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Dienstag, 29. Oktober 2013

Dienstgemeinschaft – Idee und Wirklichkeit

Unter diesem Titel schreibt Dr. iur. h. c. Norbert Feldhoff, Dompropst, Köln, in der ZAT 5_2013, S. 149
Das GG der Bundesrepublik Deutschland garantiert den Kirchen im Rahmen der für alle geltenden Gesetze das Selbstbestimmungsrecht. Dies schließt nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts ein, „dass die Kirchen der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regeln, das besondere Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft aller ihrer Mitarbeiter zugrunde legen können“. Der vorliegende Beitrag soll nun diese Idee der Dienstgemeinschaft als Grundlage der Gestaltung des kirchlichen Dienstes, ihre Umsetzung und Ausgestaltung in der Praxis sowie auch bestehende Kritik und Problemfelder skizzieren.´
Feldhoff - den wir ansonsten als profilierten Kenner der Caritas kennen und schätzen - nimmt in seinem Aufsatz dann auch Kritik namhafter katholischer und evangelischer Autoren auf, meint aber dazu, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt habe am 20.11.2012 die Idee und das theologische Leitbild der Dienstgemeinschaft bestätigt. Das stimmt wohl, wiewohl es schon auf den ersten Blick merkwürdig anmutet, dass "die Idee der Dienstgemeinschaft" erst durch die Bestätigung staatlicher Gerichte ihre Legitimation auch für den kirchlichen Bereich erhält. Ein originiär kirchlicher Begriff sollte einer solchen Bestätigung durch weltliche Gerichte gar nicht erst bedürfen. Oder anders gesagt: ein Begriff erhält für die katholische Kirche nicht dadurch religiöse Inhalte, weil das staatliche Gericht diese "Besetzung" in einem Urteil für die Diakonie akzeptiert.

Lassen Sie uns dazu noch im Oktober - der für die Entstehung des Begriffes "Dienstgemeinschaft" von historischer Bedeutung ist - einige Anmerkungen machen:

Sonntag, 10. April 2022

Sonntagsgedanken - zum ideologischen Hintergrund von "Dienstgemeinschaft" ---- "S(ch)ein" oder "tun" - was ist wichtiger?

Im Oktober 2013 haben wir unter dem Titel:
Dienstgemeinschaft – Idee und Wirklichkeit
unter anderem die Genese der "Dienstgemeinschaft" erörtert
, die nahezu bruchlos vom  gewerkschafts- und kirchenfeindlichen und nationalsozialistischen Idol der Betriebs-, Dienst- und Volksgemeinschaft (auch als Gegensatz zur Gemeinschaft der Kirche) zur Beibehaltung bei den evangelischen Kirchen und über eine merkwürdige "ökumenischen Solidarität" der deutschen katholischen Kirchen dann auch zur Beibehaltung des Systems bei der katholischen Kirche führte.
Die Weiterführung der in dieser Zeit in der evangelischen Kirche implementierten Gedankenwelt der "Dienstgemeinschaft" nach 1945 lässt sich mit dem Kirchenjuristen Werner Kalisch personalisieren.
...
Eben dieser Werner Kalisch geriet nach dem Krieg in entscheidende Funktionen bei der evangelischen Kirche. Er forderte und förderte in seiner Funktion die Weiterführung und Adaption der zugrunde liegenden Ideologie:
"Mit dem Gedanken einer kirchlichen Dienst- und Werkgemeinschaft (muss) ernst gemacht werden."
Die historische Stringenz der "Dienstgemeinschaft" in der evangelischen Kirche kann somit als belegt gelten. Die "Dienstgemeinschaft" erweist sich damit für die evangelische Kirche als eine der letzten Reste nationalsozialistischer Ideologie.
Diese Darstellung wurde nun - gerade rechtzeitig zum "Palmsonntag" - durch eine aktuelle Untersuchung bestätigt. Katholisch.de berichtet:
ZWANG UND OPFER SEIEN "MYTHEN DER NACHKRIEGSZEIT"
Studie: Evangelische Kirche im Norden war Stütze des NS-Staats

