Freitag, 19. November 2021

Datenschutz und Kirche

Wir haben in verschiedenen Beiträgen schon darauf verwiesen, dass der Schutz der Daten von Beschäftigten, Betreuten und Patienten keine kircheneigene Angelegenheit sein kann, weil es sich hier um die Daten von Dritten handelt - eben von Beschäftigten, Betreuten und Patienten, die vielfach der betreffenden Kirche gar nicht angehören.

Den kircheneigenen Datenschutzregelungen fehlt es an der verfassungsrechtlichen Legitimation - die ist nämlich auf die eigenen Angelegenheiten beschränkt. Und was soll an den Behandlungsdaten von Patienten oder den Lebensverhältnissen von Beschäftigten bis hin zum intimen Blick ins Schlafzimmer eine "eigene Angelegenheit der Kirchen" sein?

Aber mit kircheneigenen Normen kann "Kirche" die eigene Kontrollsucht legitmieren und gleichzeitig verhindern, dass die zur Aufsicht berufenen staatlichen Instanzen zu viel vom eigenen Tun mitbekommen - Vertuschen statt klären.
Eine merkwürdige Blüte treibt diese klerikale Sucht, sich zum "Staat im Staat" zu entwickeln und das eigene Handeln vor staatlicher Kontrolle zu verstecken. Nun stimmt die protestantische Nordkirche für Übertragung der Datenschutzaufsicht an die EKD - anstatt sie dort zu lassen, wo sie hingehört - nämlich beim Staat.

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