Montag, 8. Oktober 2018

Evaluation Entgelttransparenzgesetz

Im Sommer 2019 soll die erste Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern vorliegen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird diese von der Kienbaum Consultants International GmbH erstellt.

Wichtiger Bestandteil der Evaluation ist eine Online-Befragung unter Betriebs- und Personalräten - und natürlich Mitarbeitervertretungen - zu ihren Erfahrungen mit dem Entgelttransparenzgesetz in der Praxis. Dadurch sollen Rückmeldungen zum Gesetz bzw. Anregungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen erfasst werden, um darauf aufbauend Handlungsempfehlungen abzuleiten.

 Die Online-Befragung kann über folgenden Link aufgerufen werden:

https://survey.kienbaum.com/studio/050920181551/entgeltgleichheit/

Dort finden sich auch weitere Informationen zur Befragung und Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens. Der Fragebogen sollte bis zum 15. Oktober 2018 bearbeitet werden. Für die Beantwortung der Fragen werden ca. 20 Minuten Zeit benötigt.

Die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur anonymisiert ausgewertet. Im Rahmen der Aufbereitung der Ergebnisse wird keine Identifikation von handelnden Personen möglich sein.

 Sollten weitere Informationen zur Online-Befragung benötigt werden oder sich Fragen ergeben, können diese an entgelttransparenz@kienbaum.de gestellt werden.

Eine rege Beteiligung an auch durch Mitarbeitervertretungen wäre wichtig. Sie erhöht die Chance, Kritikpunkte am Entgelttransparenzgesetz in der ersten Evaluation sicher zu verankern und die notwendige Weiterentwicklung des Gesetzes voranzutreiben.

Anmerkungen:
Das Entgelttransparenzgesetz gilt selbstverständlich auch für die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände, sie sind im Gesetz mit ihren Besonderheiten ausdrücklich erwähnt. Die Befragung von Kienbaum erwähnt die Kirchen allerdings nicht und auch nicht die Mitarbeitervertretungen. Der Versuch, bei der Befragung sich der Alternative Unternehmen / Privater Sektor - Institution der öffentlichen Verwaltung
zu verweigern, führt zum Ausschluss bei der Befragung. Wenn man sich entweder als "privat" oder "öffentlich" charakterisiert und die Anrede als Betriebs-/Personalrat überhört, gelingt die Beteiligung an der Befragung, die auch insgesamt lehrreich ist.
Warum das zuständige Bundesministerium die Kirchen und ihre Beschäftigten nicht in den Evaluationsauftrag mit einbezogen hat, wissen wir auch nicht.



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