HAMBURG/KIEL ‐ Es ist die erste empirisch belastbare Studie zu einer Landeskirche in der NS-Zeit – und die Ergebnisse erschrecken: Über 80 Prozent der Pastoren Schleswig-Holsteins waren regimetreu, 40 Prozent sogar Mitglied der NSDAP oder der SA.
...
Dazu noch einmal ein Zitat aus unserem damaligen Beitrag:
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass die katholische Kirche in Deutschland, die sich erst unter Druck und aufgrund der Bindung an das "für alle geltende Gesetz" zur Einführung der TOA mit der "Dienstgemeinschaft" zwingen lassen musste, nun ohne Druck an diesem aufgezwungenen System festhält - einem System, das nicht im Einklang mit der eigenen Soziallehre steht.

*) Der Palmsonntag ist das Tor zur Heiligen Woche, der Feier von Leiden, Tod und Auferstehung Jesu Christi.


Lassen Sie mich (aus aktuellem Anlass) in dem Kontex noch einmal auf den Unterschied von "sein" und "tun" eingehen:
Die "Sonderregelung" für einen Transmann bringt es auf den Punkt:
ALLERDINGS KEINE MISSIO CANONICA ERTEILT
Erstmals Erlaubnis: Transmann darf in Freiburg Religion unterrichten
berichtet katholisch.de.
Für die Kirche ist es also trotz aller Beteuerungen immer noch wichtiger, was oder wie ein Mensch ist. Heterosexuell, homosexuell, trans - das ist immer noch die viel entscheidendere Frage als die Frage was ein Mensch tut. Hat die (immerhin von Gott gewährte) gefühlte eigene sexuelle Identität eines Menschen irgendeinen Einfluss auf die pädagogische Qualität des Unterrichts? Ist der laue "Papierscheinkatholik" von Hause aus der bessere Katechet und Pädagoge, besser als derjenige, der sich (auch aus eigener Betroffenheit) mit dem Wesen des "Menschsein" und der gefühlten eigenen Geschlechtlichkeit auseinander setzt - und diese (von Gott gegebene eigene geschlechtliche Identität) dann auch für sich annimmt und akzeptiert (Nr. 2333 KKK)?

Was das mit gewerkschaftlicher Koalitionsfreiheit und Dienstgemeinschaft zu tun hat?
Nicht nur, dass der Anspruch auf gewerkschaftliche Rechtsschutz bei der Frage einer arbeitsrechtlichen Diskrimnierung greifen würde -
die Koalitionsfreiheit gilt für alle Menschen gleichermaßen, egal welche Pigmentierung Haare oder Haut haben, egal wie die eigene geschlechtliche Identität selbst empfunden und definiert wird. Entscheidend für die innere Organisation der Gewerkschaften ist viel mehr, was die einzelnen Menschen tun, und wie sie das tun.
Damit gliedert sich ein Mensch in den gemeinsamen Dienst ein.
Der "barmherzige Samariter" hätte keinerlei Probleme bei einem gewerkschaftlichen Engagement. Er müsst weder seine geschlechtliche Orientierung offen legen noch zum "richtigen Bekenntnis" konvertieren, um sich koalitionsmäßig betätigen zu können.
Mir scheint: hier könnte die Kirche von Gewerkschaft einiges lernen.

e.s.

Dienstag, 2. Juni 2020

Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft

...ist der Titel einer Eingabe, die eine Reihe ehemaligere Sozialpfarrer und Sozialwissenschaftler aus Westfalen an die westfälische Kirchenleitung vorgelegt haben.

Die Verfasser fordern dazu auf,

daß der Begriff "Dienstgemeinschaft" in Kirche und Diakonie aufgegeben wird und aus allen einschlägigen Gesetzen, Verlautbarungen und offiziellen Äußerungen in Kirche und Diakonie entfernt wird und zukünftig nicht mehr verwendet werden soll.
Quelle:
Sozialethisches Autorenkollektiv KDA 123 - Belitz/Klute/Dr. Schneider/Wendt-Kleinberg: Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft

Freitag, 28. Februar 2020

Ex-Generalvikar Beer: Kirchliches Arbeitsrecht muss flexibler werden

berichtet "katholisch de" und führt weiter aus:
Die besondere Verpflichtung zur Loyalität ist immer schwerer zu vermitteln – sowohl gegenüber Mitarbeitern wie gegenüber Gerichten: Der ehemalige Münchner Generalvikar Peter Beer macht deshalb Vorschläge zur Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts.
…

Die Fragen, warum es überhaupt spezifische kirchliche Regelungen brauche und woraus dieses kirchlich Spezifische bestehe, müsse zuerst geklärt sein.

