Donnerstag, 6. Dezember 2018

Hiobs ... bei der Caritas-Pensionskasse - "Schöne Bescherung" zu Nikolaus

Gerade zu Nikolaus melden diverse Medien *) Finanzprobleme bei kirchlichen Pensionskassen.
https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/finanzprobleme-bei-caritas-pensionskasse
Der Pensionskasse der Caritas und deren Schwesterunternehmen, die Kölner Pensionskasse **), sind in finanzielle Schieflage geraten. Die Kassen, die Betriebsrenten für bundesweit rund 55.000 Mitarbeiter von Caritas und anderen katholischen Einrichtungen organisieren, erfüllen nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit bei der Kapitaldeckung nicht die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen.
Das Forum für die deutsche betriebliche Altersversorgung hat schon ein paar Tage vorher und mit deutlich mehr Informationen auf die wohl selbst verschuldete Problematik hingewiesen:
https://www.lbav.de/kuerzungen-im-past-service/#more-19601
Zwei Mal Köln:

Kürzungen im Past Service

von Pascal Bazzazi, Köln; Weimar, 4. Dezember 2018

+++ Kölner Pensionskasse und Caritas Pensionskasse betroffen +++ Größenordnungen noch unklar +++ Nachschüsse nicht möglich +++ Technischen Geschäftsplan fehlerhaft umgesetzt +++ Heinrich geht +++ Keese übernimmt beide Vorstandvorsitze +++ Sander behält Ämter +++ Neugeschäft eingestellt +++ Temporäre Solvenzunterschreitung schon 2016 +++ BaFin im Boot +++

….
Bemerkenswert: Bei beiden Vereinen schließt die Satzung Beitragsnachschüsse aus. Betroffene Arbeitnehmer werden sich dann wohl zu Rentenbeginn an ihre Arbeitgeber wenden müssen. Allerdings prüfen die Kassen derzeit die Option der Arbeitgeber zur Nachversicherung.
….
Aus dem Bericht wird klar, dass die Problematik wohl nicht nur durch fehlerhafte Vorgaben zumindest verstärkt worden ist, sondern auch schon längere Zeit absehbar war, und trotz Erkenntnis nicht mit ausreichendem Druck "bereinigt" wurde.


Wir verweisen hierzu auf einen älteren Blogbeitrag:
Nach dem Betriebsrentengesetz haftet der Arbeitgeber für zugesagte Betriebsrentenansprüche. Besteht eine Deckungslücke, muss durch die Arbeitgeber Kapital nachgeschossen werden.
Umlagen sind zweckgebunden und werden auch nur für den Betriebsrentenanspruch im Abrechnungsverband erhoben. Zweck der Umlage ist nicht die "Enthaftung" des Arbeigebers bei bestehender Deckungslücke in einem anderen kapitalgedeckten Abrechnungsverband.



*) Weitere Medienmeldungen:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Pensionskasse der Caritas VVaG: BaFin untersagt Neugeschäft
FAZ: Finanzaufsicht verbietet Caritas Pensionskasse das Neugeschäft
Handelsblatt: Bafin verbietet Caritas-Pensionskasse das Neugeschäft
Institutionell Money: Bafin untersagt Pensionskasse aus Köln das Neugeschäft
Kölner Stadtanzeiger: 55.000 Versicherte betroffen Kölner Pensionskasse in finanzieller Schieflage
Süddeutsche Zeitung: Caritas-Pensionskasse kürzt Betriebsrenten
Versicherungsbote: BaFin verbietet kirchlicher Pensionskasse Caritas Neugeschäft
Versicherungsmagazin: Aufsicht: Rote Karte für Caritas-Pensionskasse

**) Die Kölner Pensionskasse VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) wurde 2002 von der Pensionskasse der Caritas gegründet.

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