.
Papst Franziskus @Pontifex_de postete am Donnerstag, den 27. Feb.:
In einer Familie ist es normal, sich um die zu kümmern, die Hilfe brauchen. Habt keine Angst davor, schwach zu sein!
2.
Der nächste Bericht findet sich im Magazin der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom 28. Februar. In einem mehrseitigen Interview (in Teilen hier wiedergegeben) äussert sich Erzbischof Georg Gänswein, der Sekretär zweier Päpste. Den wesentlichen Umfang des Interviews nehmen Aussagen über den Rücktritt Papst Benedikts und den Dienst bei beiden Päpsten, Gemeinsamkeiten der Ansichten und Unterschiede im Auftreten ein. Im Interview wird darauf hingewiesen, dass Benedikt XVI. einen Protestanten zum Präsidenten des päpstlichen Wissenschaftsrates ernannte, und unter ihm erstmals ein Muslim Professor an der Gregoriana, der 1551 von Ignatius von Loyola, dem Gründer des Jesuitenordens gegründeten päpstlichen Universität wurde. Das alleine wäre schon bemerkenswert genug.
Einen weiteren Teil des Interviews möchten wir hier aber ausdrücklich zitieren:
3.
Papst Franziskus hat den Kölner Kardinal Meisner am Freitag in den Ruhestand versetzt. Nach 25 Jahren an der Spitze einer der wichtigsten deutschen Diözesen ist der Kardinal damit nun nicht mehr Erzbischof von Köln. Der gebürtige Schlesier, geprägt vom diskriminierten Minderheitenkatholizismus der DDR, hat nicht nur bei seinen rheinisch-kölschen Gläubigen immer wieder Irritationen ausgelöst. Vor einem Jahr hat der Umgang von katholischen Krankenhäusern mit einem Vergewaltigungsopfer in Köln bundesweit für Schlagzeilen gesorgt:
Was richten Loyalitätsanforderungen an, wenn aus Angst vor persönlichen Konsequenzen ärztliche Hilfe und Barmherzigkeit verweigert wird?
Meisner, lasst uns das deutlich feststellen, hat die Patientin nicht persönlich abgewiesen. Aber er ist in der Folge auch für Vorgaben angegriffen worden, die inzwischen auch in Rom diskutiert worden. Wie forderte Benedikt noch mal?
e.
1.
Lassen Sie uns mit der Wochenzeitung "DIE ZEIT" vom 27. Februar beginnen. Auf der Seite 58 widmet sich die Zeitung unter der Rubrik "GLAUBEN & ZWEIFELN" einer Rede, die der deutsche Kardinal Walter Kasper Kardinal Kasper am Donnerstag vor den im Vatikan zum Konsistorium versammelten Kardinälen "über die heiklen >Familienfragen< gehalten haben soll. Obwohl die Rede "unveröffentlicht" ist, wie ZEIT schreibt, gibt diese doch eine Fülle von Zitaten "Walter Kaspers zur umstrittenen Familiendoktrin seiner Kirche" wieder. Die ZEIT meint sogar, aus der Reaktion im Kardinalskollegium, die Zahl der Wortmeldungen zur Rede (69 von 150) und die Reaktion von Papst Franziskus berichten zu können. Diese habe am Tag nach der Rede öffentlich gesagt, er habe den Text am Abend noch einmal gelesen - "vor dem Einschlafen, aber nicht zum Einschlafen" - und danke dem Kardinal für die Tiefe und die Heiterkeit seiner Theologie. Die habe ihm gut getan.
Wenn denn die Aussagen stimmen, die hier wiedergegeben werden, dann deutet sich ein diametraler Wandel im Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Katholiken an.