Anforderungen an Arbeitnehmer differenzieren

Konkret spricht sich Beer für eine Revision der Konzepte der Dienstgemeinschaft und der sogenannten Loyalitätsobliegenheiten aus.

Sonntag, 28. Oktober 2018

Sonntagsnotizen - "Kirche im Aufbruch" und 100 Jahre Sozialpartnerschaft vrs. Volks- Betriebs-, und Dienstgemeinschaft

Heute endet die Synode im Vatikan. Das Schlussdokument der Synode ist gestern veröffentlicht und unter dem Titel
Emmaus, Jugend, Kirche im Aufbruch
bei Radio Vatikan zusammengefasst
worden.

Das Dokument gliedert sich in mehrere Teile:
Der erste Teil: „Er ging mit ihnen“ - das Erkennen
Zweiter Teil: „Ihre Augen wurden aufgetan“ - das Deuten
Dritter Teil: „Noch in derselben Stunde brachen sie auf“ - das Wählen (und Handeln)
Und dann - ab in die Ortskirche:

ob der Dreisatz - im Sinne der Glaubwürdigkeit unserer Kirche - aber auch wirklich alle Aspekte des kirchlichen Dienstes umfasst?

Der päpstliche Aufruf zur Entweltlichung ist uns immer noch als vergeblicher Appell in Erinnerung.
An verknöcherten und klerikalen Strukturen ist schon mancher Aufbruch versandet. *)

Mittwoch, 23. März 2016

Bündnis 90/Grüne zum Dritten Weg

Die Grünen haben sich in einem bemerkenswerten Papier, das vergangene Woche veröffentlicht wurde *) auch mit dem sogenannten "Dritten Weg" bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden befasst.

Auf Seite 24 wird zunächst das Streikrecht als soziales Grundrecht hochgehalten, "das mit dem Tendenzschutz und dem kirchlichen Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht vereinbar ist".
Dann aber wird das Leitbild der "Dienstgemeinschaft" angemahnt und eingefordert und erklärt, die "Wesensmerkmale des 'Dritten Weges', nämlich Parität, Partnerschaft, Gleichberechtigung und Unabhängigkeit" müssten "ernstgenommen werden".
Zum "Leitbild der Dienstgemeinschaft" hat Hermann Lührs das Nötige gesagt **). Und die "Wesensmerkmale des 'Dritten Weges'" klingen zwar gut, aber was hat man von der hochgelobten Parität, wenn man eine 2/3- oder 3/4-Mehrheit braucht? Jürgen Kühling hat zu diesem Thema festgestellt:
"...erfahrungsgemäß ist es am Verhandlungstisch leichter, den status quo zu verteidigen, als Veränderungen gegen die Interessen des Gegenspielers durchzusetzen. Die bestehende Tariflage ist aber durchweg günstiger für die Arbeitgeber als für die Arbeitnehmer. Den Gewerkschaften fällt damit bei Lohnverhandlungen stets die Rolle des Fordernden zu, die Arbeitgeber können sich auf die des Neinsagers zurückziehen. In dieser Situation ist die Arbeitnehmerseite regelmäßig auf Druckmittel angewiesen, um überhaupt etwas zu erreichen."

Sonntag, 2. April 2017

Sonntagsnotizen - Die Überflüssigen der Dienstgemeinschaft

Am Dienstag hat der RBB unter dem Titel "Schlechter Umgang mit Mitarbeitern" über den Wechsel des Berliner Franziskus Krankenhauses zum ebenso katholischen Elisabeth-Vinzenz Verbund.

