Montag, 10. Dezember 2018

Kirche, Gewerkschaft und Menschenrechte

Es sollte inzwischen unstrittig sein:
Die "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze" auch in Deutschland geltenden Menschenrechte umfassen nach dem Artikel 8 des UN-Sozial­pak­tes und dem UN-Zivil­pakt (Artikel 22) auch das Koalitionsrecht und das Recht der Beschäftigten, ihre Interessen ggf. im Arbeitskampf zu vertreten - um mit einem Tarifvertrag dann auch wieder den Konflikt zu beenden.
 
Absatz 3 (im Artikel 8 des UN-Sozialpaktes) ver­weist ... auf das Übereinkom­men 87 der Inter­na­tionalen Arbeit­sor­gan­i­sa­tion. Da dieses — von der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land rat­i­fizierte — Übereinkom­men auch die Rechte der Arbeit­ge­ber und ihrer Ver­bände regelt, wer­den diese Rechte indi­rekt durch den UN-Sozial­pakt mit gewährleis­tet. Im übri­gen würde sich schon aus Artikel 5 Absatz 2 des UN-Sozial­pak­tes ergeben, dass die Rechte und Frei­heit­en der Arbeit­ge­ber und ihrer Ver­bände, soweit sie nach inner­staatlichem Recht anerkan­nt sind, durch den UN-Sozial­pakt unberührt bleiben.
 
Sollte das in Deutschland noch fraglich sein? Auch hierzulande gibt es Grund für Kritik. So hat das Deutsche Institut für Menschenrechte einen fehlenden Schutz von Arbeitsmigranten vor Ausbeutung kritisiert. Und der Dauerkonflikt zwischen Gewerkschaften und Kirchen über das "Streikrecht" in der Kirche ist zumindest den Lesern unseres Blogs sicher bekannt.
Dabei ist zumindest im katholischen Katechismus nachlesbar, dass das Recht auf Streik kirchlicherseits bestätigt wird.
Warum also tun sich kirchliche Arbeitgeber und Bischöfe "so hart", mit den Gewerkschaften in Deutschland zum Wohle aller Beteiligten zu kooperieren? Wir erinnern dazu an unseren Beitrag vom 16. November d. Jahres.
 
 
Auch kirchennahen Medien befassen sich heute mit dem Thema "Kirche und Menschenrechte".
 
Auf katholisch.de wird erklärt, warum sich der Vatikan anfänglich mit der Menschenrechtserklärung "hart tat" und wie sich diese Aussage geändert hat:
 
Vor 70 Jahren von den UN verabschiedet

Warum die Kirche gegen die Menschenrechtserklärung war

Nie wieder sollte nach der NS-Herrschaft die Menschenwürde mit Füßen getreten werden. So der Anspruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die heute vor 70 Jahren verabschiedet wurde. Ausgerechnet die Kirche war dagegen.
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Das änderte sich mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965). Papst Johannes XXIII. würdigte die Menschenrechtserklärung 1963 als großen Fortschritt. Alle Päpste seither drängen immer wieder auf die Einhaltung der Menschenrechte.
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70 Jahre Menschenrechte – wie denkt Papst Franziskus darüber?

Er wird autokratisch regiert, und auf der Führungsebene haben nur Männer das Sagen – hat der Vatikan ein Problem mit Menschenrechten?

Genau siebzig Jahre nach der feierlichen UNO-Erklärung der Menschenrechte lohnt sich ein Blick darauf, wie Papst Franziskus zu dem Text steht. In seiner Neujahrsrede an Diplomaten hat er sich zu Beginn des Jahres 2018 ausführlich dazu geäußert.

Ein „wichtiges Dokument“ nennt der Papst die UNO-Erklärung: „Aus christlicher Sicht besteht eine bedeutende Beziehung zwischen der Botschaft des Evangeliums und der Anerkennung der Menschenrechte.“ Das liegt daran, dass beide die „Würde des Menschen“ in den Mittelpunkt stellen.

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Die Menschenrechtserklärung sei damals in Paris formuliert worden, „um die Mauern niederzureißen, welche die Menschheitsfamilie trennen“, so Franziskus. ....

 
 


Und brandaktuell meldet Radio Vatikan:

Papst Franziskus: Menschenrechte heute mehr denn je nötig

Menschenrechte müssen im Zentrum jeder Politik stehen: Dieser Appell kommt am 70. Jahrestag der Verkündung der UN-Menschenrechtscharta von Papst Franziskus. Er äußerte sich in einem Grußwort an die Teilnehmer einer Menschenrechtskonferenz an der Päpstlichen Universität Gregoriana.
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