"Jesus distanziert sich von der Herzenshärte und Heuchelei der über eine Ehebrecherin verhängten drankonischen Strafen und spricht ihr Vergebeung zu"sowie
"Wenn ein geschiedener Wiederverheirateter .... sich nach Kräften müht, die zweite zivile Ehe aus dem Glauben zu leben, können wir ihm dann das Sakrament der Buße und die Kommunion verweigern?"Und dieser Wandel kann die Loyalitätsanforderungen an kirchliche Mitarbeiter nicht unberührt lassen. Die KNA zitiert Münchens Kardinal Marx mit der Aussage:
... Die Unauflöslichkeit der Ehe sei nach biblischem Zeugnis «keine moralische Leistung des Menschen, sondern eine Verheißung». Sakramente dürften auch nicht als «Disziplinierungsmittel» missverstanden werden. ...In der Tat: Barmherzigkeit, Vergebung und Gnade ist eine der größten Errungenschaften der Christenheit. Es ist der Widerspruch zwischen dem Anspruch auf Nächstenliebe, den die Kirche verkündet, und dem Umgang mit den eigenen Mitarbeitern, die nicht vollkommen sein können, der viele Menschen an unserer Kirche (ver)zweifeln lässt.
Papst Franziskus @Pontifex_de postete am Donnerstag, den 27. Feb.:
In einer Familie ist es normal, sich um die zu kümmern, die Hilfe brauchen. Habt keine Angst davor, schwach zu sein!
2.
Der nächste Bericht findet sich im Magazin der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom 28. Februar. In einem mehrseitigen Interview (in Teilen hier wiedergegeben) äussert sich Erzbischof Georg Gänswein, der Sekretär zweier Päpste. Den wesentlichen Umfang des Interviews nehmen Aussagen über den Rücktritt Papst Benedikts und den Dienst bei beiden Päpsten, Gemeinsamkeiten der Ansichten und Unterschiede im Auftreten ein. Im Interview wird darauf hingewiesen, dass Benedikt XVI. einen Protestanten zum Präsidenten des päpstlichen Wissenschaftsrates ernannte, und unter ihm erstmals ein Muslim Professor an der Gregoriana, der 1551 von Ignatius von Loyola, dem Gründer des Jesuitenordens gegründeten päpstlichen Universität wurde. Das alleine wäre schon bemerkenswert genug.
Einen weiteren Teil des Interviews möchten wir hier aber ausdrücklich zitieren:
Vieles, was der neue Papst kritisiert, trifft vor allem auf die Kirche in Deutschland zu: Anpassung an den Zeitgeist, Mutlosigkeit, fehlendes Profil. Die Bischöfe jubeln Franziskus zu aber das war's dann schon.Prof. Lothar Roos (Forum Deutscher Katholiken) wird zum Auftrag zur Entweltlichung und dem kirchlichen Profil der Caritas wie folgt zitiert:
Schön, dass sie jubeln, aber nur jubeln reicht nicht. Dem Jubel mutige Taten folgen zu lassen, das wäre die richtige und überzeugende Antwort.
Woran denken Sie da?
Darf ich es provokativ sagen? Die berühmte Forderung nach Entweltlichung, die Papst Benedikt in seiner Freiburger Rede erhoben hat, die dann aber mit wahren Interpretationspirouetten entsorgt werden sollte, diese Forderung löst Papst Franziskus auf ganz unspektakuläre Weise Schritt für Schritt ein. ....
.... Die Caritas ist davon in doppelter Weise betroffen: Zum einen wird das staatskirchenrechtliche Gebäude, innerhalb dessen sich der weitaus größte Teil der Einrichtungen des „Sozialkonzerns“ Caritas in Deutschland und die damit verbundene arbeitsrechtliche Sonderstellung („Dritter Weg“) eingerichtet hat, allmählich brüchiger. ...Mit diesem Zitat sind wir dann beim Buch „Benedikts Vermächtnis und Franziskus’ Auftrag: Entweltlichung“ von Kardinal Josef Cordes und Manfred Lütz. Beide sind von Benedikt empfangen worden - ein Zeichen, dass deren Interpretation von Benedikts Auftrag an die versammelte Führungselite der katholischen Laien, der deutschen Caritas und der arbeitsrechtlichen Kommissionen nicht ganz abwegig war. Benedikt wollte - so die Autoren - dass die Kirche auf "weltliche Macht" verzichtet. Und darunter versteht Lütz wohl vor allem die Arbeitgebermacht, die sich im besonderen kirchlichen Arbeitsrecht ausdrückt. Lütz soll dem Kölner Kardinal besonders Nahe stehen. Und damit schließt sich der Kreis dieses Beitrags.