Konkret heißt es im Beitrag von Jörn Kersten:
"Gemeinsames christliches Selbstverständnis und Synergie-Effekte im Verbund sichern die Zukunft des traditionsreichen Hauses im Zentrum von Berlin", heißt es in der Pressemitteilung zur Übernahme der Klinik. Für viele Mitarbeiter bedeutete das die Entlassung.
Als erstes wurde Küchenpersonal und einigen Pflegekräften gekündigt, wenig später waren die Physiotherapeuten an der Reihe. Aus beiden Bereichen Mitarbeiter, die seit Jahrzehnten für das Krankenhaus gearbeitet hatten. Die Arbeit der entlassenen Mitarbeiter werden nun von externen Firmen übernommen.
Auch Radio Vatikan hat sich unter dem Titel "Katholisches Krankenhaus in der Kritik" mit den Vorgängen und den im RBB bekannt gewordenen Vorwürfen befasst.

Samstag, 20. November 2021

Samstagsnotizen: Eva Maria Welskop-Deffaa zum kirchlichen Arbeitsrecht

in einem Interview der ZEIT ONLINE (Christ und Welt) wird Eva Maria Welskop-Deffaa - die neue Caritas-Vorsitzende - unter anderem auch zum kirchlichen Arbeitsrecht befragt:
C&W: Ist es für die Caritas eigentlich auch so wichtig, Kirche zu sein, weil dann ein gesondertes Arbeitsrecht für sie gilt? Eines, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benachteiligt?

Welskop-Deffaa: Wir können uns das ja nicht aussuchen. Von der Grundordnung der Bischöfe sind wir als Caritas unmittelbar erfasst. Wir haben den Auftrag, unsere Arbeitsverhältnisse danach zu gestalten.

Bereits bei diesen Aussagen müssen wir ein entschiedenes "moment mal" einwerfen. Die Bischöfe sind in der katholischen Kirche nicht die letzte Instanz. Diese hat ihren Sitz vielmehr in Rom. Und im Zweifel müssen wir Katholiken den päpstlichen Aussagen mehr Gehalt zubilligen als den Aussagen eines Bischofs. Das gilt für theologische Fragen (um eine Spaltung der Kirche nach dem Muster "Erzbischof Marcel Lefebvre" zu vermeiden) und genauso für sozialethische Äusserungen auf pseudotheologischer Grundlage ("Dienstgemeinschaft") - erst recht, wenn kirchengesetzlich eine Verpflichtung zur Einhaltung anderer Regelungen normiert ist.
Das "päpstliche Lehramt", das sich insbesondere in Sozialenzykliken äussert, ist für die katholische Kirche essentiell. Wie essentiell zeigt sich im "Codex Iuris Canonici" (CIC), dem universalkirchlichen Gesetzbuch, das im Bereich des Vermögensrechts (cc. 1273 ff CIC) allen Ökonomen der kirchlichen Einrichtungen den kirchengesetzlichen Auftrag gibt, diese Sozialenzykliken genauestens zu beachten (c. 1286 1° CIC).
Mit anderen Worten:
Bischöfliche Vorgaben, die gegen das universelle Kirchenrecht und das päpstliche Lehramt verstoßen müssen zumindest hinterfragt werden. Ein "blinder Gehorsam" wäre unverantwortlich.
Ein Weiteres:
Sowohl die Grundordnung wie auch das Betriebsverfassungsgesetz heben auf den Unterschied zwischen "caritativ" und "wirtschaftlich tätig" ab. "Caritativ" heißt "uneigennützig", "ohne die Absicht der Gewinnerzielung". Da fallen eine ganze Menge an Mitgliedern des Caritas-Verbandes schon von Hause aus durch das Raster. Für diese Unternehmen gilt selbst nach den bisweilen übergriffigen kirchengesetzlichen Vorgaben kein kirchliches Arbeitsrecht mehr.
Eine Frage an die gelernte Wirtschaftswissenschaftlerin: welche "Caritas-"Einrichtung wird denn noch völlig uneigennützig tätig? Welche Einrichtung erbringt ihre Leistung wirklich unentgeltlich? Wo ist denn keine Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss?

Wir dokumentieren den Rest des Interviews, soweit er sich auf das kirchliche Arbeitsrecht bezieht, nachfolgend.

