Dienstag, 16. November 2021

Heute Warnstreik - Kann es überhaupt einen „richtigen“ Moment geben?

Dieser Frage widmet Prof. Sell in seinem Blog "Aktuelle Sozialpolitik" einen eigenen Beitrag
Streikaktionen der Pflegekräfte zwischen Notwendigkeit, Instrumentalisierung und dann auch noch „Nächstenliebe“
Wir möchten jetzt gar nicht erst auf die kirchliche Soziallehre eingehen, die das Recht auf Streik als Notwehr ausdrücklich betont (wie auch im Katechismus bestätigt wird).
Aber wenn man die Zweifler ernst nimmt, dann bräuchten die Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse nur soweit auszudünnen, dass jede Unterbrechung (und sei es zur Pause im Rahmen der Arbeitszeitgesetze) andere (Dritte) beeinträchtigt, und schon wäre das verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht obsolet. Damit bestünde auch keine Chance zur "Notwehr" der Beschäftigten, wenn die Arbeitsverdichtung eine kritische Marge erreicht.
Das kann es doch nicht sein.
Das Gegenteil ist richtig - dort wo Streik notwendig ist, gerade auch um Gefahren von Dritten durch die Überlastung der eigenen Beschäftigten abzuwenden, dort muß es möglich sein, für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Wenn es sein muss, dann auch durch einen Arbeitskampf - der im Übrigen nicht an der Verweigerung einer Notdienstvereinbarung durch die Arbeitgeber scheitern darf.

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