3.
Papst Franziskus hat den Kölner Kardinal Meisner am Freitag in den Ruhestand versetzt. Nach 25 Jahren an der Spitze einer der wichtigsten deutschen Diözesen ist der Kardinal damit nun nicht mehr Erzbischof von Köln. Der gebürtige Schlesier, geprägt vom diskriminierten Minderheitenkatholizismus der DDR, hat nicht nur bei seinen rheinisch-kölschen Gläubigen immer wieder Irritationen ausgelöst. Vor einem Jahr hat der Umgang von katholischen Krankenhäusern mit einem Vergewaltigungsopfer in Köln bundesweit für Schlagzeilen gesorgt:
Weil hier nämlich eine medizinische Versorgung anscheinend komplett abgelehnt wurde. Und das geben diese ethischen Richtlinien überhaupt nicht her. ... Offenbar gab es da eine große persönliche und schreckliche Verunsicherung bei den Ärzten.
Was richten Loyalitätsanforderungen an, wenn aus Angst vor persönlichen Konsequenzen ärztliche Hilfe und Barmherzigkeit verweigert wird?
Meisner, lasst uns das deutlich feststellen, hat die Patientin nicht persönlich abgewiesen. Aber er ist in der Folge auch für Vorgaben angegriffen worden, die inzwischen auch in Rom diskutiert worden. Wie forderte Benedikt noch mal?
Entweltlicht Euch.Wir schließen uns diesem Appell an. Denn mit der Inanspruchnahme von einseitiger Arbeitgebermacht und der Verweigerung eines partnerschaftlichen Umfangs mit den Gewerkschaften isoliert sich unsere Kirche nicht nur von der Gesellschaft, sondern auch von den eigenen Wurzeln.
e.
Samstag, 31. August 2013
"Die Zukunft der sozialen Marktwirtschaft ist ohne starke Gewerkschaften nicht denkbar"
... ruft Kardinal Marx, und die katholische Kirche sei der Freund der Arbeitnehmer (SZ, 22.08.2013). So mancher "christliche" Arbeitgeber reibt sich da verwundert die Augen.
- Ist es nicht so, dass Gewerkschaft und Kirche ein Verhältnis haben wie Teufel und Weihwasser?
- Ist es nicht so, dass Gewerkschafter um Zutrittsrechte und "Schwarze Bretter" in kirchlichen Einrichtungen kämpfen müssen?
- Geht nicht das Gerücht, mit dem "Übel", vor dem uns der Herr bewahren möge, seien vor allem die Gewerkschaften und ihre Mitglieder gemeint?
"Laborem exercens" und "Entweltlichung" - päpstliche Empfehlungen für Deutschland
- Ist es nicht so, dass Gewerkschaft und Kirche ein Verhältnis haben wie Teufel und Weihwasser?
- Ist es nicht so, dass Gewerkschafter um Zutrittsrechte und "Schwarze Bretter" in kirchlichen Einrichtungen kämpfen müssen?
- Geht nicht das Gerücht, mit dem "Übel", vor dem uns der Herr bewahren möge, seien vor allem die Gewerkschaften und ihre Mitglieder gemeint?
"Laborem exercens" und "Entweltlichung" - päpstliche Empfehlungen für Deutschland
Mittwoch, 4. September 2013
Koalition der Frommen - Wieviel Kirchennähe verträgt der soziale Rechtsstaat?
...heute um 23:30 Uhr in den ARD.
Sie verweigern ihren Mitarbeitern das Streikrecht – und eine gescheiterte Ehe kann zur augenblicklichen Kündigung führen. Sie fordern das Verbot von unliebsamen Karikaturen und beanspruchen Macht und Einfluss – und vor allem jede Menge Subventionen aus öffentlicher Hand. Die Rede ist von Kirchen und Religionsgemeinschaften.[...]
Freitag, 31. Mai 2013
Der barmherzige Samariter hätte beim Caritasverband kaum eine Chance auf eine leitende Position.