Mittwoch, 13. August 2014

Zitat des Tages: Dienstgemeinschaft verlangt Tarifverträge

Die Dienstgemeinschaft ist ein Ausdruck der Tatsache, dass sich diakonische Einrichtungen und Unternehmen ethischen Anforderungen in besonderer Weise stellen wollen. Der  Grundsatz der Dienstgemeinschaft steht Tarifverträgen nicht entgegen. Im Gegenteil. Tarifverträge sind nicht Ausdruck des Konfliktdenkens zweier einander unversöhnlich konträr gegenüberstehender Parteien. Ihr Ziel ist nicht der Konflikt, sondern die Einigung - dies freilich unter fairer und gerechter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten. Dienstgemeinschaft richtig verstanden heißt: partizipations- und konsensorientierte Entscheidungsprozesse zu beschreiten. Tarifverträge gehören dazu.

Mittwoch, 15. Mai 2013

15. Mai - da war doch was?

Während der 1. Mai als "Tag der Arbeit" weltweit gefeiert wird, ist ein anderes Mai-Datum fast in Vergessenheit geraten. Die Päpste nahmen sich im Marienmonat Mai in immer kürzeren Abständen der drängenden Fragen des Arbeits- und Sozialbereichs an. Sie gaben lehramtliche Hinweise - freilich ohne dass die evangelischen Christen in Deutschland (und in deren Schlepptau katholische Hirten in Deutschland) diese Hinweise aufgenommen hätten. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, heute auf einige wichtige Ereignisse hinzuweisen:

Sonntag, 18. Januar 2015

Kirchliches Arbeitsrecht in den Medien - Rückblick

...diesmal also kein Wochenrückblick, sondern überhaupt:

Seit langen Jahren hat P. Prof. Dr. Ulrich Rhode SJ eine bzw. die Sammlung von Rechtsquellen zum kirchlichen Arbeitsrecht eingerichtet und gepflegt, in der Dokumente zum kirchlichen Arbeitsrecht aufgelistet, regelmäßig überprüft und auf aktuellem Stand gehalten werden, die im Internet frei zugänglich sind. Z.B. Mitarbeitervertretungsordnungen, KODA-Ordnungen, Schlichtungsordnungen usw. usf.
Diese Sammlung wird seit vergangenen Oktober von Prof. Judith Hahn verdienstvollerweise fortgesetzt und zwar hier: http://www.judith-hahn.de/index.php/kirchl-arbeitsrecht

Auf den Seiten, wo man derartige Hinweise eigentlich vermuten würde, sucht man sie vergebens, dafür gucken wir mal auf die Internetpräsenz der Mitarbeiterorganisationen für die 700000 Beschäftigten der katholischen Kirche:

Freitag, 7. August 2015

Dienstgemeinschaft verlangt Tarifverträge

"Die Dienstgemeinschaft ist ein Ausdruck der Tatsache, dass sich diakonische Einrichtungen und Unternehmen ethischen Anforderungen in besonderer Weise stellen wollen. Der  Grundsatz der Dienstgemeinschaft steht Tarifverträgen nicht entgegen. Im Gegenteil. Tarifverträge sind nicht Ausdruck des Konfliktdenkens zweier einander unversöhnlich konträr gegenüberstehender Parteien. Ihr Ziel ist nicht der Konflikt, sondern die Einigung - dies freilich unter fairer und gerechter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten. Dienstgemeinschaft richtig verstanden heißt: partizipations- und konsensorientierte Entscheidungsprozesse zu beschreiten. Tarifverträge gehören dazu."

Quelle:
Sozialethischer Zwischenruf: Plädoyer für Tarifverträge in Diakonie und Caritas (Juni 2004)

Mittwoch, 3. Februar 2016

Personalabteilung des Dominikus-Ringeisen-Werks geht in die Bütt

Der "Zentralbereich Personalwesen" hat kürzlich die Beschäftigten des Dominikus-Ringeisen-Werks über die aktuellen Beschlüsse der Bundeskommission der AK sowie der Region Bayern zum Sozial- und Erziehungsdienst informiert. 

