Mittwoch, 21. November 2018

Bundesarbeitsgericht stärkt Streikrecht

Mit éinem erneuten Grundsatzurteil (Az: 1 AZR 189/17) hat das höchste deutsche Arbeitsgericht das Streikrecht in Deutschland gestärkt. Ver.di darf demnach auch auf einem betrieblichen Parkplatz Streikposten aufstellen. Es gebe keine Alternative, um mit den Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen.
Das Streikrecht umfasst die Befugnis einer streikführenden Gewerkschaft, die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Betreten des Betriebes anzusprechen, um sie für die Teilnahme am Streik zu gewinnen. Eine solche Aktion kann - abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten - mangels anderer Mobilisierungsmöglichkeiten auch auf einem vom bestreikten Arbeitgeber vorgehaltenen Firmenparkplatz vor dem Betriebsgebäude zulässig sein.

. . .
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. November 2018 - 1 AZR 189/17 -


Hinweis: Der Senat hat in einem weiteren Verfahren mit ähnlich gelagertem Sachverhalt die dem Klageantrag stattgebende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die das Unterlassungsbegehren abweisende Entscheidung des Arbeitsgerichts wiederhergestellt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. November 2018 - 1 AZR 12/17 -
Quelle: Pressemmitteilung Nr. 62/18 des BAG


Merksatz:
Manchmal muss man halt auch was machen, von dem der Arbeitgeber behauptet, dass es unzulässig ist.
Wenn die Kolleg*Innen bei Amazon sich nicht getraut hätten, gäbe es diese Entscheidung nicht. 





Medienmeldungen:
Beck-Online: *klick*
FAZ: Der Online-Handelsriese Amazon will eigentlich überhaupt keinen Streik dulden – schon gar nicht auf seinem Firmengelände. Deshalb zieht er nun bis vor das Bundesarbeitsgericht. Der Fall hat grundlegende Bedeutung, sagen Juristen.
GOLEM: Streikversammlungen auf dem Firmenparkplatz kann Amazon nicht verbieten
Labournet (Wiedergabe der Pressemeldung von ver.di)
mdr: Gewerkschaften dürfen auf Betriebsgelände des Tarifgegners streiken
Spiegel online: Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil die Rechte von Streikenden gestärkt. Sie dürfen auch auf dem Firmengelände zum Ausstand aufrufen.
Süddeutsche Zeitung: Grundsatzurteil zu Streiks
Tagesschau "klick"
ZEIT online #klick#

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