...Er war nämlich nicht getauft und hatte den falschen Glauben. Die Apostel würden mutmaßlich überhaupt nicht eingestellt, denn sie hatten keine brauchbare Berufsausbildung. Wer um Gottes willen könnte da etwas mit Fischern vom See Genezareth anfangen! Allenfalls für Judas hätte man Verwendung, der kannte sich betriebswirtschaftlich aus. Judas verwaltete die Kasse. Eine absurde Situation! Wie konnte es dazu kommen?
Freitag, 15. November 2013
Katakombenpakt - Kirche für die Armen und "Entweltlichung"
Am 16. November 1965 – drei Wochen vor dem Abschluss des II. Vatikanischen Konzils – trafen sich in den Domitilla-Katakomben außerhalb Roms 40 Bischöfe der ganzen Welt. Sie griffen ein Leitwort auf, das Johannes XXIII. einige Jahre vorher ausgegeben hatte.Quelle *klick*
Johannes hatte das Leitwort von einer “Kirche der Armen” in seiner Rundfunkansprache vier Wochen vor der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils am 11. Sept. 1962 ausgegeben. Er meinte damit keine Sonderkirche, die im Gegensatz zu einer anderen Kirche oder zu einer anderen Gruppierung in der Kirche steht – etwa die Armen gegen die Reichen oder die Laien gegen die Priester. Sondern er wollte darauf aufmerksam machen, dass die Armen die Kirche überhaupt repräsentierten. Sie sind die Mehrheit des Volkes Gottes in der heutigen Welt. Mehrfach hat er auch Kardinal Lercaro aufgefordert, zu diesem Thema im Konzil zu sprechen. ...
Papst Franziskus scheint diesen Ansatz zu verfolgen. Bei seiner ersten Pressekonferenz am 16. März 2013 sagte er:
„Ich möchte eine arme Kirche und eine Kirche für die Armen.“Auch die Wahl seines Papstnamens steht für das Programm einer Kirche, die auf Reichtum und Privilegien verzichtet, um für die Armen da sein zu können.
Was aber ist eine Kirche für die Armen?
Mittwoch, 15. April 2026
Nach der Rechtsprechung: Regierung will Kirchenklausel im Gleichbehandlungsgesetz ändern
Das (nach dem Doppelpunkt) berichtet ZEIT online:
Wir dürfen hier auf Manfred Lütz, einen bekannten katholischen Mediziner, Psychiater, Psychotherapeut, katholischen Theologen Autor und Experten verweisen, der sich in der Seelsorge und im päpstlichen Rat für die Laien engagiert (siehe unser Blogbeitrag vom 31. Mai 2013).
Wir erinnern weiter an die Caritas im Bistum Berlin. In einem beeindruckenden Vortrag auf Schloss Hirschberg im Altmühltal erklärte Prof. Dr. Ulrike Kostka, Diözesancaritasdirektorin und Vorstandsvorsitzende, warum die Arbeitsverträge mit Nichtkatholiken und sogar Nichtchristen theologisch (und daher auch kirchenrechtlich) völlig unproblematisch sind.
Immerhin - inzwischen bequemt sich auch der Gesetzgeber, die Dinge, die schlicht nicht mehr haltbar sind, zu bereinigen. Aber eine führende "Vorreiter-Rolle" lässt sich bei den Mandatsträgern in den Parlamenten nicht finden - die zockeln der Entwicklung immer noch schlafmützig hinterher.
Laut einem Entwurf sollen Kirchen Mitarbeiter bald nur noch begrenzt nach Religionszugehörigkeit einstellen dürfen.Wer aufmerksam unseren Blog verfolgt wird feststellen - dass ist auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH längst geltendes Recht. Und die bisherige "gesetzliche Rechtslage" ist ohnehin auch theologisch längst nicht mehr haltbar.
Die Kirchen in Deutschland sollen Angestellte künftig nur noch begrenzt nach Religionszugehörigkeit einstellen dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesministerien für Justiz und Familie hervor. Darin heißt es, die sogenannte Kirchenklausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) solle leicht verändert und an »höchstgerichtliche Anforderungen« angepasst werden.