Die Hinweise zum Ergebnis kann man - wenn man die einschlägigen kritischen Adjektive vermeiden will - nur als Beitrag zu den aktuellen Faschings- und Karnevalsveranstaltungen verstehen. So heißt es etwa:   
Das  Ergebnis  zeigt  die  Stärke  des   Dritten  Wegs,   bei  dem  im  Rahmen des Gedankens der Dienstgemeinschaft ohne  Arbeitskämpfe,  Aussperrungen oder Streiks eine faire Bezahlung erreicht werden kann.
Tariferhöhungen  und Rahmenbedingungen der AVR finden also auch ohne Mitgliedschaft bei Ver.di  oder anderen Gewerkschaften auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienstgemeinschaft des Dominikus-Ringeisen-Werks Anwendung - durch eine Verhandlungskultur ohne Kampf und Konfrontation.
Narrhalla-Marsch! - ?

Mittwoch, 17. August 2016

Dienstgemeinschaft verlangt Tarifverträge

Die Dienstgemeinschaft ist ein Ausdruck der Tatsache, dass sich diakonische Einrichtungen und Unternehmen ethischen Anforderungen in besonderer Weise stellen wollen. Der  Grundsatz der Dienstgemeinschaft steht Tarifverträgen nicht entgegen. Im Gegenteil. Tarifverträge sind nicht Ausdruck des Konfliktdenkens zweier einander unversöhnlich konträr gegenüberstehender Parteien. Ihr Ziel ist nicht der Konflikt, sondern die Einigung - dies freilich unter fairer und gerechter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten. Dienstgemeinschaft richtig verstanden heißt: partizipations- und konsensorientierte Entscheidungsprozesse zu beschreiten. Tarifverträge gehören dazu.

Sonntag, 20. November 2022

Sonntagsnotizen - Gedanken zu Christkönig

Vielleicht verwundert es den einen oder anderen User, dass wir dem "Synodalen Weg" hier so wenig Aufmerksamkeit widmen. Tatsächlich - Auseinandersetzungen über Glaubenswahrheiten oder Sakramente sind theologische Fragen. Uns interessiert im Wesentlichen das Arbeitsrecht, wobei wir auch hinterfragen, ob so manche scheinbar theologisch begründete Anforderung wirklich eine theologische Grundlage hat. Daher werden Sie auch heute in unserem Blogbeitrag keine weiteren Ausführungen zum "Synodalen Weg" und dem Rapport-Besuch der Deutschen Bischöfe in Rom finden.

Stattdessen erlauben wir uns einen "Schlenker" zum heutigen Christkönigsfest.
1935 wurde das Reichssportfest auf den Sonntag nach Pfingsten (dem Dreifaltigkeitssonntag, den sogenannten Bekenntnissonntag) gelegt und den jungen Christen die Möglichkeit genommen, den Bekenntnissonntag zu feiern. Als Alternativtermin wählten sie deshalb das Christkönigsfest Ende Oktober. Dieser Termin hatte einen starken Symbolcharakter: mit ihrem deutlichen Bekenntnis zu Jesus Christus, dem König der Welt, erteilten sie dem Führerkult der Nationalsozialisten eine deutliche Absage.
(Quelle und mehr - klick)

Der Christkönigssonntag ist also gerade in Deutschland eine klare Absage an den Führerkult der Nationalsozialisten und ihre Ideologie, die sich in den Begriffen wie "Volksgemeinschaft", "Betriebsgemeinschaft" und "Dienstgemeinschaft" niederschlug. Stattdessen steht das Bekenntnis zur "Gemeinschaft der Kirche" und dem päpstlichen Lehramt, das sich etwa in den Sozialenzykliken ausdrückte. Umso trauriger ist es, dass sich die katholische Kirche in Deutschland den unselige Begriff der "Dienstgemeinschaft" zu eigen gemacht hat.
Wie das historisch erfolgte und einzuordnen ist, haben wir im Beitrag "Dienstgemeinschaft – Idee und Wirklichkeit" heraus gearbeitet. Und dabei nicht übersehen, dass diese Entscheidung - in Anlehnung an die evangelischen Kirchen - schon damals gegen ausdrückliche päpstliche Mahnungen erfolgte.

Darüber sollte man nachdenken.

Donnerstag, 21. Dezember 2017

Regionalkommission Nord: Letzte Regionalkommissionssitzung in diesem Jahr

Am Dienstag tagte die Regionalkommission Nord der AK Caritas.

