Montag, 30. August 2021

Arbeitsgericht: Streik auch ohne Notdienstvereinbarung mit Klinikleitung zulässig

Anstatt die von ver.di angebotene Notdienstvereinbarung - gegebenenfalls modifiziert - zu akzeptieren, hatte die Geschäftsleitung des landeseigenen Berliner Krankenhauskonzerns "Vivantes" beim örtlichen Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung (Streikverbot) gegen ver.di beantragt - mit der Begründung, dass keine Notdienstvereinbarung bestünde und daher das Wohl der Patienten beeinträchtigt werden könne (Quelle z.B. ver.di und Vivantes).
Demnach braucht ein Arbeitgeber aus einer Einrichtung der Daseinsvorsorge (Altenheim, Behinderteneinrichtung, KiTA, Krankenhaus ...) nur eine Notdienstvereinbarung mit ver.di abzulehnen, um in seinem Haus ein "Streikverbot" zu bewirken. Das wäre eine völlig Umdrehung des verfassungsrechtlich zugesicherten Streikrechts, das nicht einmal im Falle eines Notstandes beeinträchtigt werden darf (Art. 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 GG).
Das Verfahren wurde auch von Arbeitgebern aus kirchlichen Einrichtungen mit Interesse verfolgt.
Die Eil-Entscheidung des örtlichen Arbeitsgerichts hat nur wenige Stunden gehalten. Das Arbeitsgericht hat dann in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer klar gemacht: so geht es doch nicht.
Die Beschäftigten von Vivantes dürfen ihren zeitweise ausgesetzten Streik gegen ihren Arbeitgeber wieder aufnehmen. Laut Verdi entschied das Berliner Arbeitsgericht am Dienstag zugunsten der Klinikmitarbeiter.

Die Beschäftigten von Vivantes dürfen wieder streiken. "Die Kammer hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Das heißt, es kann jetzt wieder gestreikt werden", sagte ein Sprecher des Berliner Arbeitsgerichts am Dienstag. ...
Quelle: rbb
https://fb.watch/7ErrZn9VJj/

Bereits vor dieser Entscheidung hat Vivantes - wohl in richtiger Einschätzung der Rechtslage - die Bereitschaft zu zunächst abgelehnten Verhandlungen erklärt (Quelle: Vivantes).

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