Laut dem Gesetzentwurf soll künftig klargestellt werden, dass für eine Ungleichbehandlung ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der Beschäftigten bestehen müsse. ...
Wir dürfen hier auf Manfred Lütz, einen bekannten katholischen Mediziner, Psychiater, Psychotherapeut, katholischen Theologen Autor und Experten verweisen, der sich in der Seelsorge und im päpstlichen Rat für die Laien engagiert (siehe unser Blogbeitrag vom 31. Mai 2013).
Wir erinnern weiter an die Caritas im Bistum Berlin. In einem beeindruckenden Vortrag auf Schloss Hirschberg im Altmühltal erklärte Prof. Dr. Ulrike Kostka, Diözesancaritasdirektorin und Vorstandsvorsitzende, warum die Arbeitsverträge mit Nichtkatholiken und sogar Nichtchristen theologisch (und daher auch kirchenrechtlich) völlig unproblematisch sind.
Immerhin - inzwischen bequemt sich auch der Gesetzgeber, die Dinge, die schlicht nicht mehr haltbar sind, zu bereinigen. Aber eine führende "Vorreiter-Rolle" lässt sich bei den Mandatsträgern in den Parlamenten nicht finden - die zockeln der Entwicklung immer noch schlafmützig hinterher.
Sonntag, 24. November 2013
Papst Franziskus: Die „Mystik“ in der katholischen Soziallehre
Eine „Sozialenzyklika im Kleinen“ hat Papst Franziskus am Donnerstagabend in Form einer Videobotschaft verbreitet. Er fasste darin einige Punkte der katholischen Soziallehre zusammen, die er mit neuen Perspektiven und Interpretationen versah. Im Einzelnen sprach der Papst über sein Bild der Globalisierung, über die gesellschaftliche Rolle jugendlicher und alter Menschen, über Solidarität, die heutzutage geradezu als „Schimpfwort“ gelte, und er ermutigte ausdrücklich die Wirtschaftsform der christlichen Genossenschaft.
Sonntag, 13. Oktober 2013
Donnerstag, 23. Dezember 2021
Ein letztes Posting vor Weihnachten: seid's g'sund !
Es gibt bekennende Atheisten, die eine tiefe Menschenliebe ausstrahlen und die unglaublich uneigennützig handeln, bis hin zum Einsatz ihres Lebens. Das sind in Warhheit Christen. Dagegen gibt es bekennende Christen, die permanent vom lieben Gott reden, aber immer nur zusehen, dass sie ihre Schäfchen ins Trockene bekommenManfred Lütz, Psychiater, Theologe und Autor - zitiert im STERN vom 16.12.2021, S. 30
Wir wünschen allen unseren Lesern, die guten Willens sind (Matthäus 7,21; auch Matthäus 7,22; Matthäus 25,11; Lukas 6,46) ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr, auch wenn formale Loyalitätsanforderungen der Grundordnung nicht eingehalten werden können. Damit der "Barmherzige Samariter" auch in der Kirche eine Chance hat.
Mittwoch, 5. Juni 2013
Samstag, 12. Februar 2022
Samstagsnotizen: Wie weiter mit unserer Kirche (7) Synodaler Weg - zum Ende der letzten Vollversammlung
Der "Synodale Weg" hat angesichts des Mißbrauch-Skandals der Kirche und des "Outings" kirchlicher Mitarbeiter viel Aufmerksamkeit gefunden und auch wieder das "kirchliche Arbeitsrecht" in den Blck gerückt.
So wird inzwischen Prof.em. Renate Oxenknecht-Witzsch mehrfach mit der Aussage zitiert:
Quelle 2: katholisch.de
Leider wird auch dort wieder argumentiert:
Nun - dass das Verhältnis der Diakone und Priester zu ihrem Bischof, der Ordensmitglieder zu ihren Oberen auch kirchenrechtlich etwas besonderes ist, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten. Dass hier ein besonderes Treueverhältnis vorliegt, das viel mehr dem Beamtenrecht entspricht als dem normalen Arbeitsvertragsrecht, ist sicher auch unstrittig.