Die Mitarbeiterseite berichtet von einer durchwachsenenen Sitzung:

  • ein von der Mitarbeiterseite geforderter Nachteilsausgleich wurde durch Losentscheid des sogenannten erweiterten Vermittlungsausschusses geregelt mit dem Ergebnis: "Die Mitarbeiter, die in die Vergütungsgruppe P4 eingruppiert sind und über den 30. Juni 2017 hinaus beschäftigt waren, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro."
  • Die neue Anlage 2e für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst wird rückwirkend zum 1. Oktober 2017 nun auch für den Bereich der RK Nord in Kraft gesetzt. Damit ist der Beschluss der Bundeskommission in allen Regionen umgesetzt.
  • 4 Anträge gemäß § 14 der AK-Ordnung wurden behandelt
  • Unter dem Titel "KONFLIKT IM EMSLAND - Pistole auf die Brust gesetzt: Dienstgemeinschaft geht anders!" wird im RK-Info über Praktiken berichtet, bei denen die Dienstgemeinschaft offensichtlich zur wirtschaftlichen Verfügungsmasse in einem Kommissionsgeschacher wird, gewissermassen nach dem Motto: "Wenn die Mitarbeiterseite in der Regionalkommission nicht brav ist, gehören die Beschäftigten eben nicht zur Dienstgemeinschaft und haben nicht teil an der Erfüllung des kirchlichen Auftrags und unterliegen nicht den kirchlichen Loyalitätsverpflichtungen.
Im Dienstgeberbrief zur Sitzung findet der Konflikt übrigens keine Erwähnung.

Donnerstag, 6. August 2015

Keine noch so idealen Vorstellungen von Dienstgemeinschaft vermögen es zu rechtfertigen...

"Keine noch so idealen Vorstellungen von Dienstgemeinschaft vermögen es zu rechtfertigen, Menschen, die nichts weiter wollen als rechtschaffenen Broterwerb und gutes Fortkommen im Leben, ein religiös bestimmtes Dienstverhältnis aufzunötigen, das mehr Opfer und Verzichte abverlangt und weniger Freiheit und rechtliche Absicherung gewährt als ein Arbeitsverhältnis beim Staat oder in der Wirtschaft."

Oswald von Nell-Breuning, Kirchliche Dienstgemeinschaft, Stimmen der Zeit 1977, S. 707

[Die Sommerzeit nutzen wir, um nochmal an alte und neue prägnante Zitate zu erinnern, welche Themen zum Gegenstand haben, die uns interessieren.] 

Donnerstag, 28. Februar 2013

Die Auseinandersetzung um den "Dritten Weg" im Kontext des Marktes für Soziale Arbeit

Thesenpapier von Hermann Lührs zur Veranstaltung
         "Dritter Weg - Sackgasse oder Ausbaustrecke?"
am 5. 2. 2013 in München

Die Auseinandersetzung um den "Dritten Weg" im Kontext des Marktes für Soziale Arbeit

Montag, 6. März 2023

Theologe zu Arbeitsrecht: Wort "Dienstgemeinschaft" stammt aus NS-Zeit

berichtet katholisch.de anlässlich der jährlichen Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt
KÖLN ‐ Im kirchlichen Arbeitsrecht entdeckt der Fuldaer Pastoraltheologe Richard Hartmann gleich mehrere problematische Punkte. Einer davon ist der Begriff der "Dienstgemeinschaft" – ein Relikt aus der Zeit des Nationalsozialismus.

... Als problematisch empfinde er etwa den im Arbeitsrecht verwendeten Begriff der "Dienstgemeinschaft", sagte der Professor für Pastoraltheologie und Homiletik der Theologischen Fakultät Fulda am Donnerstag auf "domradio.de" *). Er stamme aus der Zeit des Nationalsozialismus und sei "nirgendwo ordentlich gefüllt". Gemeint sein könnte damit, dass es in der Kirche nicht das Gegenüber von Arbeitgeber und Arbeitnehmern geben dürfte und damit eine gewisse Gleichheit bestehe. "Allerdings wird genau diese Gleichheit in vielen Punkten nur vorgespiegelt und stimmt in Wirklichkeit nicht ganz", so Hartmann.

