Freitag, 9. November 2018

Durchbruch bei unbezahlten Ausbildungen im Krankenhausbereich

Durchbruch bei den unbezahlten Ausbildungen

Nach langen Verzögerungen haben wir in der Nacht auf Mittwoch endlich einen Durchbruch bei den unbezahlten Ausbildungen im Krankenhausbereich erzielt. Ab dem 1. Januar 2019 erhalten die betroffenen Auszubildenden endlich eine Ausbildungsvergütung. Sie wird rund 90 Prozent des Ausbildungstarifvertrages in der Pflege (TVA-L Pflege) betragen. Und das ist keine Satire!

Das Ergebnis bedeutet im Einzelnen:
1. Ausbildungsjahr 965,24 €
2. Ausbildungsjahr 1025,30 €
3. Ausbildungsjahr 1122,03 €

An kommunalen Krankenhäusern:
Die Schülerinnen und Schüler in Ausbildung zu Diätassistent_in, Ergotherapeut_in, Logopäd_in, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent_in, Medizinisch-technische Radiologieassistent_in, Medizinisch-technische_r Assistent_in für Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizinisch-technische_r Assistent_in, Orthoptist_in und Physiotherapeut_in werden in den Geltungsbereich des TVAöD – Allgemeiner Teil – und – Besonderer Teil Pflege – einbezogen.

An Uni-Kliniken:
Für die Schülerinnen und Schüler in Ausbildung zu Diätassistent_in, Ergotherapeut_in, Logopäd_in, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent_in, Medizinisch-technische Radiologieassistent_in, Medizinisch-technische_r Assistent_in für Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizinisch-technische_r Assistent_in, Orthoptist_in und Physiotherapeut_in, die in einem Ausbildungsverhältnis zu einer Universitätsklinik stehen, wird ein „Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen“ vereinbart, der bis auf die folgenden Punkte dem TVA-L Pflege entspricht:

Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt 965,24 €/1.025,30 €/1.122,03 € im 1./2./3. Ausbildungsjahr. Das entspricht 91 Prozent der ab 1. Januar 2018 geltenden Beträge im TVA-L Pflege. Diese Beträge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Entgeltrunde 2019.

Die anteiligen Pflegezulagen stehen nicht zu. Die Einbeziehung der aufgeführten Auszubildenden, die in einem Ausbildungsverhältnis zu einer psychiatrischen Landesklinik im Bereich der TdL stehen, wird geprüft.

Für alle betroffenen Auszubildenden:
Das ist allerdings noch nicht alles. Die Regelungen des jeweiligen Manteltarifvertrags werden angewendet: d.h. es gibt eine Abschlussprämie von 400€, 29 bzw. 30 Tage Urlaub und eine Jahressonderzahlung. Die wöchentliche Arbeitszeit wird fest mit 38,5 Stunden/Woche geregelt.

Das ist ein riesen Erfolg für die Auszubildenden, die über Jahre nicht locker gelassen haben!
Gewerkschaft lohnt sich! Tarifdeluxe – denn weniger ist Wahnsinn!
Quelle und mehr

Dass wir die kirchlichen Krankenhäuser hier nicht aufführen können, ist kein Zufall.

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