Gilt dieses besondere Verhältnis aber auch in den Bereichen, in denen sich die Kirchen des normalen Arbeitsvertrages bedienen, um normale Arbeitsvertragsverhältniss zu begründen?
Hier ist also der ominöse Begriff der "Selbstbestimmung" verankert. Aber der steht so weder in der Verfassung noch in den maßgeblichen Konkordatsverträgen. Und eine rechtskonforme Gesetzesinterpretation nimmt nun - sowohl nach den weltlichen wie auch nach den kirchenrechtlichen Interpretationsvorschriten - immer den Wortlaut des Gesetzes zum Ausgangspunkt der "Gesetzesauslegung". Ein Blick in's Gesetz erleichtert also die Rechtsfindung. Und dort ist eindeutig geregelt:
Um die Diskriminierung von Homosexuellen in der katholischen Kirche zu beenden, müssten die Bischöfe "jetzt den Kampf mit Rom aufnehmen", fordert die Juristin Renate Oxenknecht-Witzsch.Quelle 1: Domradio
Quelle 2: katholisch.de
Leider wird auch dort wieder argumentiert:
"Die katholische und evangelische Kirche haben eine verfassungsrechtliche Sonderstellung, die ihre Grundlage in der Religionsfreiheit hat. Auch wenn die Artikel im Grundgesetz geändert würden, bleibt ein Selbstbestimmungsrecht der Kirche, auch in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Fragen. Entscheidend wäre dann die Frage, wie weit dieser Bereich geht, ob Kindertagesstätten der Pfarrgemeinden oder Sozialdienste der Caritas auch dazu gehören. Derzeit gehen wir davon aus, dass sie dazugehören."Die Frage, wie weit das von der Kirche beanspruchte Sonderarbeitsrecht reicht, ist diskussionswürdig. So wurde ja schon von Parteien der "Ampelkoalition" überlegt, ob denn für die liturgischen und seelsorgerlichen Dienste ein kirchliches Sonderrecht erforderlich sei.
Nun - dass das Verhältnis der Diakone und Priester zu ihrem Bischof, der Ordensmitglieder zu ihren Oberen auch kirchenrechtlich etwas besonderes ist, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten. Dass hier ein besonderes Treueverhältnis vorliegt, das viel mehr dem Beamtenrecht entspricht als dem normalen Arbeitsvertragsrecht, ist sicher auch unstrittig.
Gilt dieses besondere Verhältnis aber auch in den Bereichen, in denen sich die Kirchen des normalen Arbeitsvertrages bedienen, um normale Arbeitsvertragsverhältniss zu begründen?
Die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts gewährleistet den Kirchen, darüber zu befinden, welche Dienste es in ihren Einrichtungen geben soll und in welchen Rechtsformen sie wahrzunehmen sind. Die Kirchen können sich dabei auch der Privatautonomie bedienen, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen und zu regeln. Auf dieses findet das staatliche Arbeitsrecht Anwendung; hierbei bleibt das kirchliche Selbstbestimmungsrecht wesentlich.... hat das Bundesverfassungsgericht 1985 entschieden (Beschluß des Zweiten Senats vom 4. Juni 1985, -- 2 BvR 1703, 1718/83 und 856/84 --)
Hier ist also der ominöse Begriff der "Selbstbestimmung" verankert. Aber der steht so weder in der Verfassung noch in den maßgeblichen Konkordatsverträgen. Und eine rechtskonforme Gesetzesinterpretation nimmt nun - sowohl nach den weltlichen wie auch nach den kirchenrechtlichen Interpretationsvorschriten - immer den Wortlaut des Gesetzes zum Ausgangspunkt der "Gesetzesauslegung". Ein Blick in's Gesetz erleichtert also die Rechtsfindung. Und dort ist eindeutig geregelt:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlandsowie (beispielhaft):
Art 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.Art. 137 WRV
....
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. ....
ARTIKEL 1 Reichskonkordat
Das Deutsche Reich ...
... anerkennt das Recht der katholischen Kirche, innerhalb der Grenzen des für alle geltenden Gesetzes, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ihre Mitglieder bindende Gesetze und Anordnungen zu erlassen.
Abonnieren
Posts (Atom)