... Hartmann erwartet, dass Fragen der persönlichen Lebensführung oder auch die Einforderung von Loyalität im kirchlichen Arbeitsrecht in Zukunft eine geringere Rolle spielen als bisher. Er frage sich allerdings, ob es überhaupt notwendig ist, in dieser Weise ein neues Arbeitsrecht zu schaffen. Möglicherweise wäre die Kirche in vielen Bereichen mit Dienstvereinbarungen und Compliance-Vereinbarungen besser aufgestellt. Die Grundfragen könnte man der Rechtsprechung in Europa und in Deutschland überlassen. ....
Das haben wir - nebenbei - schon vor Jahren unter Bezug auf die Dissertation von Hermann Luehrs festgestellt. Aber was sind schon 10 Jahre bei einer Organisation, die in "Ewigkeitsmaßstäben" rechnet?
Da ist es dann auch nicht verwunderlich, dass religionspolitische Sprecher diverser politischer Verbände meinen, den Kirchen ihre besondere Nähe durch diverse lobhudlerische Verlautbarungen andienen zu müssen (Quelle 1, Quelle 2). Dass der "Dritte Weg" nicht vollends gescheitert ist sondern bei der katholischen Kirche und Caritas sogar "im Großen und Ganzen" als erfolgreich bezeichnet wird, hat er nur der Vorreiterrolle der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst zu verdanken. Nur durch die Übernahme der Abschlüsse dort ist es bei katholischen Einrichtungen gelungen, die Arbeitsbedingungen halbwegs auf dem Standard der Zeit zu halten. Die "arbeitsrechtlichen Kommissionen" sind so gesehen die teuersten Kopieranstalten der Nation. Wäre es da nicht wesentlich günstiger, das teuere und ineffektive Nachverhandeln durch einen Anwendungstarifvertrag abzulösen, sich damit die tarifvertragliche Friedenspflicht einzuhandeln - und die dann freien kirchlichen Resourcen zur Definition und Verbesserung der "Kirchlichkeit" etwa im Bereich der seelsorgerlichen Aufwertung und Betreuung einzusetzen?
Und ganz nebenbei wären die kirchlichen MitarbeiterInnen auch den Ruf der "Trittbrettfahrer" und die kirchlichen Arbeitgeber den Ruf der "Ignoranten der eigenen Soziallehre" los.

*) siehe auch:
18.08.2022 Pastoraltheologe Hartmann fordert Umdenken im Arbeitsrecht
17.08.2022 Ein Interview mit Prof. Dr. Richard Hartmann (Lehrstuhl für Pastoraltheologie und Homiletik der Theologischen Fakultät Fulda)

Mittwoch, 3. Mai 2017

Wieder einmal - hunderte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Dienstgemeinschaft entlassen

Wie das "Entscheidermagazin Wohlfahrt intern" meldet, wird das Augsburger Vincentinum Krankenhaus zum 1. Juli an die private Artemed-Gruppe verkauft:
Der private Träger will die Mitarbeiter zu gleichen Konditionen weiterbeschäftigen.

...

„Wir .... sehen uns nicht mehr in der Lage, die kommenden Herausforderungen einer Klinik auf dem sich ständig verändernden Gesundheitsmarkt so tatkräftig zu begleiten, wie dies erforderlich wäre“, sagt Generaloberin Schwester M. Michaela Lechner.

Letztlich sei daher ein Verkauf ins Auge gefasst worden, ....
Mit Artemed sei man zusammengekommen, weil das Unternehmen mehrere ehemals kirchliche Häuser übernommen hat....
Quelle und mehr: Wohlfahrt intern

Das Augsburger Vincentinum besitzt nach Wikipedia rund 250 Planbetten auf zehn Stationen (inklusive der Tagesklinik) und ist in die II. Versorgungsstufe (Krankenhaus der Regelversorgung) eingestuft. Nach der Web-Präsentation der Klinik sind hier "über 400 Beschäftigte" tätig, die stolz darauf sind, nach den christlichen Werten des Hauses zu arbeiten:
Die Spiritualität und Überzeugung der Gottes- und Nächstenliebe von Vinzenz von Paul sind Impuls und ideelle Triebfeder unserer Mitarbeiter
(Homepage des Vincentinum, abgerufen am 02. Mai 2017).